Als Privatmann bauen

Guten Tag,

Mister X hat privat soviel Geld, das er selber bauen möchte…

…wieviel Häuser im Jahr darf er privat bauen (lassen), damit er nicht als Gewerbetreibender auftritt??? Früher waren es, soweit ich es noch weiß, 4 Häuser…

Gruß & Dank im Vorraus

Hallo!

Ich wüsste nicht dass es eine ahlenmäßige Beschränkung gibt, für sich selbst Häuser zu bauen.

Gruß
Falke

Die Frage ist wohl, was mit den Häusern nach dem Bau geschieht?

Eigennutzung / Verkauf / Vermietung / Leerstand?

Gruß

Jörg

Hallo,

solange die Häuser selbst bewohnt oder vermietet werden könnens auch gerne 1000 pro Jahr sein ohne dass ein Gewerbe entsteht.

Gruß
Lawrence

ok,

was ist aber wenn Mister X 6 Häuser baut im Jahr & 3 davon verkauft?!?!!?

Wieviel Häuser darf er pro Jahr verkaufen ohne ein Gewerbe haben zu müssen oder als Bauträger da stehen zu können…

Gruß

ok,

was ist aber wenn Mister X 6 Häuser baut im Jahr & 3 davon verkauft??? der Rest vermietet…

Wieviel Häuser darf er pro Jahr verkaufen ohne ein Gewerbe haben zu müssen oder als Bauträger da stehen zu können…

Gruß

Man sollte von Anfang an mal zwei Dinge voneinader trennen. Und zwar die gewerberechtliche (Gewerbeordnung) und die Finanzamtstechnische.

Zu dem gewerberechtlichen sage ich jetzt nichts, weil das nicht ganz meine Baustelle ist.

Zum steuerlichen kann ich nur sagen: Kommt drauf an. Es gibt zwar im Steuerrecht die sog. 3-Objekt-Grenze, das heißt man dürfte 3 Objekte verkaufen ohne eine gewerblichkeit zu bekommen (Aber Achtung: Das heißt der Gewinn wird trotzdem als sonstige Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuer versteuert). Wenn jedoch nachweisbar ist, dass die Hütten von vorn herein gebaut wurde um diese nach Fertigstellung wieder zu verkaufen sind wir gleich beim Ersten Objekt bei der Gewerblichkeit. Solche Nachweise sind z.B. Schaltung von inseraten bereits bei Baubeginn, Bauschild mit Verkaufsangebot, Kurzfristige Finanzierung bei der Bank, der Errichter ist vom Fach (Immobilienmakler, Architekt, etc.), etc.

Das Thema gewerblicher Grundstückshandel ist durch unzählige Gerichtsurteile geprägt. Diese widersprechen sich teilweise sogar. Deswegen kann man nicht unbedingt eine Linie vorgeben, bei deren Überschreiten man erst in die Gewerblichkeit kommt. Die drei Objekt-Grenze ist zwar anerkannt, kann aber durch gewisse Begleitumstände „aufgeweicht“ werden.

De es hier mit Sicherheit nicht nur um Spielgeld geht, würde ich empfehlen fachkundigen Rat einzuholen.

Gruß

Jörg

Hiho,

seit 2008 hat die Sache mit dem gewerblichen Grundstückshandel für Einzelunternehmer ihren Schrecken verloren, weil das 3,8 fache des Gewerbesteuermeßbetrages auf die Einkommensteuer angerechnet wird.

Bei Hebesätzen über 380% muß man halt ein bissel rechnen - auch da ist es ohne weiteres möglich, daß die Kosten durch den Bau mehrerer Objekte viel stärker gesenkt werden können, als die Belastung durch GewSt nach Anrechnung auf ESt ausmacht.

Auf die Problematik „Bauen zum Zweck des Verkaufs“ bist Du ja schon hingewiesen worden.

Schöne Grüße

MM