Hi Leute!
Wie viele Autos darf ich als Privatmann im Jahr verkaufen? Bzw., darf ich auch Autos im Auftrag von Bekannten/Verwandten verkaufen? Oder gilt dies schon als gewerbliches Handeln?
Konkreter Fall: Ich bin sehr sprunghaft was Autos angeht. Nun wurde ich bezichtigt, gewerblich zu handeln und dies nicht angegeben zu haben, weil ich monatlich n Auto bei Autoscout angeboten habe. Ich soll eine Unterlassungserklärung abgeben und Anwaltskosten zahlen. Dabei ging es aber ausschließlich um meine eigenen Autos (manche waren auf mich angemeldet, manche nicht) und bei dreien um Autos von Bekannten, weil diese nicht das nötige Know-how hatten/haben, um sich darum kümmern zu wollen.
Vollmachten zum Verkauf habe ich natürlich vorliegen. Reicht dieses oder habe ich wirklich gewerblich gehandelt, auch wenn ich nie Geld dafür verlangt habe und auch bei den eigenen Autos keinen Gewinn gemacht habe?
Falls weitere Infos nötig sind, ich gebe gern Auskunft.
LG, Florian
Es würde mir ja ne konkrete Aussage reichen, ob ne Vollmacht reicht oder nicht…und dafür muss ich nich beim Anwalt 100€ lassen…