Als Privatmann im Auftrag Autos verkaufen?

Hi Leute!

Wie viele Autos darf ich als Privatmann im Jahr verkaufen? Bzw., darf ich auch Autos im Auftrag von Bekannten/Verwandten verkaufen? Oder gilt dies schon als gewerbliches Handeln?

Konkreter Fall: Ich bin sehr sprunghaft was Autos angeht. Nun wurde ich bezichtigt, gewerblich zu handeln und dies nicht angegeben zu haben, weil ich monatlich n Auto bei Autoscout angeboten habe. Ich soll eine Unterlassungserklärung abgeben und Anwaltskosten zahlen. Dabei ging es aber ausschließlich um meine eigenen Autos (manche waren auf mich angemeldet, manche nicht) und bei dreien um Autos von Bekannten, weil diese nicht das nötige Know-how hatten/haben, um sich darum kümmern zu wollen.

Vollmachten zum Verkauf habe ich natürlich vorliegen. Reicht dieses oder habe ich wirklich gewerblich gehandelt, auch wenn ich nie Geld dafür verlangt habe und auch bei den eigenen Autos keinen Gewinn gemacht habe?

Falls weitere Infos nötig sind, ich gebe gern Auskunft.

LG, Florian

Hallo,

das klingt alles sehr nach gewerbsmäßigem Handel und Schutzbehauptungen. Da muss man schon sehr gute Argumente vorbringen, um einen derartigen Vorwurf zu entkräften.

Gruß

S.J.

Also sagen wir es so: Ich kann jederzeit beweisen, welche Autos auf mich angemeldet waren und wieviel Verdienst bzw. Verlust ich gemacht habe. Und wie gesagt, die drei Fahrzeuge im Auftrag, da hab ich ja Vollmachten vorliegen.

Hallo,

Also sagen wir es so: Ich kann jederzeit beweisen, welche
Autos auf mich angemeldet waren und wieviel Verdienst bzw.
Verlust ich gemacht habe. Und wie gesagt, die drei Fahrzeuge
im Auftrag, da hab ich ja Vollmachten vorliegen.

die Würdigung der vorgelegten Beweise obliegt im Zweifelsfall einem Richter. Ob der die Geschichte glaubt, kann niemand beantworten.

Gruß

S.J.

Darum geht es mir ja nicht. Ich möchte gerne wissen, ob es nun erlaubt ist, im Auftrag von Bekannten per Vollmacht Autos zu veräußern oder nicht. Passiert ja überall.

Und wie oft ich als Privatmann Autos maximal verkaufen darf, den Paragraphen hab ich bisher auch nirgendwo gelesen…bei Autoscout steht deutlich, dass ich als Privatmann 2 Autos pro Monat anbieten darf…und diese Grenze habe ich nie erreicht oder gar überschritten…

Hallo,

Darum geht es mir ja nicht. Ich möchte gerne wissen, ob es nun
erlaubt ist, im Auftrag von Bekannten per Vollmacht Autos zu
veräußern oder nicht. Passiert ja überall.

doch. Genau darum geht es. Die Frage ist nämlich, ob die Nummer glaubwürdig ist, dass man aus reiner Nächstenliebe Autos verkauft, ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht zu haben.

Und wie oft ich als Privatmann Autos maximal verkaufen darf,
den Paragraphen hab ich bisher auch nirgendwo gelesen…bei
Autoscout steht deutlich, dass ich als Privatmann 2 Autos pro
Monat anbieten darf…und diese Grenze habe ich nie erreicht
oder gar überschritten…

Diese Grenze gibt es auch nicht und einen Paragraphen, wo das so eindeutig geregelt ist, gibt es auch nicht.

Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird.

Ob dabei tatsächlich ein Gewinn erwirtschaftet wird, ist egal. Wer aber „monatlich ein Auto bei Autoscout angeboten“ hat, dem wird man schwer glauben, dass er das alles „nur so“ gemacht hat. Offensichtlich gibt es zumindest einen, der ihm das ganz konkret nicht abnimmt und eine Unterlassungserklärung fordert.

Das wirft eine Menge Fragen auf.

Ich würde ganz dringend empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen.

Gruß

S.J.

Hmm…also ich alleine kenne einige Leute, die weit öfters als 2mal im Jahr ihr Auto wechseln. Was dies mit gewerblichem Handeln zu tun hat, wenn man die Autos zum Großteil selbst anmeldet und fährt, frage ich mich.

Der Rat mit dem Anwalt hilft mir nicht, dafür brauch ich hier ja nicht fragen. :smile: Es würde mir ja ne konkrete Aussage reichen, ob ne Vollmacht reicht oder nicht…und dafür muss ich nich beim Anwalt 100€ lassen…

Hallo,

Hmm…also ich alleine kenne einige Leute, die weit öfters als
2mal im Jahr ihr Auto wechseln. Was dies mit gewerblichem
Handeln zu tun hat, wenn man die Autos zum Großteil selbst
anmeldet und fährt, frage ich mich.

das habe ich eigentlich recht ausführlich dargelegt.

Der Rat mit dem Anwalt hilft mir nicht, dafür brauch ich hier
ja nicht fragen. :smile: Es würde mir ja ne konkrete Aussage
reichen, ob ne Vollmacht reicht oder nicht…und dafür muss

Ich schrieb „die Würdigung der vorgelegten Beweise obliegt im Zweifelsfall einem Richter. Ob der die Geschichte glaubt, kann niemand beantworten“. Ist daran irgend etwas unverständlich?

Erwartest Du hier eine zu 100% verbindliche Antwort, was der Richter glaubt bzw. ob eine Vollmacht reicht?

ich nich beim Anwalt 100€ lassen…

Woher hast Du den Preis? Auch ein Anwalt kann Dir nicht sagen, wie ein Richter entscheidet. Du hast aber ein dickes Problem an der Backe, was Du vermutlich nur mit Anwalt lösen kannst.

Tut mir echt leid, dass ich Dir kein verbindliches „Alles kein Problem“ sagen kann. Ist aber auch etwas viel verlangt.

Gruß

S.J.

Also normal müsste es ein deutliches „Ja, eine Vollmacht reicht!“ oder ein „Nein, eine Vollmacht reicht nicht!“ geben. Man darf ja auch mit nem Führerschein ein Auto fahren oder mit einem Kaufvertrag auf einen Artikel pochen. Dass es dort keinerlei Regelung gibt, wundert mich etwas…

Und ja, auch ein Anwalt wird mir kaum helfen, zumal ich keine Lust habe ihn zu bezahlen, wenn es evtl. gar nicht nötig ist. Deswegen frage ich hier ja auch, kostet eben nichts und reicht evtl. :smile:

Und niemand kann mir erzählen, dass einem gewerbliches Handeln unterstellt wird, wenn man im Jahr öfter als 2mal sein Auto wechselt. Ich bin ja auch kein Händler, wenn ich im jahr 50Hosen kaufe und sie nach 3mal tragen wieder verkaufe, um mir die nächste zu holen. So ein Fall ist mir jedenfalls nicht bekannt.

Vage Aussagen bringen mir da überhaupt nix.

Und niemand kann mir erzählen, dass einem gewerbliches Handeln
unterstellt wird, wenn man im Jahr öfter als 2mal sein Auto
wechselt. Ich bin ja auch kein Händler, wenn ich im jahr
50Hosen kaufe und sie nach 3mal tragen wieder verkaufe, um mir
die nächste zu holen. So ein Fall ist mir jedenfalls nicht bekannt.

Du trägst aber wohl kaum die Unterhosen deiner Bekannten? Oder doch? Die Autos welche du verkaufst gehören dir nicht.

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Doch, alle bis auf drei…und für alle drei hab ich Vollmachten, weil es langjährige Bekannte sind, die sich damit nich auskennen und auch nicht befassen wollten. Nu is eben die Frage, ob ne Vollmacht reicht oder nicht. Bitte nur noch klare Aussagen…

Wenn Du Dir doch so sicher bist…
Hallo,

Also normal müsste es ein deutliches „Ja, eine Vollmacht
reicht!“ oder ein „Nein, eine Vollmacht reicht nicht!“ geben.

offensichtlich hast Du noch nie einen Rechtsstreit geführt. Wenn es so einfach wäre, wofür bräuchten wir dann Gerichte?

Und ja, auch ein Anwalt wird mir kaum helfen, zumal ich keine
Lust habe ihn zu bezahlen, wenn es evtl. gar nicht nötig ist.
Deswegen frage ich hier ja auch, kostet eben nichts und reicht
evtl. :smile:

Anwälte sind teuer, haben auch nicht mehr Ahnung von Rechtsfragen als ihre Mandanten und sind daher grundsätzlich nutzlos.

Und niemand kann mir erzählen, dass einem gewerbliches Handeln
unterstellt wird, wenn man im Jahr öfter als 2mal sein Auto
wechselt. Ich bin ja auch kein Händler, wenn ich im jahr
50Hosen kaufe und sie nach 3mal tragen wieder verkaufe, um mir
die nächste zu holen. So ein Fall ist mir jedenfalls nicht
bekannt.

Ähm. Sagtest Du nicht was von einer Unterlassungserklärung? Da scheint es zumindest einen zu geben, der das unterstellt.

Vage Aussagen bringen mir da überhaupt nix.

Falsch. Du willst hier überhaupt nichts hören, was Deiner zugegebenermaßen etwas merkwürdigen Rechtsauffassung nicht entspricht.

Aber da Du ja offensichtlich die Rechtslage richtig einzuschätzen meinst: Warum fragst Du hier dann?

Lehn Dich zurück, sei Dir sicher im Recht zu sein und warte ab was kommt. Aber bitte nicht wundern, wenn es dann nicht läuft, wie erhofft…

S.J.

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Ist es so schwer, eine eindeutige Antwort zu geben? Muss immer in die Sarkasmus-Schublade gegriffen werden?

Ich soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben, das bedeutet ja nicht, dass dies automatisch gerechtfertigt ist. Abmahnungen werden wie Sand am Meer verschickt, oft ohne rechtliche Grundlage. Und ich bin mir eben keinerlei Schuld bewusst, weshalb ich gern eine einfache Antwort auf meine Frage hätte.

Ich habe nie gegen die AGB´s von Autoscout verstoßen und ich muss eben nur wissen, ob man ein Auto im Auftrag eines Bekannten/Verwandten mit Vollmacht verkaufen darf, wenn dieser krank/im Urlaub/sonst wie gehindert ist oder eben keine Lust drauf hat. Darauf sollte es eine eindeutige Antwort geben und diese suche ich.

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Hallo Florian,

angesagt sind jetzt Unterlassungserklärung und Anwaltskosten.
Nicht angesagt sind jetzt Rechthabereien gegen Forumsmitglieder.

Gewinnerzielung ist unerheblich.
Keine Gewinnerzielungsabsicht ist unerheblich.
monatlich n Auto bei Autoscout halte ich für höchst angreifbar.
Sollte es sich für das Gewerbeaufsichtsamt und für das Finanzamt herausstellen,
dass ausser Autohandel nichts weiter zum Lebensunterhalt beigetragen hat,
wird das Ganze natürlich eindeutig.
Die Meldung an GA und FA durch den ProfiKonkurrenten wirst Du wohl nicht
verhindern können, höchstens durch reuige Abbitte :wink:

Das ist keine Rechtsberatung, aber meine Belehrung : Geh zu einem Rechtsanwalt.
M.E. sowieso eine Rechtsfrage im falschen Brett.

mfg : P!T

Ich habe einen guten Job und es nicht nötig, mir mit Autos Geld dazu zu verdienen. Ist viel zu stressig. Und angefeindet habe nicht ich, sondern andere Rechthaber. Ich habe eine einfache Frage gestellt, wieso gibt es darauf keine einfache Antwort?

Ich wechsel im jahr 5-10mal das eigene Auto…wieso? Weil ich Lust dazu habe und gern alles mögliche fahren will. Ist das verwerflich? ich denke wenn es so wäre, hätte das Finanzamt schon längst bei mir geklopft.

Es geht hier um einen Fall, wo mir zuerst gewerbliches Handeln unterstellt wurde und ich sollte 900€ Anwaltskosten zahlen. Nachdem ich ausführlich die Lage geschildert habe, wird mir jetzt vorgeworfen, im Namen anderer Autos mitsamt Vollmacht zu verkaufen und dies wäre eben angeblich nicht zulässig. Und ich soll nun 500€ anstatt 900€ zahlen…aus Kulanz des Klägers. Was für mich wirkt wie ein „Naja, wir gehen mal runter, vielleicht is er dann so dumm und zahlt, obwohl wir keine rechtliche grundlage haben“ Und diese Frage gilt es zu beantworten. Wenn hier niemand eine konkrete Antwort darauf weiß, dann ist die Frage hier wohl offensichtlich falsch gestellt. Und ne Unterlassungserklärung werde ich nicht abgeben wollen, weil ich auch weiterhin meine eigenen Autos verkaufen will, wann ich es möchte…ist ja wohl klar.

M.E. handelst du eindeutig gewerblich.

Gefälligkeitsdienste für Freunde oder Bekannte ist nach der Rechtslage->auch Selbst Tätig werden.Das bedeutet nicht die Bekannten haben den Handel abgeschlossen sondern Du.Darum steht ein Bezug auf die Vollmacht zum Vorwurf der Gewerblichkeit aussen vor.Es gibt keine
Rechtssprechung dazu, das entscheidet der Richter im Einzelfall.Der Hintergedanke war wohl,ich habe eine Vollmacht und diese Autos gar
nicht verkauft,somit kann ich auch nicht gewerblich gehandelt haben.Das die Ware aus Herzensgüte ohne Gewinn verkauft wurde,dieses
Märchen wird Dir keiner abnehmen.Wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorlag ist es auch kein Problem das vom Finanzamt bestätigen
zu lassen und sich als Freiberufler auszuweisen.Umsätze aus den Käufen,Verkäufen und Kontodaten sind vorzulegen.

Ein Besuch beim Steuerberater oder Rechtsanwalt klärt das genau->Wiederspruch einlegen.

Grüsse

Ich gebe es auf (o.w.T.)
nix

Die eigenen Autos zu verkaufen, da sehe ich eigentlich auch kein Problem.
Bei den von Bekannten würde ich das schon anders sehen, weil man kann es auch so auslegen das der Verkauf auf kommision geht (änlich second Hand geschäften), o du dabei was verdient hast oder nicht spielt keine Rolle. Weil man könnte ja sagen es waren Bekannte, deshalb habe ich auf die Provision versichtet.
Also echt eine schwierige Sachlage!!!