Als Privatmann Rechnung schreiben?

Hallo zusammen,

Folgender Fall: Person A hat die Pflege der Homepage eines Vereins übernommen und soll dafür ab sofort jeden Monat einen kleinen Obulus als Dank erhalten. Zusätzlich noch eine Einmalzahlung für das komplette Überarbeiten und Erneuern der Homepage.

Weiterhin hilft Person A einem älteren Ehepaar regelmäßig alle paar Wochen beim Reinigen ihrer Ferienwohnung, ebenfalls entgeltlich.

Die Entlohnungen überschreiten die 400€-Grenze nicht.

Es soll alles rechtlich seine Ordnungsmäßigkeit haben und keinesfalls in Schwarzarbeit münden.

Muss Person A ein Gewerbe anmelden und/oder Rechnungen für die geleisteten Tätigkeiten schreiben?
Wie müssen die Verträge zwischen allen Parteien aussehen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Hi

zur Frage A weiss ich die Antwort nicht , also wie der Verein das regelt.

die Frage B ist einfach .
Das Ehepaar das die Reinigungskraft zur Aushilfe beschäftigt , muss das anmelden , nicht der „Arbeitnehmer“

gruss

Toni

Moin,

für die Website muss IMHO ein Gewerbe angemeldet werden. Denn hier besteht die Absicht, einen Gewinn zu erzielen und die Tätigkeit ist auf Dauer angelegt.

http://www.selbstaendig-im-netz.de/2011/04/12/selbst…

Liebe Grüße,
-Efchen

ergänzend:

zusätzlich empfehle ich den Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.

Gruß Merger