Hallo,
ich habe folgendes Problem: ich bin bei einem Eingetragenen Verein für die Kasse zuständig und bin es langsam Leid einigen Personen die seit über 4 Jahren Schulden haben immer wieder hinerherzulaufen und würde gerne ein Inkasso Unternehmen einschalten. Meine Frage ist jetzt, was für Grundlagen brauche ich um einen rechtskräftigen Inkasso Auftrag aufzugeben, mache ich das besser als Privatperson oder im Auftrag meines Vereines.
Hallo,
also, als Privatperson könnten Sie ein Inkassodienst beauftragen, wenn Sie der Forderungsberechtigte sind.
Bei einem Verein ( eingetragen ) gehe ich jedoch davon aus, dass es sich vielleicht um Beitrgsrückstande handelt, somit sind Sie nicht der Forderungsberechtigte sondern der Verein.
Da eingetragene Vereine "juristische Personen"sind, die im Regelfall durch den Vorstand vertreten werden.
Sollte also der Verein ein Inkasso beauftragen, müsste dies vertreten durch den Vorstand erfolgen.
Wenn die Forderungen bereits 4 Jahre bestehen und ggf. noch nicht gerichtlich tituliert wurden, dann besteht sogar die Möglichkeit, dass einige Forderungen bereits aufgrund verkürzter Verjährung verjährt sein könnten.
Vielleicht sollte bei länger notleidenen Forderungen zuerst eine Hemmung der Verjährung mittels Mahnbescheid erfolgen, natürlich auch hier wieder vertreten durch den Vorstand .
Persönlich würde ich immer von Inkassodiensten Abstand nehmen. Mir persönlich ist kein Inkassoinstitut bekannt, was sich nicht übermässig an den Schuldnern bereichern will.
Ich würde immer zuerst einen Mahnbescheid beantragen, und dann wenn der Zahlungspflichtige dass immernoch nicht zur Zahlung bewegt, dass eher einem Anwalt übergeben.
M.E zerstört die Inanspruchnahme ein Inkassodienstleisters mehr das Ansehen eines Vereins oder Unternehmens.
…
Dies ist nur meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar, denn diese ist dem Berufsstand der Anwälte vorbehalten.
besser als verein.
aber… wenn ihr das an ein inkasso übergeben solltet, dann seit ihr die Mitglieder bestimmt los,denn ein inkasso knallt noch reichlich kosten drauf.
Der Vorteil ist aber dass ihr als verein aussen vor seit.
Ich würde denen noch eine letzte Frist setzen und mitteilen dass mnach fristverstreichung an inkasso abgegeben wird
ich habe folgendes Problem: ich bin bei einem Eingetragenen
Verein für die Kasse zuständig und bin es langsam Leid einigen
Personen die seit über 4 Jahren Schulden haben immer wieder
hinerherzulaufen und würde gerne ein Inkasso Unternehmen
einschalten. Meine Frage ist jetzt, was für Grundlagen brauche
ich um einen rechtskräftigen Inkasso Auftrag aufzugeben, mache
ich das besser als Privatperson oder im Auftrag meines
Vereines.
Ersteinmal danke für die schnellen Antworten, also das Problem das wir die Mitglieder dann los sind ist eher nebensächlich, da die meisten Leute die höhere Schulden haben, sich auch rein zufällig seit Jahren nicht mehr für den Verein interessieren auf Einladungen und Kontaktversuche nicht reagieren etc.
Vernünftige Entscheidung.
Es geht nur im Auftrag des Vereins.
Mal nach meinem Namen im Netz googlen - dort finden Sie noch mehr Angaben, die sie bei der Wahl des INkasso-Insituts berücksichtigen sollten unter „häufige Fragen“
Glück auf
Bardohl
Geh lieber zum Anwalt !
Dessen Gebühren sind auf jeden Fall im Verzugsfall durchsetzungsfähig !
Nicht wenige Gerichte streichen Inkassogebühren
Empfiehlt auch die STIFTUNG WARENTEST http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Inka…