Bin Privatperson im ö.D. und möchte eine renovierungsbedürftige Immobilie kaufen. Möchte dafür auf 2 Jahre meinen Arbeitslosen Vater dazu Vollzeit einstellen und ggf. für ihn eine Förderung abgreifen, auf Grund seines Alters und seiner unvermittelbarkeit. Geht das als Privatmann oder muss ich mich nebenbei selbständig machen ? Was hab ich zu beachten, bzgl. Kranken,-Arbeitslosen,- Renten- und Pflegeversicherung ? Danke im vorraus !
Hallo Lars,
es tut mir furchtbar Leid, aber das ist absolut nicht
meine Baustelle, kann Dir beim besten Willen nicht
helfen. Bei Arbeitsrechtlichen Sorgen der AN im ÖD kann
ich helfen, aber Dein Problem ist leider anders!
Wünsche Dir Erfolg, dass Du schnell die benötigte Hilfe
bekommst!
Gruß und ein frohes Osterfest!
Sim
Bin Privatperson im ö.D. und möchte eine
renovierungsbedürftige Immobilie kaufen. Möchte dafür
auf 2
Jahre meinen Arbeitslosen Vater dazu Vollzeit
einstellen und
ggf. für ihn eine Förderung abgreifen, auf Grund
seines Alters
und seiner unvermittelbarkeit. Geht das als Privatmann
oder
muss ich mich nebenbei selbständig machen ? Was hab
ich zu
beachten, bzgl. Kranken,-Arbeitslosen,- Renten- und
Pflegeversicherung ? Danke im vorraus !
Hallo. Schade, aber trotzdem danke für die schnelle Antwort.
MfG Lars
Hallo lars,
da kann ich dir überhaupt nicht helfen, ich bin kein Rechtsexperte.
Guten Tag, diese fragen sind sehr wichtig, dazu reicht meine kompetenz nicht aus, an deiner stelle würde ich auf jeden fall einen rechtsanwalt aufsuchen bevor du dir irgendwelche schwierigkeiten einhandelst. Tut mir leid das ich dir nicht helfen konnte . Gruss Mäggi
Bin Privatperson im ö.D. und möchte eine
renovierungsbedürftige Immobilie kaufen. Möchte dafür auf 2
Jahre meinen Arbeitslosen Vater dazu Vollzeit einstellen und
ggf. für ihn eine Förderung abgreifen, auf Grund seines Alters
und seiner unvermittelbarkeit. Geht das als Privatmann oder
muss ich mich nebenbei selbständig machen ? Was hab ich zu
beachten, bzgl. Kranken,-Arbeitslosen,- Renten- und
Pflegeversicherung ? Danke im vorraus !
Ich denke als Privatmann kannst Du Deinen Vater nicht als SV Pflichtigen einstellen, aber als Haushaltshilfe auf 400,00€ Basis geht das bestimmt. Das Finanzamt oder Dein Steuerberater hilft dir sicherlich weiter. Brauchst ja dem Finanzamt nichts vom " abgreifen" erzählen
Gruß
Eberhard
Sorry, bin im Ausland und kann deshalb nicht antworten
Hi, erst mal sorry, dass die Antwort wegen Ostern etwas gedauert hat.
Einen Mitarbeiter beschäftigen kann nur, wer ein Gewerbe betreibt oder Vorstand eines Vereines ist, also eine juristische Person ist. Eine Privatperson kann nur im Sinne der „Haushaltshilfenverordnung“ jemanden beschäftigen. Darunter würde das mit deinem Vater sicher nicht fallen. Du müsstest also erst mal ein Gewerbe anmelden, dann sicherlich beim Arbeitgeber die Genehmigung für ein Nebengewerbe einholen. Wenn diese Hürden genommen sind, kannst du deinen Vater beschäftigen. Dazu musst du ihn bei der Sozialversicherung anmelden. Hierfür benötigst du zuerst eine Betriebsnummer. Diese kannst du online beantragen über die website der arbeitsagentur. Mit der Betriebsnummer und der Sozialversicherungsnummer deines Vaters kannst du dann die Anmeldung bei der Sozialversicherung über die Krankenkasse vornehmen.
Ich hoffe das hilft weiter.
Abgesehen von Haushalthilfen muss für jede angestellte volle Kranken-, Renten-, Arbeitlosen- und Pflegeversicherung abgeführt werden. (Bei Rentnern nur der Arbeitgeber RV-Betrag). Normalerweise kann man als Privatmann nicht einfach „Mitarbeiter“ beschäftigen (Ausnahme Haushaltshilfen) sondern man muss sich selbstständig machen. Hier muss man beachten, dass man die Selbstständigkeit dem FA gegenüber nachweisen muss. (Stichwort Scheinselbststängigkeit)
mfg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]