Als Rentner Klein-Gewerbe anmelden?

Hallo,
als 62-jähriger Rentner (1.100,- Euro/mon.) überlege ich, ein „Gewerbe bis 350,00 Euro“ und zwar Waschen, bügeln und putzen, anzumelden. Ich denke, dass der Gewinn bei ca. 350,00 Euro pro Monat liegen wird (nach Abzug der Kosten wie Auto, Strom usw.) Meine Frau und mein Sohn (15 Jahre, Schüler) bekommen ca. 440,00 Euro ALGII und Kindergeld.

Meine Frage: „Welche Kosten (Krankenkasse, MwSt., Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, ALGII-Abzug usw. würden dann auf uns zukommen?“

danke im voraus!
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Servus,

was ist ein

„Gewerbe bis 350,00 Euro“?

Aus dem Gewerberecht und aus dem Steuerrecht ist mir der Ausdruck nicht bekannt. Was ist damit gemeint?

Fragen zu Recht und Steuerrecht dürfen hier nicht mit Bezug auf den persönlichen Einzelfall behandelt werden. Vielleicht fällt Dir ja eine gute Lösung ein (ist nicht schwer)?

Schöne Grüße

MM

guck mal in http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
dort gibt es auch Infos zu den Themen Rente, Krankenkasse und ALG

Gewerbesteuer

Dazu muss man eine ziemliche Menge Gewinn haben. Vorher findet sie nicht statt.

Waschen, bügeln und putzen,

Dienstleistungen bei Privatpersonen:
Da könnte die Kleinunternehmer-Regelung sinnvoll sein.
Dann muss keine MwSt auf die Rechnungen, man kann aber die gezahlte MwSt auch nicht wiederbekommen.
Mach Dich halt mal in der Materie schlau. …

Gruß JoKu

Hallo,
als 62-jähriger Rentner (1.100,- Euro/mon.)

Bevor Du in dieser Richtung etwas unternimmst, solltest Du wissen. Solltest Du Frührentner sein, und deine Erwerbsfähigkeit unter 30% liegen, dann wird deine Rente gekürzt auf die nächste Stufe, also Erwerbsfähigkeit über 30%. Egal wieviel € es sind die Du mit deiner Selbstständigkeit verdienst.

Die Hinzuverdienstgrenze gilt nur bei nichtselbsständiger Tätigkeit.

In deinem Rentenbescheid steht das drin, also erst nachlesen. Oder bei der Rentenstelle nachfragen.

Gruß

hartmut

Hallo MM,
ja, ich denke, meine Frau meinte damit den Punkt (16) auf dem Anmeldeformular: „Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben?“

Werner M.

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