Ich hatte fast 10 Tage Fieber (über 39 und sogar 40). Da meine Ärztin weit weg wohnt, und ich nicht in der Lage war, weder mit dem Auto noch mit dem Bus zu fahren, hab ich mich an eine in der Nähe liegende Praxis im Ärztehaus gewendet.
Ich wurde nicht angenommen, mit der Begründung, sie nehmen keine „fremden“ Patienten und haben keine Vertretung.
Ich habe erklärt, ich habe Fieber fast 40 und alleine diesen 5-min-Weg hat mir viel Kraft gekostet. Letztendlich brauche ich nur ein Rezept für Antibiotika. Aber das war sinnlos.
Ich frage mich nun die ganze Zeit, ob das „ok“ war?
Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.
Vielen Dank
Lili
Hallo Lili !
Okay war es sicherlich nicht, wenn man Dir die Behandlung total verweigert hat. Zwar hast Du keinen Anspruch auf sofortige Behandlung, aber eine Behandlung (eventuell auch erst nach mehrstündiger Wartezeit) hätte man Dir, so meine ich, anbieten müssen. Am besten ist es, Du wendest Dich nächstes Mal an eine Notfallpraxis der kassenärztlichen Vereinigung. Die müssen Dich anschauen und behandeln, wenn Dein Hausarzt nicht zur Verfügung steht
(wie z.B. am Wochenende). Solche Praxen gibt es eigentlich in jeder Region.
Allerdings schreibst Du: „Letztendlich brauche ich nur ein Rezept für Antibiotika.“ Wie kommst Du zu dieser Aussage ? Fieber allein rechtfertigt noch nicht den Einsatz von Antibiotika ! Bei einer Virusinfektion wären Sie z.B. auch gar nicht wirksam ! Von daher muss
das erst ein Arzt entscheiden.
Alles Gute und weiterhin gute Besserung !
Gruß Kai
Hallo Lili,
Ich frage mich nun die ganze Zeit, ob das „ok“ war?
So wie du das schilderst, war das unerlassene Hilfeleistung. Im Prinzip kannst du deswegen klagen - aber wenn die in der Praxis so drauf sind, werden sie vermutlich alles abstreiten.
Es ist auch die Frage, was das Ziel einer solchen Klage wäre. Schadensersatz?
Stell die Frage doch nochmal in anonymisierter Form im Rechtsbrett.
Schöne Grüße
Petra
Ich frage mich nun die ganze Zeit, ob das „ok“ war?
Ich frag mich nicht, ob das OK war! Wenn deine Schilderung stimmt, dann ist das saumäßig gelaufen - auf deiner Seite!
Du schleppst dich weit über 1 Woche lang mit knapp 40 Fieber rum und kontaktierst keinen Arzt? Und dann suchst du dir irgendeinen auf und machst auf super dringend? Gleich noch mit Behandlungsvorschlagerwartungshaltung… gefällist?
Weil es gerade mal so nicht in den Kram passte, sich ggf. ein Taxi zu nehmen und zum eigenen Arzt zu fahren oder den wenigstens einmal telefonisch zu kontaktieren - und das angesichts des Fiebers ggf. mal eine Woche früher?
Und - btw - Schmerzpatient ist was anderes.
Die ganze Schilderung wirkt in sich nicht unbedingt sehr plausibel, hat deftige Brüche und wirkt eher so, auf ob Ärzteschaft doch bitte mal auf Schnipp springen soll. Mag sein, dass ich falsch liege - nur wenn der Auftritt in der Praxis ähnlich war, wie hier, dann ist die Reaktion mehr als verständlich.
Hallo…,
Du schreibst von Schmerzpatient und Fieber 40°C und Antibiotika.
Das die Ärzte Patienten ab wimmeln ist inzwischen normal. Ich hatte kürzlich ein Augenproblem mit einer schweren Infektion (+Vereiterung).
Mir wurde auch nicht gesagt, OK wir können sie nicht sofort behandeln. aber nach einer Wartezeit nehmen wir sei als Notfall dran…
Es war der Arzthelferin absolut egal, sie sagte wenn sie erblinden kann ich das auch nicht ändern. Sie müssen sich halt einen anderen Arzt suchen.
Wenn man allein ist sollte man in einem wirklich akuten Fall dann schon einmal den Notdienst anrufen. Ja und dazu sagen das der Arzt X eine Notfallbehandlung abgelehnt hat.
Die werden dann schon entscheiden was zu tun ist. Ich fürchte allerdings das beschriebene wird bald die Normalität sein, obwohl die Kosten für das Gesundheitswesen immer mehr steigen.
Eigentlich sagt man immer, dass man spätestens nach 3 Tagen Fieber - wenn es nicht weggeht - einen Arzt aufsuchen soll. Länger soll man z.B. auch keine fiebersenkenden Mittel nehmen.
10 Tag Fieber - ist dass dann wirklich ein „akuter Notfall“?
Ich war schon am zweiten Tag meiner Krankheit bei diesem Arzt, der mich abgelehnt hat.
Klar musste ich danach Bereitschaftsdienst anrufen…
Ich frage nur, ob diese Ablehnung rechtmäßig war, ob die Ärzte das grundsättzlich machen dürfen.
Ich denke nein.
Ich habe keine Schäden erlitten… Ich bin jetzt gesund und fühle mich gut.
Aber vielleicht Beschwerde…?
Vielen lieben Dank))
Ich habe genauso gemacht… Bereitschaftsdienst angerufen.
Brr… ich habe keine medizinische Ausbildung, deshalb dachte ich mir, wegen Antibiotika.
Danke:smile:
Am besten ist es, Du wendest Dich
nächstes Mal an eine Notfallpraxis der kassenärztlichen
Vereinigung.
Servus Kai,
soviel ich weiß, sind nicht die kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sondern die Ärztekammern, bzw. die ärztlichen Bezirksverbände für den ärztlichen Notfalldienst zuständig. Sonst könnten sich ja die Privatärzte vor den Diensten drücken.
Gruß
Kai Müller
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soviel ich weiß, sind nicht die kassenärztlichen Vereinigungen
(KV) sondern die Ärztekammern, bzw. die ärztlichen
Bezirksverbände für den ärztlichen Notfalldienst zuständig.
Sonst könnten sich ja die Privatärzte vor den Diensten
drücken.
Nee, die haben ihren eigenen Dienst 
http://www.muenchen.de/themen/gesundheit-wellness/no…
Allerdings gelten diese Bereitschaftdienste im Rahmen des Sicherstellungsauftrags AUßERHALB üblicher Praxisöffnungszeiten (da gilt zumindest in aller Regel. Es gibt Regionen, da wird dieser Dienst regulär auch für Hausbesuche genutzt). Wenn man einen behandelnden Arzt hat, kann und sollte man sich - und wenn zunächst telefonisch - mit dem in Verbindung setzen. Die akute Behandlungspflicht (als Gegenstück zur unterlassenen Hilfeleistung) greift nur im wirklichen Notfall, dessen Kriterien bei der Schilderung so wohl nicht erfüllt sind.
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