Hallo nico92,
es ehrt Dich, daß Du schon jetzt in jungen Jahren noch ehrliche Sachen machen möchtest und Dich nicht auf dünnes Eis begeben möchtest.
Normal wäre, wenn Du als Schüler aufgrund Deiner Kenntnisse für einen „Bekannten“ Texte für seine Website erstellst, dies kostenfrei machst und er Dir gelegtlich ein adäquates Geschenk macht.
Wenn aber Dein „Auftraggeber“ eine Rechnung wünscht, mußt Du ein Gewerbe anmelden.
Gehe hier zur Stadtverwaltung oder Bezirksverwaltung ( Gewerbeamt ) und erkundige Dich.
Aber: Die Gewerbeanmeldung kostet Geld, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, so daß ich hier aus Thüringen dazu keine Aussage treffen kann.
Diese Gebühren müssen sich dann natürlich für Dich rechnen ( höhere Einnahmen ); evtl. fallen hier auch jährliche Gebühren an.
Unbedingt informieren !!!
Steuerlich:
Die MWST von 19 % mußt Du auf Deine Rechnung drauf rechen; sie ist aber für Deine Auftraggeber uninteressant, da er diese als Vorsteuer absetzen kann und es für ihn keine Kosten sind ( laß Dich nicht übers Ohr hauen ).
Du kannst der MWST alle MWST-Aufwendungen gegenrechnen, die Dir entstanden sind ( z. B. Kauf von Papier - Druckerpatronen - Netzgebühren ).
Also kein wesentlicher Aufwand für Dich, da die MWST ja zusätzlich berechnet.
Einkommensteuer wird nicht anfallen; bis € 7.500,00 Einkommen pro Jahr fallen keine Steuern an.
Eventuell ein Gespräch mit den Eltern wegen Kindergeld und Ausbildungsförderung führen.
Hierzu brauche ich aber weitere Informationen.
Ich wohne hier im schönen Bundesland Thüringen und habe eine schöne kuschelige Feienwohnung.
Wenn Du also mit Deiner Freundin einmal ausspannen möchstest, jeder zeit herzlich willkommen.
Näheres: www.haus-sabine-direkt.de
Bei weiteren Fragen, einfach nur melden.
MfG
Stefan Seidel