Als Schüler auf Rechnung arbeiten

Hi,
ich habe die Möglichkeit, für eine Website
Texte zu verfassen und bekomme dann dafür
Geld (es werden wohl keine utopischen Summen sein…),
allerdings möchte der Websitenbetreiber von
mir eine Rechnung bekommen, die dieser dann
begleicht.
Ich bin derzeit Schüler, 18 Jahre alt und sonst
nicht anderweitig beruflich tätig (außer dass
ich Zeitungen austrage (Lohnsteuerkarte, etc)…
Natürlich habe ich auch schon gesucht im Inet danach,
doch so richtig schlau bin ich daraus nicht geworden
und ich möchte ja auch, dass alles legal abläuft
und ich mich nicht in einer Grauzone bewege.

Was kann ich tun? Was darf ich tun? Was muss ich tun?

LG

Lange Rede kurzer Sinn. Einnahmen, für die du an einen Debitor (Rechnungsempfänger), eine Rechnung erstellst, damit dieser diese auch bezahlen kann, solltest du ein Gewerbe anmelden.
Einfacher Grund; der Empfänger setzt dies Rechnung steuerlich ab, also bist du als Kreditor beim Finanzamt gelistet.
Sofern du aber Einnahmen weniger als 17.500,- EUR im Jahr kannst du als Kleinunternehmer deine Rechnung auch ohne Mehrwertsteuer ausstellen.
Du solltest jedoch beachten, dass du eine reine Dienstleistung in Rechnung stellst und keine Waren!
Also zusammengefasst: Gewerbe als kleinunternehmerischer Dienstleister anmelden - Rechnung mit Zusatz und ohne MwSt. ausstellen - Einnahmen am Jahresende steuerlich ausweisen als Einnahmen aus selbstständiger Arbeit.

Hi,
du kannst ihm einfach eine private Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausstellen. Wenn du das ganze allerdings regelmäßig, längerfristig, mit Gewinnabsicht etc. planst, liegt es nah ein Gewerbe anzumelden. Mehr dazu hier http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe.
Gruß,
Thomas

Hallo,
leider keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo Nico,

wenn das voraussichtliche Einkommen unter 410 € liegen wird (pro Jahr), muß es nicht angegeben werden gegenüber dem Finanzamt. Aber besser ist es immer, sich vom Finanzamt eine Gewerbeanmeldung für Kleinunternehmer (damit man Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben kann) zu holen (solch ein Gewerbeschein kostet zwischen 15 und 65 € je nach Gemeinde), dann befindet man sich immer auf der richtigen Seite. Seinen Gewinn erklärt man dann am Jahresende in der Einkommensteuererklärung und wenn man unter 8.004 € liegt (was warscheinlich ist :wink:, zahlt man keine Steuer.

Ich hoffe, ich konnte helfen, bei weiteren Fragen stehe ich gerne bereit.

Viele Grüße,
C.

Hallo
Also du gehst auf dein Rathaus da meldest du ein neben Gewerbe an und zwar unter 400 € du musst keine Steuern bezahlen bzw erst ab uthopische summen du kannst dein "Gewerbe damit aufbauen und es wird dann mit der gleichen Steuernr übers Finanzamt gehen wie deine Steuererklärung Wenns nicht funktioniert dann meldest du dich einfach auf dein Rathaus wieder ab.
LG Mausi123

Hallo nico92,

es ehrt Dich, daß Du schon jetzt in jungen Jahren noch ehrliche Sachen machen möchtest und Dich nicht auf dünnes Eis begeben möchtest.

Normal wäre, wenn Du als Schüler aufgrund Deiner Kenntnisse für einen „Bekannten“ Texte für seine Website erstellst, dies kostenfrei machst und er Dir gelegtlich ein adäquates Geschenk macht.

Wenn aber Dein „Auftraggeber“ eine Rechnung wünscht, mußt Du ein Gewerbe anmelden.

Gehe hier zur Stadtverwaltung oder Bezirksverwaltung ( Gewerbeamt ) und erkundige Dich.

Aber: Die Gewerbeanmeldung kostet Geld, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, so daß ich hier aus Thüringen dazu keine Aussage treffen kann.

Diese Gebühren müssen sich dann natürlich für Dich rechnen ( höhere Einnahmen ); evtl. fallen hier auch jährliche Gebühren an.

Unbedingt informieren !!!

Steuerlich:

Die MWST von 19 % mußt Du auf Deine Rechnung drauf rechen; sie ist aber für Deine Auftraggeber uninteressant, da er diese als Vorsteuer absetzen kann und es für ihn keine Kosten sind ( laß Dich nicht übers Ohr hauen ).

Du kannst der MWST alle MWST-Aufwendungen gegenrechnen, die Dir entstanden sind ( z. B. Kauf von Papier - Druckerpatronen - Netzgebühren ).

Also kein wesentlicher Aufwand für Dich, da die MWST ja zusätzlich berechnet.

Einkommensteuer wird nicht anfallen; bis € 7.500,00 Einkommen pro Jahr fallen keine Steuern an.

Eventuell ein Gespräch mit den Eltern wegen Kindergeld und Ausbildungsförderung führen.

Hierzu brauche ich aber weitere Informationen.

Ich wohne hier im schönen Bundesland Thüringen und habe eine schöne kuschelige Feienwohnung.

Wenn Du also mit Deiner Freundin einmal ausspannen möchstest, jeder zeit herzlich willkommen.

Näheres: www.haus-sabine-direkt.de

Bei weiteren Fragen, einfach nur melden.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

m.E. würden Sie gewerblich oder selbstständig tätig sein. d.h. Sie müssen Ihre Einnahmen und Ausgaben aufschreiben und diese dann dem Finanzamt jhl. in der sog. Anlage EÜR erklären.

Dies gilt allerdings nur, wenn Sie Ihrem Auftraggeber gegenüber nicht weisungsgebunden sind, sonst könnte das Finanzamt auf die Idee kommen und sagen, dass Ihre Leistung im Rahmen eines Arbeitsverhältnis (> Arbeitgeber muss Sozialversicherung und Lohnsteuer einbehalten) erfolgte.

Daher wäre es nicht schlecht, wenn Sie wie jeder andere selbstständig oder gewerblich Tätige noch weitere Einnahmen erzielen.

Hallo nico,

in dem Moment wo du eine Rechnung erstellst, muss du eine freiberufliches Gewerbe anmelden.

Dein Jahreseinkommen sollte die 1800,00 € Grenze nicht überschreiten, sonst bezahlst du Steuern.

Die Entscheidung kann ich dir aber leider nicht nehmen.

mfg
Angela06

Hallo,
Die Einnahmen sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Solltest Du auch Umsatzsteuer in Rechnung stellen, so ist auch eine Umsatzsteuererklärung abzugeben und die Umsatzsteuer abzuführen. Wenn Du Umsatzsteuer ausweist, musst Du auf den Rechnungen deine vom Finanzamt erteilte Steuernummer angeben.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
Soviel ich weiss musst du dich dann auf Selbständige Basis auf geringstfühgige Weise anmelden.Wie das genau heißt weiss ich leider nicht.Jedenfalls musst du dann nur geringe Steuer bezahlen.Wenn es weniger als 4800.-€ im Jahr ausmacht, dann ist es möglich das dass Finanzamt nach 1 Jahr sagt das du keine Steuer mehr bezahlen musst.
Genauere auskunft kann ich dir leider nicht geben.

Gruß
monika61

Hallo,
wenn du das regelmäßig machst, dann musst du dies beim Finanzamt anmelden und eine Steuererklärung abgeben.
Damit wirst du auch Umsatzsteuerpflichtig. Ob du Umsatzsteuer ausweisen und abführen musst hängt von der Konstellation ab. Du musst sogar ordnungsgemäße Rechnungen schreiben.
Ein Gang zum Finanzamt sollte da hilfreich sein.