Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin Schweizerin und möchte demnächst mit meinem Freund (Deutscher) zusammenziehen.
Unser gemeinsamer Wohnsitz wird Deutschland sein.
Wie sind die Gesetze für mich als Schweizerin, brauche ich eine Aufenthalts-/Arbeitsbewilligung, oder sind wir Schweizer inzwischen den EU-Bürgern gleichgestellt?
Muss ich ein bestimmtes Pensum arbeiten oder einen bestimmten Betrag verdienen?
Wie wird das geregelt mit der Krankenversicherung? Meines Wissens gibt es in Deutschland private und gesetzliche Versicherungen, wie ist das denn, wenn ich „neu“ im Land bin, kann ich wählen, wie ich mich versichern will, und was sind die Vor- und Nachteile von privater und gesetzlicher Krankenversicherung?
Danke schon mal für die Antwort(en) 
Liebe Grüsse
Joey
Hallo Joey,
schweizerische Staatsangehörige erhalten eine Aufenthaltserlaubnis ähnlich derjenigen, die Familienangehörige von EU-Bürgern erhalten. Sofern Du Arbeit hast oder eigene finanzielle Mittel wirst Du ohne Probleme eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Du musst soviel verdienen, dass Du nicht auf Sozialleistungen angewiesen bist.
Sofern Du „normaler“ Arbeitnehmer bist, wirst Du bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Viele Grüße Maike
Hallo Maike
Vielen Dank für deine Antwort 
LG
Joey
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Als Schweizerin sind Sie weithin den EU-Bürgern gleichgestellt, nichtsdestotroz bedürfen Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis, die bei der Ausländerbehörde zu beantragen wäre.
Entscheidend ist, dass Sie (bzw. Ihr Freund) Ihren Unterhalt sichern kann, dazu gehört auch der Krankenversicherungsschutz, der hier über ein unselbstänge Tätigkeit gewährleistet werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
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