Als Selbständige keine Krankenversicherung?

Eine Bekannte hat mir erzählt, daß sie seit 1 1/2 Jahren nicht krankenversichert ist, da sie sich selbständig gemacht hat und sie dann 300 Euro im Monat Krankenversicherung hätte bezahlen sollen - bei einem Verdienst von ca. 700 Euro. Stimmt das, daß es keine Möglichkeit gibt, sich als Selbständige mit geringem Einkommen günstiger zu versichern?

Hi,

Selbstständigkeit ist oft verbunden mit dem herausfallen aus den sozialen Sicherungssystemen, und das Problem ist, wenn es nicht läuft fällst du auch aus den privaten Sicherungssystemen schnell heraus, denn private Krankenversicherung, Beufsunfähigkeitsversicherung, private Rentenversicherung etc. werden natürlich gekündigt wenn du bei schlechter Geschäftslage nicht in der Lage bist die Prämien zu bezahlen.

ABer natürlich geht das eine zeitlang und solange du jung bist, einmal im Jahr einen Arztbesuch und vielleicht ein paar Medikamente aus eigener Tasche zu zahlen bringt dich finanziell nicht um. Nur bei grösseren und schwerwiegenden Krankheiten oder Verletzungen wirst du natürlich sofort auf die Sozialhilfe zurückgeworfen!

Gruß, yoyi

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hallo Ingrid,
es kommt auf ihre Ansprüche an.
Wenn Sie 1-Bettzimmer, Krankenhaustagegeld, usw. haben möchte, muss sie natürlich schon zulangen.
Sie hätte sich aber auch freiwillig bei der Kasse weiterversichern können. HGünter oder Jörg können dir sagen, was sie hätte bezahlen müssen als Geringverdienerin.
Wie alt ist die Freundin?
Dann seh ich mal in meinem Vergleichsprogramm nach, was das kosten würde, sie mit einem Grundschutztarif zu versorgen.
Sie braucht dann nur noch die Versicherung anzurufen und dort abzuschließen.
Andere Frage: wie kann man sich selbständig machen, wenn man über so lange Zeit nur so wenig verdient?
M.W. hätte es auch die Möglichkeit gegeben, sich beim Ehemann (GKV) mitzuversichern.
Hallo Jörg, Günter: da gibt es doch so was für Gelegenheitsselbständige?
Grüße
Raimund

Für die Einstufung von hauptberuflich Selbständigen gibt es sog. Mindestbemessungsgrundlagen (nachstehend die Werte für 2004)
Selbständige:
Die Bemessung der Beiträge richtet sich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Versorgungsbezüge sowie alle übrigen Einnahmen.

Als beitragspflichtige Einnahme gilt für den Kalendertag der dreißigste Teil der mtl. Beitragsbemessungsgrenze - somit 116,25 Euro tgl. ; monatlich 3.487,50 Euro)
Bei Nachweis niedriger Einnahmen jedoch mindestens der vierzigste Teil der mtl. Bezugsgröße-West (2.415,00 Euro) somit: 60,38 Euro tgl. monatlich 1811,25 Euro.

Daraus ergeben sich natürlich, je nach Kasse, Beiträge von um die 700 €, das ist leider so und auch eindeutig im Gesetz geregelt.

Auf eine evtl. nebenberufl. Selbständigkeit und deren Auswirkungen möchte ich hier erstmal nicht eingehen, da das ganze dann ja doch etwas differenzierter zu sehen ist.

Wenn sie seit 1 1/2 Jahren nicht mehr versichert ist, wird sie wohl sowieso keine gesetzliche Kasse mehr aufnehmen, da die Frist um sich freiwillig zu versichern bei 3 Monaten liegt.

Gruß Jörg

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Hallo Jörg,Deine Bemessungsgrundlagen sind exakt ermittelt. Aber 700Euro Beitrag ist denn doch zuviel.Es müssen Mindestens (z.b.15%)von 1811,25 also 271,68 aber höchstens! (z.B. 15%) von 3487,50 also 523,12 gezahlt werden. Leider gibt es die Mindestgrenze(blöd,wenn man weniger verdient)aber Gott sei Dank auch die Höchstgrenze.
Gruß Sylke

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Hallo Jörg,

Auch Hallo

Deine Bemessungsgrundlagen sind exakt ermittelt.

Dankeschön

Aber 700Euro Beitrag ist denn doch zuviel.

Der Betrag kam ja nicht von mir als Vorgabe

Es müssen Mindestens
(z.b.15%)von 1811,25 also 271,68 aber höchstens! (z.B. 15%)
von 3487,50 also 523,12 gezahlt werden.

und dazu kommt immer noch die Pflegeversicherung mit 1,7 %.
Ich hab keine Ahnung von welchen Werten die betreffende Kasse ausgegangen ist. Das ging ja leider nicht draus hervor und es wurde ja auch nur die allgemeine Frage nach der Beitragsberechnung gestellt.

Leider gibt es die
Mindestgrenze(blöd,wenn man weniger verdient)aber Gott sei
Dank auch die Höchstgrenze.

Da hast Du wohl recht

Gruß Sylke

Ebenfalls Jörg

Für die Einstufung von hauptberuflich Selbständigen gibt es
sog. Mindestbemessungsgrundlagen (nachstehend die Werte für
2004)
Selbständige:
Die Bemessung der Beiträge richtet sich nach der gesamten
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Beitragspflichtige
Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen,
Versorgungsbezüge sowie alle übrigen Einnahmen.

Als beitragspflichtige Einnahme gilt für den Kalendertag der
dreißigste Teil der mtl. Beitragsbemessungsgrenze - somit
116,25 Euro tgl. ; monatlich 3.487,50 Euro)
Bei Nachweis niedriger Einnahmen jedoch mindestens der
vierzigste Teil der mtl. Bezugsgröße-West (2.415,00 Euro)
somit: 60,38 Euro tgl. monatlich 1811,25 Euro.

Daraus ergeben sich natürlich, je nach Kasse, Beiträge von um
die 700 €, das ist leider so und auch eindeutig im
Gesetz geregelt.

Auf eine evtl. nebenberufl. Selbständigkeit und deren
Auswirkungen möchte ich hier erstmal nicht eingehen, da das
ganze dann ja doch etwas differenzierter zu sehen ist.

Wenn sie seit 1 1/2 Jahren nicht mehr versichert ist, wird sie
wohl sowieso keine gesetzliche Kasse mehr aufnehmen, da die
Frist um sich freiwillig zu versichern bei 3 Monaten liegt.

Gruß Jörg

Eine Bekannte hat mir erzählt, daß sie seit 1 1/2 Jahren nicht
krankenversichert ist, da sie sich selbständig gemacht hat und
sie dann 300 Euro im Monat Krankenversicherung hätte bezahlen
sollen - bei einem Verdienst von ca. 700 Euro. Stimmt das, daß
es keine Möglichkeit gibt, sich als Selbständige mit geringem
Einkommen günstiger zu versichern?

hallo Ingrid,
es kommt auf ihre Ansprüche an.
Wenn Sie 1-Bettzimmer, Krankenhaustagegeld, usw. haben möchte,
muss sie natürlich schon zulangen.
Sie hätte sich aber auch freiwillig bei der Kasse
weiterversichern können. HGünter oder Jörg können dir sagen,
was sie hätte bezahlen müssen als Geringverdienerin.

Ansprüche hat sie natürlich keine. Das mit der freiwilligen Weiterversicherung hat sie eben nicht gemacht, da es diesen Mindestsatz von ca. 300 Euro gibt, was sie sich nicht leisten konnte.

Wie alt ist die Freundin?

Sie ist so Anfang, Mitte dreißig. Gibt es denn private Krankenversicherungen, die geringverdienende Selbständige günstig versichern?

Dann seh ich mal in meinem Vergleichsprogramm nach, was das
kosten würde, sie mit einem Grundschutztarif zu versorgen.
Sie braucht dann nur noch die Versicherung anzurufen und dort
abzuschließen.
Andere Frage: wie kann man sich selbständig machen, wenn man
über so lange Zeit nur so wenig verdient?

700 - 800 Euro im Monat reichen doch zum Leben und man muß sich nicht von den Ämtern oder einem Chef schikanieren lassen…

M.W. hätte es auch die Möglichkeit gegeben, sich beim Ehemann
(GKV) mitzuversichern.

Ehemann gibt´s nicht.

Hallo Jörg, Günter: da gibt es doch so was für
Gelegenheitsselbständige?

Das würde mich interessieren, was heißt „Gelegenheitsselbständige“?

Grüße
Raimund

Hallo Jörg,

Auch Hallo

Deine Bemessungsgrundlagen sind exakt ermittelt.

Dankeschön

Aber 700Euro Beitrag ist denn doch zuviel.

Der Betrag kam ja nicht von mir als Vorgabe

700 - 800 Euro sind so ihr monatliches Einkommen, je nach Auftragslage. Nach Euren Informationen und Berechnungen stimmt das also, daß sie fast 300 Euro monatlich an Kranken- und Pflegeversicherung zu bezahlen gehabt hätte.

Es müssen Mindestens
(z.b.15%)von 1811,25 also 271,68 aber höchstens! (z.B. 15%)
von 3487,50 also 523,12 gezahlt werden.

und dazu kommt immer noch die Pflegeversicherung mit 1,7 %.
Ich hab keine Ahnung von welchen Werten die betreffende Kasse
ausgegangen ist. Das ging ja leider nicht draus hervor und es
wurde ja auch nur die allgemeine Frage nach der
Beitragsberechnung gestellt.

Leider gibt es die
Mindestgrenze(blöd,wenn man weniger verdient)aber Gott sei
Dank auch die Höchstgrenze.

An die Auswirkungen dieser Mindestgrenze, nämlich daß Leute, die viel weniger verdienen, dann aus der Krankenversicherung ausscheiden, hat wohl niemand gedacht…

hallo Ingrid,

Wie alt ist die Freundin?

Sie ist so Anfang, Mitte dreißig. Gibt es denn private
Krankenversicherungen, die geringverdienende Selbständige
günstig versichern?

Dann seh ich mal in meinem Vergleichsprogramm nach, was das
kosten würde, sie mit einem Grundschutztarif zu versorgen.
Sie braucht dann nur noch die Versicherung anzurufen und dort
abzuschließen.
Andere Frage: wie kann man sich selbständig machen, wenn man
über so lange Zeit nur so wenig verdient?

700 - 800 Euro im Monat reichen doch zum Leben und man muß
sich nicht von den Ämtern oder einem Chef schikanieren
lassen…

das ist zwar richtig… doch wenn ich mir vorstelle, dass die miete im Durchschnitt bei 600 Euro liegt? Oder sind die bei Euch niedriger?
Ich weiß, in Norddeutschland sind Häuser für ´n Appel und ´n Ei zu bekommen. Die Mieten könnten dann auch günstiger als bei uns im Stuttgarter Raum zu haben sein.
Da muss man schon einen Sponsor nebenher haben, um überleben zu können.

Ich habe Dir gerade ein paar Möglichkeiten einer Vollversicherung mit Monatsbeiträgen zwischen 175,07 Eiro und 221.21 Euro zugesandt.
Sieh sir Dir mal an.
Allerdings ohne Tagegeld. Dafür aber mit Pflegepflichtversicherung und Altersrückstellungen.

Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

Danke für die Informationen, aber ich glaube nicht, daß sie vorhat, sich zu versichern.

Aber was wäre eigentlich, wenn ihr wirklich etwas passieren würde? Ein Unfall oder so? Ein Krankenhaus müsste sie doch trotz fehlender Krankenversicherung aufnehmen und behandeln, wenn es lebensnotwendig ist, oder? Da sie kein Vermögen hat (soweit ich weiß) würde das Krankenhaus dann praktisch auf der Rechnung sitzenbleiben, oder?

Und wenn sie Ihren Job aufgibt und Sozialhilfe beantragt, was ist dann? Ist sie dann übers Sozialamt wieder krankenversichert? Gesetzlich oder privat?

Hallo Ingrid

Danke für die Informationen, aber ich glaube nicht, daß sie
vorhat, sich zu versichern.

Aber was wäre eigentlich, wenn ihr wirklich etwas passieren
würde? Ein Unfall oder so? Ein Krankenhaus müsste sie doch
trotz fehlender Krankenversicherung aufnehmen und behandeln,
wenn es lebensnotwendig ist, oder? Da sie kein Vermögen hat
(soweit ich weiß) würde das Krankenhaus dann praktisch auf der
Rechnung sitzenbleiben, oder?

Das krankenhaus wird sich das Geld einklagen sprich Mahnbescheid, etc bis hin zum „Finger heben“ (eidesstattliche Versicherung). ist alles keine schöne Sache. Hier ist auch noch die Frage, ob sie später überhaupt noch den Weg in die private Insolvenz gehen kann. Bei Schulden gegenüber den Sozialversicherungsträgern ist dies m.W. nach nicht möglich, wie das jetzt bei Rechnungen von Ärzten / Krankenhäusern aussieht, weiß ich nicht hundertprozentig.

Und wenn sie Ihren Job aufgibt und Sozialhilfe beantragt, was
ist dann? Ist sie dann übers Sozialamt wieder
krankenversichert? Gesetzlich oder privat?

Normalerweise ist sie dann in der GKV drin, in der sie zuletzt war. In dieser speziellen Situation kenn ich die genaue Sachlage nicht, also: Telefon in die Hand und dort anrufen beim Sozialamt

Gruß

hallo Ingrid,
wie Sven schon schreibt: volles gerichtliches Rohr!
Mit allen Konsequenzen: Eintragung bei der Schufa, geschäftlich tot. hohe Schulden, keine Kreditwürdigkeit mehr und wenn man ihr nachweisen kann, dass sie die Möglichkeit hatte, sich zu versichern und das nicht machte, kann sie sogar verurteilt werden und vorbestraft sein.Ob sich das rentiert?
Wenn sie dagegen ihr Gewchäft aufgibt und Sozialfall wird, dann übernimmt das Sozialamt die Kosten der Versicherung (GKV). Allerdings prüft das Sozialamt genau, ob nicht noch jemand existiert, der angezapft werden kann: Eltern, evtl. sogar Großeltern (?), Kinder, …
Grüße
Raimund

Hallo Ingrid

Nach Euren Informationen und Berechnungen stimmt
das also, daß sie fast 300 Euro monatlich an Kranken- und
Pflegeversicherung zu bezahlen gehabt hätte.

Du siehst also, dass 175 Euro ein absolut menschlicher Beitrag ist.

An die Auswirkungen dieser Mindestgrenze, nämlich daß Leute,
die viel weniger verdienen, dann aus der Krankenversicherung
ausscheiden, hat wohl niemand gedacht…

Hier wird Dir der Gesetzgeber sagen: warum macht sie sich denn mit so wenig Einkommen selbstständig?
Ich weiß, es hört sich knallhart an, doch ist das nicht so ganz von der hand zu weisen.
Alternativen: in eine Arbeitnehmerverhältnis wechseln, Sozialamt oder Ehemann.
Grüße
Raimund

Dem habe ich eigentlich nichts hinzuzufügen.

Gruß Jörg

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Hallo,
Joerg, ich weiss zwar nicht von welcher Kasse du kommst, aber
egal - ich muss dir mal ein grosses Lob aussprechen.
Das, was Du so von dir gibst hat schon Klasse - ímmer korrekt und
auch sauber erklärt ohne das alles mit §§ zu überfrachten.
Wenn Du noch ein „junger Hüpfer“ bist kann ich ja in Rente gehen,
die GKV wird hier würdig vertreten von dir.

Gruss

Günter

Hallo Raimund,
den „Gelegenheits“ Selbständigen gibt es nicht.
Es gibt höchstens einen Trick um Beitrag zu sparen - geht aber
nur, wenn man auf das Kankengeld verzichtet.
Solange das Geschäft gut läuft als Selbständige versichern,
wenn Flaute herrscht bei seiner Kasse angeben dass man nicht mehr
selbständig tätig ist (Wenn man keine Gewerbeschein haben muss klappt
das prima) und sich in der niedrigstens Klasse versichern lassen,
wenns wieder besser läuft… usw.

Gruss

Günter (der allerdings als Kassenmensch auf so etwas nicht auf Dauer
eingehen würde)

Hallo,

Auch Hallo Günter,

Joerg, ich weiss zwar nicht von welcher Kasse du kommst,

(siehe VIKA aber war das jetzt schon Werbung?)

aber
egal - ich muss dir mal ein grosses Lob aussprechen.
Das, was Du so von dir gibst hat schon Klasse - ímmer korrekt
und
auch sauber erklärt ohne das alles mit §§ zu überfrachten.

Vielen Dank für das Kompliment aus Deinem berufenen Mund. Oh Mann, was fühl ich mich jetzt gebauchpinselt :wink:

Wenn Du noch ein „junger Hüpfer“ bist kann ich ja in Rente
gehen, die GKV wird hier würdig vertreten von dir.

Das lass mal besser sein, denn

  1. sind zwei immer besser als einer
  2. Lerne ich aus Deinen Antworten auch noch ne ganze Menge
  3. gibt es einen ganzen Haufen, den ich nicht weiß
  4. ist es immer wieder interessant auch den Standpunkt eines „Ersatzkasslers“ zu erfahren und last but not least
  5. würde dieses Brett ne echte Institution verlieren.

Gruss

Günter

Grüße zurück
Jörg

Danke für Eure Informationen. Hört sich ja nicht gut an die ganze Sache. Also, meiner Freundin will ich ja nicht unbedingt reinreden, was sie tut, aber ich wollte auch für mich wissen,wie das so läuft, weil ich demnächst wahrscheinlich mit meinem Studium aufhöre und am Überlegen war, ob ich mich selbständig mache…

Wie sieht es aus, wenn ich einen Job habe, bei dem ich pro Monat ca. 450 Euro verdiene und nebenher einen Reisegewerbeschein habe und im Sommer Sachen auf Festivals verkaufe, geschätzte Einnahmen vielleicht 3000 oder 4000 Euro pro Saison. Wie versichere ich mich dann? Im Moment bin ich noch bei der AOK und will eigentlich auch gesetzlich versichert bleiben.

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Hallo Ingrid,
hier kann dir Jörg und Günter am besten antworten.
Auf alle Fälle kannst Du Dich freiwillig bei der AOK weiter versichern.
Ich vermute aber, dass Du sogar pflichtversuchert bist. 450 € ist um 50 € über der Grenze. Und die 3000 € sind nicht als Haupterwerb zu betrachten.
Aber wie gesagt: die beiden GKV´ler werden es Dir bestimmt sagen.

Grüße
Raimund