Als Selbständiger in Elternzeit?

Moin zusammen,

trotz umfangreicher Recherche bin ich jetzt nur halb schlau. Deshalb stell ich die Frage mal hier und hoffe, dass ich dank eurer Antworten ganz schlau werde :smile:

Also folgende Situation:

  • Kurz vor Beginn einer selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit
  • Ehepartner arbeitet voll
  • Daher Hauptlast der Kindererziehung beim Selbständigen
  • Ergo wird das Gewerbe nur langsam anlaufen können

Die Frage: ist es möglich und sinnvoll zunächst die noch verfügbaren Monate der Elternzeit auf den Selbständigen zu übertragen, damit dieser

  1. Monate in der Rentenversicherung gutgeschrieben bekommt
  2. Beim Partner in der gesetzlichen KV mitversichert sein kann
  3. vielleicht hätte das weitere Vorteile, die mir gerade nicht in den Sinn kommen

Vielen Dank

Tach auch,

kann ich leider nichts zu sagen - zu speziell.

Würde aber raten,
---- die ortsansässige IHK-Gründungsstelle oder den IHK Juristen mal zu fragen.
---- Vielleicht kann auch der gemeinnützige Verein Tacheles helfen oder einen tipp geben – wer mit Infos helfen könnte.

KV und Rentenkasse würde ich vorerst noch nicht mit der Frage kontaktieren.
Erst mal immer besser, sich selber schlau zu machen.

Tja, mehr fällt mir leider nicht dazu ein.

Viel Erfolg.

Gruß

Tut mir leid in Sachen Elternzeit habe ich keine Ahnung.

Lieber Martin,
ich weiß es nicht. sorry.
Schönen abend
Eva Wiese

Hallo Martin,
leider kann ich dir auf deine Frage keine Antwort geben,da ich diese Situation „umschifft“ hab, mein Sohn ist volljährig und ich alleinerziehend. Sicher gibt es die Möglichkeit bei den dafür vorgesehenen „Institutionen“ Auskunft zu erhalten. Es gibt auch freiberufliche Berater, welche Existenzgründer unterstützen und die richtig gut Auskunft geben können. Solche Adressen findest du zum Beispiel in Form von Flyern auf dem Arbeitsamt, bei der IHK oder so. Vielleicht konnte ich dir ja doch ein bissel helfen, auf jeden Fall drück ich dir die Daumen und wünsch dir alles Gute. Sanny

Hallo,

hier kenne ich mich leider gar nicht aus und kann daher leider nicht weiterhelfen.

LG

Hier nun meine Erkenntnisse, die ich inzwischen gesammelt habe:

Elternzeit ist für einen Selbständigen nicht möglich, da es sich dabei um eine befristete Freistellung aus einem abhängigen Arbeits- oder Dienstverhältnis handelt.

Wovon ein Selbständiger profitieren kann sind die Anrechnungszeiten bei der Rentenversicherung. Dafür gibt es das Formular V820 „Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit / Berücksichtigungszeit bei gemeinsamer Erziehung“ bei der deutschen Rentenversicherungsanstalt (kann man dort auch herunterladen - http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs… ). Mit diesem Formular kann die Erziehungszeit ganz oder Teilweise von der Mutter (der sie per Definition zunächst zugesprochen wird) auf den Vater übertagen werden.

Dabei werden zwei Zeiträume unterschieden:
* die ersten drei Jahre „Kindererziehungszeit“. Die wirken sich unmittelbar Rentensteigernd aus.
* weitere Zeiten bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes „Berücksichtigungszeit“. Die werden nur auf die anrechenbaren Berufsjahre aufgeschlagen und wirken sich somit auf das mögliche Renteneintrittsalter, nicht aber direkt auf die Höhe der Rente aus.

Wenn dazu noch jemand etwas detaillieren kann, sehr gerne. Dies ist der aktuelle Stand meiner Erkenntnis.

Hallo,
mehr Informationen habe ich zu diesem Thema leider auch nicht. LG