Grüße Dich, verehrte Katha
Vorneweg: Ich bin weder Steuerrechtsexperte noch Zollfachmann, kann aber aus eigener mehrjähriger und grenzüberschreitender Tätigkeit als ehemaliger Unternehmer meine Erfahrung teilen.
Prinzipiell sollte Dir klar sein, dass Du selbst „beweispflichtig“ bist, das heisst, dass Du selbst Sorge dafür tragen musst, entsprechende Unterlagen (korrekte Rechnungen, Zollunterlagen, Transferpapiere etc.) von Deinen Lieferanten zu erhalten, um jene später auch vorweisen zu können.
Generell gilt auch: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ - gerade als Unternehmerin.
In Deutschland hat eine Rechnung bestimmte Kriterien aufzuweisen, ansonsten „gilt“ diese nicht als Rechnung.
Wenn Du „keine Rechnungen“ hast, kannst Du jene auch nicht geltend machen (Die meisten in diversen Foren oder Internetseiten besprochenen oder auch beschriebenen Kriterien beziehen sich auf die Vorsteuerabzugsfähigkeit oder Rechnungsstellung innerhalb Deutschland oder der EU)
Vielen Lieferanten, gerade in Schwellenländern oder auch China, ist es völlig egal, ob Du bestimmte Papiere oder Dokumente benötigst, Hauptsache Du bestellst die Ware und bezahlst diese.
Wenn Du aber gar nicht danach fragst, ob Du entsprechende „Papiere“ (Zolldokumente, Rechnungen) wie in Deutschland benötigt, erhälst (Anmerkung: Und diese somit ebenfalls zu einem Vertragsbestandteil des Kaufs, der Lieferung, machst), hast Du hinterher kaum mehr eine Chance korrekte Papiere zu erhalten.
Kurz: Du musst Sorge dafür tragen, dass Deine Lieferanten - nebst Ware - auch die Rechnungen so ausstellen, dass diese in Deutschland anerkannt werden.
Beispiellink: http://www.buchhaltungs-software-shop.de/rechnungste…
Aber auch: „Ausland“ ist leider viel zu wenig präzise.
Ist es EU-Land? Ist es Drittland? - Ist es Übersee, China, vielleicht?
Entsprechend jenes Ursprungslandes, sowie auch der Art und Bestandteil der Waren (z.B.: Aus was besteht das Material - Edelmetall, Buntmetall, …, Plastik?) richtet sich eine allfällige „Einfuhrumsatzsteuer“, bzw. Zollgeschichten - bis hin dazu, ob die Einfuhr überhaupt und in welcher Menge erlaubt ist.
Dann gibt es auch noch die Kriterien: Fertigerzeugnis, Halbfertigerzeugnis (Haupt- oder Nebenbestandteil) usw.
Die Bandbreite „Deines Jahresabschlusses“ könnte somit von: „Rechnungen“ (Ausgaben) nicht anerkannt - bis „Strafzahlungen“ wegen…xy… gehen - Kurz: Ich weiss es nicht.
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Tipp:
Seite der IHK: http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/internat…
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Falls(!) der Aufwand gerechtfertigt ist, würde ich einfach mal einen (geeigneten mit Importen betrauten) Steuerfachmann vor Ort für eine Stunde „buchen“ und ihm gleich konkret Deine „Beispielbelege“ mitbringen.
Ab und zu ist manchmal auch eine halbe Stunde kostenlos drin - und mit konkreter Info ist Dir sicher geholfen.
In der Hoffnung, zumindest ein paar Tipps geliefert zu haben,
cu,
G.