Hallo,
bei mir besteht folgender Sachverhalt:
Nachdem ich 3 Jahre lang Angestellter war, habe ich mich zum Anfang des Jahres selbstständig gemacht, da sowohl mein damaliges Gehalt als auch die Zustände dort einfach nicht in Ordnung waren. Ich habe also zum 31.12. gekündigt und zum 1.1. meine Selbstständigkeit begonnen. Auf eine vorübergehende Zeit als Arbeitsloser habe ich verzichtet, da ich zum einen kaum Kapital hineinstecken musste und zum anderen bereits Aufträge hatte. Da ich aber Einzelunternehmer bin und somit nicht nur auf die Aufträge, sondern vor allem auf den Geldeingang angewiesen bin, schmerzte es mich natürlich sehr, dass nicht nur ein Auftrag unbezahlt blieb. Im Nachhinein bin ich nun natürlich schlauer, hätte doch besser als Arbeitsloser beginnen sollen und somit auch Förderungen des Arbeitsamtes in Anspruch nehmen können. Kurz gesagt: Jetzt wird’s langsam sehr eng. Ein Kredit bei der Bank wird aufgrund mangelnder Sicherheiten abgelehnt. Und da ich zwar wieder einige Aufträge in (guter) Aussicht habe, sich diese aber noch hinziehen werden bis zur Rechnungsstellung, habe ich folgende Fragen:
- Kann ich mich für sagen wir einige Monate arbeitslos melden und mein Gewerbe dann wieder aufnehmen?
- Kann ich mein Gewerbe in dieser Zeit als Nebengewerbe laufen lassen, natürlich unter den Gesichtspunkten der Einnahmebegrenzungen?
- Stehen mir dann Fördermittel zu oder habe ich Anspruch auf Unterstützung einer Ich-AG?
Vielen Dank schon mal für Antworten.
Gruss
Peter
Hallo,
- Kann ich mich für sagen wir einige Monate arbeitslos melden
und mein Gewerbe dann wieder aufnehmen?
Sie können Sich sofort arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beziehen.
- Kann ich mein Gewerbe in dieser Zeit als Nebengewerbe
laufen lassen, natürlich unter den Gesichtspunkten der
Einnahmebegrenzungen?
Kein Problem. Bis zu 15 Stunden dürfen Sie einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
- Stehen mir dann Fördermittel zu oder habe ich Anspruch auf
Unterstützung einer Ich-AG?
Sie sprechen also davon, dass Sie sich nach ein paar Monaten wieder in die Selbstständigkeit begeben wollen?
Dann haben Sie rechtlich einen Anspruch auf den Existenzgründungszuschuss (ICH-AG), Zuschüsse für Coaching, etc.
Vielen Dank schon mal für Antworten.
Gruss
Peter
Gruss,
Markus Hübner
- Stehen mir dann Fördermittel zu oder habe ich Anspruch auf
Unterstützung einer Ich-AG?
Sie sprechen also davon, dass Sie sich nach ein paar Monaten
wieder in die Selbstständigkeit begeben wollen?
Dann haben Sie rechtlich einen Anspruch auf den
Existenzgründungszuschuss (ICH-AG), Zuschüsse für Coaching,
etc.
Wir bei uns fördern eine Selbständigkeit aber nur, wenn es sich dabei um ein neues Gewerbe handelt und nicht um das gleiche, welches schon mal ausgeübt wurde.
Holger
Wir bei uns fördern eine Selbständigkeit aber nur, wenn es
sich dabei um ein neues Gewerbe handelt und nicht um das
gleiche, welches schon mal ausgeübt wurde.
Holger
danke erstmal Ihnen beiden,
@Holger
wer ist „wir bei uns?“
richtig, ich spreche vom gleichen gewerbe.
Gruss
Peter
@Holger
wer ist „wir bei uns?“
richtig, ich spreche vom gleichen gewerbe.
Hallo,
mit „bei uns“ meine ich das Arbeitsamt. Bei einer Selbständigkeit im gleichen Gewerbe wird davon ausgegangen, daß Equipment undKundenstamm bereits vorhanden sind. Somit soll dem Mitnahmeeffekt entgegengewirkt werden.
Holger