Ein Student zieht nach München. Da es dann vermutlich mehr als 50% des Jahres dort verbringen wird und sich somit sein Lebensmittelpunkt dorthin verlagert, müsste er ja seinen Hauptwohnsitz dorthin verlegen.
Allerdings ist er dann laut Aussage der Haftpflicht seiner Eltern nicht mehr mitversichert, da er mit Verlagerung meines Hauptwohnsitzes nicht mehr zum Haushalt gehöre, obwohl es im selben Absatz heißt, dass ausbildungsbedingte Abwesenheit nicht zur Aufhebung führt.
Zitat:
„Vorübergehende Abwesenheit eines Angehörigen (z. B. wegen Ausbildung, Zivil- oder Grundwehrdienst) hebt die häusliche Gemeinschaft nicht auf. Die häusliche Gemeinschaft ist aufgehoben, wenn von Versicherten ein eigener Haushalt mit neuem Lebensmittelpunkt gegründet wird.“
Welchen Sinn hat die Mitversicherung von in Ausbildung befindlichen Kindern über 18, wenn diese durch Hauptwohnsitzänderung wieder nichtig wird? Und ist eine Hauptwohnsitzverlagerung immer auch Haushaltsgründung mit neuem Lebensmittelpunkt (da es ja „nur“ um ein Wohnheimzimmer geht)?
Vielen Dank im Voraus