Als Student bei Privathaftpflicht mitversichert?

Ein Student zieht nach München. Da es dann vermutlich mehr als 50% des Jahres dort verbringen wird und sich somit sein Lebensmittelpunkt dorthin verlagert, müsste er ja seinen Hauptwohnsitz dorthin verlegen.

Allerdings ist er dann laut Aussage der Haftpflicht seiner Eltern nicht mehr mitversichert, da er mit Verlagerung meines Hauptwohnsitzes nicht mehr zum Haushalt gehöre, obwohl es im selben Absatz heißt, dass ausbildungsbedingte Abwesenheit nicht zur Aufhebung führt.

Zitat:
„Vorübergehende Abwesenheit eines Angehörigen (z. B. wegen Ausbildung, Zivil- oder Grundwehrdienst) hebt die häusliche Gemeinschaft nicht auf. Die häusliche Gemeinschaft ist aufgehoben, wenn von Versicherten ein eigener Haushalt mit neuem Lebensmittelpunkt gegründet wird.“

Welchen Sinn hat die Mitversicherung von in Ausbildung befindlichen Kindern über 18, wenn diese durch Hauptwohnsitzänderung wieder nichtig wird? Und ist eine Hauptwohnsitzverlagerung immer auch Haushaltsgründung mit neuem Lebensmittelpunkt (da es ja „nur“ um ein Wohnheimzimmer geht)?

Vielen Dank im Voraus :wink:

Hallo Fass33,

zu dem Thema gibt es etwas mehr zu sagen als nur richtig oder falsch!

Der Hauptwohnsitz sollte bei dir ( ich gehe jetzt mal davon aus, dass du ein Elternteil bist ) bleiben!
Der Hauptwohnsitz muss nicht zwingend nach München verlegt werden.
Also: Hauptwohnsitz bei dir und Nebenwohnsitz in München! Dann bleibt er/sie bei dir versichert ( Min. bis zum 25.Lj ). Bei „Erststudium“ sollte es da keine Probleme geben.
Konnte ich dir da weiterhelfen?

Gruß
Andre

PS: Denk bitte auch an die BU Versicherung für den Student. Die ist jetzt noch sehr günstig und sollte nicht fehlen!

Zunächst mal danke für die schneller Antwort und den Hinweis mit der BU-Versicherung!

Allerdings war ich bisher der Auffassung der Hauptwohnsitz müsse zwangsweise dort sein, wo man mehr als 50% des Jahres verbringt, d.h. in dem Fall am Studienort, da Heimfahrten (bis auf Semesterferien/Weihnachten) eher selten geplant sind. Ich habe auch schon von Fällen gehört, wo man mit Zugtickets etc. belegen musste, dass man regelmäßig nach Hause fährt und somit inkl. Ferienzeiten eben dort mehr als die Hälfte der Zeit verbringt.
Oder wird das allgemein eher nicht so streng gesehen?

LG

Wow, wer hat das denn erzählt???
Die Handhabe ist da sehr locker! Die Prüfbarkeit liegt in diesem Fall auch bei „fast“ bis „völlig“ unmöglich! Wenn jemand nicht mit dem Zug fährt, sonder z.B. mit der „Mitfahrzentrale“ oder Fahrgemeinschaft mitfährt, dann gibt es dafür keinen Nachweis… Also kein Problem!
Wenn er/sie mit dem Studium fertig ist und arbeitet, muß er/sie allerdings eine eigene Haftpflicht haben :wink:

Danke noch mal! Die Lösung mit Zweitwohnsitz am Studienort scheint mir in dem Fall auch die geeignetste Lösung zu sein. Da würde zwar noch Zweitwohnungssteuer anfallen, aber bei einem Einkommen unter 25000 Euro kann man sich in München wohl wieder davon befreien lassen.

Liebe Grüße und schönen Tag noch :wink:

Kein Thema!
Wenn sonst noch Fragen sind, kannst du auch mal anrufen.

05651/754555

Gruß
Andre

Hallo Fass33

In deinem Fall hat die Versicherung Recht.
Du ziehst weg, und meldest neuen Hauptwohnsitz an.
Bei neuem Hauptwohnsitz wird davon ausgegangen das es auch dein Lebensmittelpunkt ist.
Warum meldest du nicht einen Zwietwohnsitz mit dem Hauptwohnsitz bei Eltern?
Falls dafür triftige Gründe existieren (z.B. Steuern) dann muss du auch in den saueren Apfel beißen und eine eigene Versicherung abschießen. Die kostet aber sicherlich kein Vermögen.

Mit freundlichen Grüßen
1917

Hallo Fass 33,

leider kann ich diesbezüglich Deiner Anfrage keine konkrete Aussage treffen.
Ich würde in Deiner Stelle direkt bei der Versicherungsgesellschaft nachfragen und diese Sache klären.
Lass Dir die Aussage aber schriftlich geben.

Guten Abend Fass33,

zunächst danke für deine Anfrage!

Gerne versuche ich dir auf deine Fragen zu antworten, doch vorab folgender Hinweis:

Die Bedingungen und Klauseln können von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich bzw. abweichend sein, weswegen ich dir keine 100% allgemeingültige Antwort liefern kann.

So wie mir der Sachverhalt bekannt ist, sieht es wie folgt aus:

Wenn der Student, unverheiratet, und keine auf Dauer angelegte leistungsbezogene Berufstätigkeit ausübt, ist er längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres über die Haftpflicht der Eltern mitversichert, auch wenn ein Umzug an den Studienort notwendig ist.

Da sich die Auskunft des Versicherers an den Studenten irgendwie widerspricht, sollte sich der Student nochmals gründlich beim Haftpflicht-Versicherer seiner Eltern informieren und seine Anfrage ggf. schriftlich formulieren.

Ich hoffe ich konnte dir helfen!

Viele Grüsse

Dude77

Hallo Fass33,

danke für Ihre sehr interessante Frage.

Leider kann ich Ihnen diese Frage nicht 100%ig beantworten, da dies wohl eher eine Frage für einen Rechtsanwalt ist. Es ist ja schon wirklich etwas spitzfindig.

Ich kann hier also nur meine private Meinung wiedergeben, die natürlich rechtlich nicht ausschlaggebend sein kann.

Ich würde die Wohnung in München als „Zweitwohnsitz“ anmelden. Für den Ernstfall hat man damit schon einmal dokumentiert, dass der Lebensmittelpunkt bei den Eltern bleiben soll. Hierfür spricht auch, dass es sich nur um ein Zimmer in einem Wohnheim handelt.

Weiterhin würde ich mal beim Bund der Versicherten und / oder bei der Verbraucherzentrale anfragen. Vielleicht haben die noch eine Idee.

Und wenn sich die Sache überhaupt nicht klären lassen sollte, würde ich im Zweifel für den Studenten eine eigene Privathaftpflicht abschließen. Denn im Streitfall hat die Versicherung bestimmt die besseren Anwälte, zumal sie im Vorfeld schon den Versicherungsschutz abgelehnt hat. Aus „Dankbarkeit“ für das wenig kulante Verhalten der Versicherung würde ich die neue Versicherung allerdings bei einer anderen Gesellschaft beantragen. Eine Privathaftpflicht ist so teuer ja nun nicht, gehört aber trotzdem zu den wichtigsten Versicherungen, die man haben sollte.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! Schreiben Sie doch mal, wie die Sache letzten Endes ausgegangen ist. Danke.

Viele Grüße
Hajo1965

Hallo,
auch wenn du dann Student in einer anderen Stadt bist und dort eine Wohnung hast, bist du nicht verpflichtet, deinen Hauptwohnsitz dorthin zu verlagern. Ich bin selbst Student im 7. Semester und habe meinen Hauptwohnsitz immer noch bei meinen Eltern. In der Stadt, in der ich studiere, bin ich nicht gemeldet.
Das sollte eigentlich auch bei dir kein Problem sein.
ist eine Erfahrung aus der Praxis, die mir auch von Kommilitonen so bestätigt wurde.

Hoffe, ich konnte helfen.