Mein Aufenthaltstitel hat die Anmerkungen 16 ABS. 1, und meine Fraz hat Unbefristeten Aufenthaltstitel. Ich habe bei der Ausländerbehörde angerufen und gefragt ob ich meinen Aufenhaltstitel ändern. Ich möchte mit meiner Frau zusammen leben, sie wohnt momentan bei Ihren Eltern. Ich wollte Teilzeit irgendwo arbeiten da ich schon mein Bachelor als Ingenieurinformatiker in meinem Heimatland abgeschlossen habe, jedoch kann ich das nicht da die Anzahl der Stunden begrentz ist wegen meines momentanen Aufenthalt, deshalb wollte ich auch meinen Aufenthalt ändern wegen Eheschliessung aber da meine Frau nicht arbeitet sagten die von der Ausländerbehörde dass das nicht möglich wäre da mein Aufenthalt mit Hilfe von meiner Frau sich ändern sollte.
Wie kann ich jetzt vorgehen, ich danke schon allen im Voraus.
WEnn die Aufenthaltserlaubnis sich auf 16, Abs. 1 beschränkt, dann ist nur unter diesen Bedingungen der Aufenthalt möglich.
Wenn die Frau bei den Eltern wohnt, ist es nicht möglich, zur Frau zu ziehen, es könnte aber die Frau zum Mann ziehen, wenn der Mann ein entsprechendes Mietverhältnis hat.
Wenn gegen die Auflagen/Bestimmungen verstoßen wird, kann die Aufenthaltserlaubnis widerrufen werden.
Servus,
Wie kann ich jetzt vorgehen
einen Aufenthaltstitel gem. §§ 18 - 21 AufenthG anpeilen. Das ist bei Leuten, die für das Studium einen Titel gem. § 16 AufenthG haben, das normale Vorgehen am Ende des Studiums, wenn sie im Schengenraum bleiben wollen.
Schöne Grüße
MM