Hallo, also meine Situation ist folgende:
Ich bin Studentin, 23 Jahre und habe zwei Jobs und bin bei meiner Mutter mitversichert. 1x auf Lohnsteuerkarte (und Brutto unter 400 Euro). Dort bin ich als Werksstudent eingestellt und arbeite meistens am Wochenende, hin und wieder spring ich aber auch unter der Woche ein. Prinzipiell bleibe ich unter meinen 20 Stunden die Woche (wobei die meisten Stunden ca. 14-16) am Wochenende anfallen. Jetzt ist mir allerdings aufgefallen, dass ich hin und wieder doch auch mal mit Diensten unter der Woche ÜBER diese 20 Stunden komme.
Jetzt sagen verschiedene Krankenkassen was anderes. Die AOK und die TK sagen zB. : „Übt der Student seine Dauerbeschäftigung ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit aus, also vor allem nachts oder am Wochenende, können Sie ihn als Werkstudent einstufen, auch wenn er mehr als 20 Stunden arbeitet. Das gilt zum Beispiel für Nachtwachen oder Portiers. Fast 26 Wochen lang darf ein Werkstudent mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Genauer: insgesamt 181 Kalendertage, das sind 25 Wochen und sechs Kalendertage. Arbeitet er 26 Wochen oder länger über 20 Stunden pro Woche, müssen Sie ihn als versicherungspflichtigen Arbeitnehmer anmelden.“
So oft habe ich zumindest bei dem einen Job noch nicht über den 20 Stunden gearbeitet, da waren es vllt 3,4 Wochen, ich bin aber wieder Nachtwache oder Portier, aber arbeite wie gesagt vorwiegend am Wochenende.
Das Ding ist, dass bei der DAK (dort bin ich versichert) steht auf der Hompage: „Während der Vorlesungszeit können Sie wöchentlich maximal 20 Stunden arbeiten, die Krankenversicherung als Student bleibt bestehen. Diese Grenze gilt bei mehreren Jobs für alle zusammengerechnet. Egal, wie viel Sie dabei verdienen. Das gilt auch, wenn bei Jobs am Wochenende ausnahmsweise eine Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden zusammenkommt. Der Job muss aber Nebensache bleiben. Wenn der Job von vornherein auf maximal zwei Monate innerhalb eines Jahres begrenzt ist, kann die 20-Stunden-Grenze einmalig überschritten werden.“ Kann das also jede Krankenkrasse nach belieben festsetzen oder gibt es dazu rechtliche Regelungen?
Erschwerend kommt jetzt allerdings noch hinzu, dass ich noch 2x die Woche über die Übungsleiterpauschale arbeite. Durchschnittlich ca. 5 Stunden, aber das variiert, manchmal sind es nur 2-3, manchmal aber auch 6. Zählt diese Arbeit bzw. dieser Verdienst auch mit zu den 20 Stunden, weil es ja eigentlich ehrenamtliche Arbeit ist und eben mit dieser Pauschale vergütet wird?
Und, wenn das mit eingeht und ich jetzt schon seit Monaten über meinem Stunden-Budget arbeite, was passiert mir dann?
Vielen Dank im Voraus.