Hallo an Alle.
Angenommen Herr Y studiert, ist im letzten Jahr aber aufgrund von bestimmten Gründen nicht arbeiten gegangen. Kann dieser Herr den trotzdem Ausgaben für sein Studium als Sonderausgaben geltend machen?
Herr Y glaubt nämlich gehört zu haben, dass beim Bundesgerichtshof Verfahren diesbezüglich anhängig sind und erzählt dies Herrn C. Zudem meinte Herr Y man könnte seine Krankenkassenbeiträge auch absetzen, da er eine Bescheinigung von seiner Krankenkasse für das Finanzamt erhalten hat.
Herr C ist jedoch der Meinung, dass beides nicht geht. Nun rätseln die beiden und würden sich bestimmt über Tipps freuen.
MfG
Der Hirsch