Hallo ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage:
ich habe im September mein Studium abgeschlossen und arbeite seit 2 Jahren in einem Unternehmen. Erst 4 Monate als Praktikantin, dann einen 50-Tagesvertrag und seit 1,5 Jahren 20 Stunden in der Woche.
In diesen 1,5 Jahren habe ich monatlich 64,77 Euro Krankenversicherung und 13,13 Euro Pflegeversicherung gezahlt. Nun wurde ich von einem Bekannten darauf aufmerksam gemacht, dass man als Studentin doch eigentlich Beitragsbefreit bei KV und PV ist wenn man nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet.
Darauf hin habe ich auf der Internetseite der DAK nachgeschaut und ebenso diesen Satz gefunden:
Für Studenten, die während der Vorlesungszeit eine Beschäftigung ausüben, besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn die wöchentliche Arbeitszeit maximal 20 Stunden beträgt. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist ohne Bedeutung.
Heißt dies nun die habe diese Beitrage zu unrecht bezahlen müssen?
Auf meinem Lohnzettel wird nur die Rentenversicherung abgezogen, KV und PV wird seperat von meinem Konto abgebucht. Mir wurde damals gesagt ich muss diese Beiträge als Studentin leisten, nun bin ich etwas verwirrt
Hoffe mir kann jemand helfen bzw werde eh nächste Woche bei der DAK anrufen, etwas Hintergrundwissen wäre davor aber sicher nicht falsch.
Liebe Grüße,
Bianca
Hallo Bianca,
wenn Du noch keine 25 Lenze alt bist besteht evt. eine beitragsfreie Familienversicherung für dich.
Voraussetzungen für die Familienversicherung:
1.Beide Elternteile müssen gesetzlich krankenversichert sein. Ausnahme: Ein Elternteil ist privat versichert, verdient aber weniger als das gesetzlich versicherte Elternteil oder ein Elternteil ist als Selbständiger / Freiberufler privat versichert und verdient unter 4.012,50 Euro / Monat.
2.Das regelmäßige Einkommen des Studenten darf 350,- Euro pro Monat bzw. 400,- Euro bei geringfügiger Beschäftigung nicht überschreiten. Zusätzlich wird eine steuerliche Werbungskostenpauschale von 76,66 Euro pro Monat angerechnet. Unterhaltsleistungen der Eltern gelten nicht als Einkommen.
Ab dem 25. Lebensjahr musst Du auch auf jeden Fall als Studentin einen eigenen Beitrag für die Krankenversicherung + Pflegeversicherung zahlen.
Gruß Merger
Hallo Merger,
danke für deine Antwort.
Nein einen Anspruch auf Familienversicherung habe ich nicht da ich zwar noch unter 25 bin aber eben einen Nebenjob habe bei dem ich mehr als 400 Euro verdiene.
Mich macht nur eben der Satz auf der Homepage der DAK stutzig dass Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht, wenn die wöchentliche Arbeitszeit maximal 20 Stunden beträgt. Und das wäre ja bei mir der Fall. 20 Stunden die Woche, rund 800 Euro Lohn.
Aber heißt dieses Versicherungsfreiheit lediglich dass mein Arbeitgeber keine Versicherungsleistungen zu tragen hat, da vom Bruttolohn eben nur die RV abgezogen wird, ich aber schon den KV und PV-Beitrag zahlen muss?
Vielen Dank,
Bianca
Servus,
der Arbeitslohn ist in diesem Fall versicherungsfrei, nicht die versicherte Person. Diese ist in der studentischen KV versichert und zahlt die Beiträge dafür. Diese Beiträge bleiben aber unabhängig vom Arbeitslohn gleich: Ein Student, der jeden Abend drei Stunden als Laborleiter in einer Metamphetamin-Destille beschäftigt ist und damit z.B. 5.320 € im Monat verdient, zahlt keinen höheren KV-Beitrag wie Du.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder