ich hätte da mal eine dumme Frage, die mir beim Bügeln eingefallen ist. (Ich hasse Bügeln, aber das nur nebenbei bemerkt.)
Also: Man darf ja nicht in allen Ländern einfach so arbeiten. So darf man z.B. in den USA nur mit Greencard arbeiten. Der Sinn der Sache ist wohl, dass man den Amerikanern die Arbeitsplätze nicht wegnimmt.
Aber was, wenn man sich seinen Arbeitsplatz sozusagen „mitbringt“? Wenn man also über das Internet etwas arbeitet, wie man es zu Hause ja auch macht? Auftraggeber und Auftragnehmer sitzen in diesem Beispiel in Deutschland, zumindest theoretisch.
Wie würde das rechtlich aussehen, wenn der Auftragnehmer gerade zufällig auf Urlaub in den USA ist, und seinen Laptop samt mitgebrachter Arbeit mitnimmt? Was, wenn zufällig ein paar neue Mails vom Auftraggeber in Deutschland kommen, während man in den USA ist? Wie gesagt, man nimmt in den USA keine Arbeit an, sondern es handelt sich um Telearbeit, die man mitbringt.
Oder was, wenn man gar keinen Auftraggeber hat, sondern nur 2 Monate und 29 Tage z.B. mit dem Schreiben eines Buches oder dem Handel von Aktien verbringt?
Tja, was einem beim Bügeln nicht so alles einfällt. Und ich bin leider noch gar nicht fertigt ;-(
Wie kommst du dazu, mich zu beleidigen? Wenn du nicht
vernünftig antworten kannst, dann lass es gleich ganz sein!
Dann stell doch vernünftige Fragen.
Tut mir leid, aber die Frage kann man doch absolut nicht ernstnehmen.
Mit einmal Nachdenken wirst du auf die Antwort selbst draufkommen.