Als Übersetzer einsteigen

Hallo,

wie sollte man vorgehen, wenn man als Übersetzer anfangen möchte. Muß man sich als Freiberufler/Seblständiger registrieren? Oder ist die Gewerberegistrierung erforderlich? Wie sind die ersten Schritte, nachdem die Prüfung für den staatlich anerkannten Übersetzer bestanden ist?

Liebe Grüße

Katka

Hallo,

wie sollte man vorgehen, wenn man als Übersetzer anfangen
möchte.

Ein Gewerbe musst du nicht anmelden, da Übersetzung zu den Katalogberufen gehört. Nur beim Finanzamt musst du dich als Freiberufler anmelden.
Das größte Problem allerdings besteht darin, Kunden zu werben, zu finden und zu halten …

Wie sind die ersten Schritte, nachdem die Prüfung für den
staatlich anerkannten Übersetzer bestanden ist?

Soweit ich weiss, gibt es keinen geprüften „staatlich anerkannten Übersetzer“ sondern nur einen „staatlich geprüften Übersetzer“.

LG Jasmin

Hallo,

Soweit ich weiss, gibt es keinen geprüften „staatlich
anerkannten Übersetzer“

Nennt sich aber „geprüfter Dolmetscher“ - ist eine IHK-Prüfung nach Rechtsverordnung

sondern nur einen „staatlich geprüften
Übersetzer“.

Nicht nur, s.o. Dann gibt es noch einen Hochschulabschluß, früher Dipl. heute Bachelor - weder „staatl. geprüft“ noch „anerkannt“, sondern von der Hochschule geprüft. Desweiteren gibt es noch „ermächtigte bzw- bestellte“ Übersetzer, die also Übersetzungen gerichtsfest beglaubigen können.

Gruß
Otto

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Servus,

da gehen ein paar Dinge durcheinander.

Nennt sich aber „geprüfter Dolmetscher“ - ist eine
IHK-Prüfung nach Rechtsverordnung

Dolmetscher und Übersetzer sind verschiedene Tätigkeiten, verschiedene Berufe und es gibt auch zwei verschiedene Staatsprüfungen.

Nicht nur, s.o. Dann gibt es noch einen Hochschulabschluß,
früher Dipl. heute Bachelor

Heute Master. Der Bachelor ist da, wie in vielen Bereichen, ein von der Hochschule bescheinigter Studienabbruch.

Desweiteren
gibt es noch „ermächtigte bzw- bestellte“ Übersetzer, die also
Übersetzungen gerichtsfest beglaubigen können.

Beglaubigte Übersetzungen kann jeder beeidigte Übersetzer vornehmen. Das beglaubigen fremder Übersetzungen ist weder beeidigten noch öffentlich bestellten Übersetzern erlaubt. Bestimmte Tätigkeiten für Gerichte dürfen für diese Tätigkeiten öffentlich bestellte Übersetzer ausüben.

Schöne Grüße

Martin May

Hallo,

Nennt sich aber „geprüfter Dolmetscher“ - ist eine
IHK-Prüfung nach Rechtsverordnung

Dolmetscher und Übersetzer sind verschiedene Tätigkeiten,
verschiedene Berufe und es gibt auch zwei verschiedene
Staatsprüfungen.

Habe mich lediglich verschrieben. die o.a. RV gilt für beide Berufe. Eine IHK-Prüfung ist keine Staatsprüfung.s.a. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/_dolmprv/ges…
Allen Interssierten sei http://berufenet.arbeitsamt.de/berufe/index.jsp empfohlen

Gruß
Otto