Als Übersetzer selbständig machen

Hallo,

die einfache Frage ist:
Ich und ein Kollege sind Diplom-Übersetzer.
Können wir einfach zusammen eine Internetseite aufmachen und als Freiberufler gemeinsam anfangen zu Übersetzen oder müssen wir uns dazu irgendwie irgendwo anmelden, weil wir zu zweit sind?

beste grüße

Hallo!

im Grunde handelt es sich dabei nur um eine Art Interessenbündnis. Dieses Bündnis schaltet eine Seite, auf der die Bündnispartner ihre „Zuständigkeiten“ - bei Euch eben die Sprachen - angeben: wer Russisch will, melde sich hier, bei Französisch da. Ihr handelt als Kleinunternehmer, die eine gemeinsame Kontaktseite pflegen. Mehr nicht. Das Schalten einer gemeinsamen Seite begründet also kein Unternehmen!

Aber: gibt es finanzielle Verbindungen (bzw. strebt ihr das an) - ein gemeinsames Geschäftskonto, gemeinsame Steueranmeldung (der natürlich eine Unternehmensgründung vorausgeht) Provisionen -, solltet Ihr Euch das von einem Steuerberater - oder wie wäre es mit einem Gründungsberater im Arbeitsamt oder beim BDÜ??? - nochmal genauer erklären lassen. Kennt Ihr das Gründungshandbuch vom BDÜ? Da steht so einiges Nützliche drin…

Gruß, M

Hallo R. Schüßler,

das Schalten einer Internetseite heißt ja erstmal nichts. ABER, wenn ihr Rechnungen schreiben wollt bzw. das Übersetzen „gewerblich“ betreiben wollt, dann müßt ihr euch auf jeden Fall beim Gewerbeamt anmelden. Wie ihr das macht, als Einzelunternehmer, mit Kleingewerberegelung, als GbR oder 1€-GmbH, daß müßt ihr entscheiden.

Mein Tipp: beim Steuerberater (Achtung, teure Beratung), einer staatlichen Unternehmensberatung beraten lassen, oder ein Existensgründerseminar besuchen (günstigeste Variante).

Viel Erfolg!

Gruß Lore

Die Antwort, die sich mir unmittelbar aufdrängt:

Bitte unbedingt mit den wirtschaftsjuristischen, steuerlichen und buchhalterischen Grundlagen der Selbstständigkeit gründlich vertraut machen. Ist notwendig!

Konkret hier:

  1. Übersetzer sind Freiberufler, Anmeldung daher nur beim Finanzamt bzw. mit der nächsten Steuererklärung.

  2. Für jeden Zusammenschluss erst mal Innenverhältnis schriftlich klären. Hört sich zwar nicht nach Honeymoon an,
    hilft aber (schon beim Selbstorganisieren) ungemein. Betr. rechtliche Formen von Zusammenschlüssen bzw. Nicht-Zusammenschlüssen (=normales Verhältnis als Unterauftragnehmer)
    werden in jedem Existenzgründerkurs bis zum Erbrechen durchgekaut.
    Hinweis: ein Zusammenschluss kann per definitionem kein „Freiberufler“ sein.

siehe ganz oben.

das kommt drauf an wie ihr arbeitet…nen zusammenschluss via internetseite heißt ja rein gar nichts
übersetzer zählen unter der kategorie freiberuflich…sprich KEINE gewerbeanmeldung…

arbeitet ihr aber zusammen. sprich scheibt rechnungen auf einen firmennamen usw usw…seid ihr rein rechtlich gesehen sowas wie ne gmbh, was eine gewerbeanmeldung nach sich ziehen würde und wo die freiberuflichkeit nich mehr gegeben is…

arbeiter jeder für sich als kleinunternehmer sozusagen und schreibt jeder seine eigenen rechnungen und macht für sich die buchhaltung usw. seid ihr beide freiberuflich…
was ihr nur dem FA melden müsst

was auf der seite steht is dann wurscht…wenn ihr getrennt voneinander mit allem drum und dran arbeitet, schiebt ihr euch die kunden auf der seite halt gegenseitig zu…
angenommen jemand meldet sich bei dir für sprache x, die du aber nich kannst, aber dein freund, schickste den du dem und umgekehrt…das hat mit zusammenarbeit in dem sinne nichts zu tun…

nur wirtschaftlich getrennt voneinander müsst ihr arbeiten…dann is alles kein thema