das kommt drauf an wie ihr arbeitet…nen zusammenschluss via internetseite heißt ja rein gar nichts
übersetzer zählen unter der kategorie freiberuflich…sprich KEINE gewerbeanmeldung…
arbeitet ihr aber zusammen. sprich scheibt rechnungen auf einen firmennamen usw usw…seid ihr rein rechtlich gesehen sowas wie ne gmbh, was eine gewerbeanmeldung nach sich ziehen würde und wo die freiberuflichkeit nich mehr gegeben is…
arbeiter jeder für sich als kleinunternehmer sozusagen und schreibt jeder seine eigenen rechnungen und macht für sich die buchhaltung usw. seid ihr beide freiberuflich…
was ihr nur dem FA melden müsst
was auf der seite steht is dann wurscht…wenn ihr getrennt voneinander mit allem drum und dran arbeitet, schiebt ihr euch die kunden auf der seite halt gegenseitig zu…
angenommen jemand meldet sich bei dir für sprache x, die du aber nich kannst, aber dein freund, schickste den du dem und umgekehrt…das hat mit zusammenarbeit in dem sinne nichts zu tun…
nur wirtschaftlich getrennt voneinander müsst ihr arbeiten…dann is alles kein thema