Hallo zusammen,
ich habe heute nem Freund bei seinem Umzug geholfen.
Bei Heruntertragen des Fernsehers bin ich ausgerutscht und habe den Kasten fallenlassen, Bildröhre ist hin.
Frage: Bin ich für diesen (kostenlosen) Freunschaftsdienst haftbar?
Wenn ja: kann ich das meiner HP melden? (Gut, melden kann ich das, aber zahlen die das auch?)
melden Sie den Schaden einfach Ihrer Haftpflichtversicherung.
http://www.umziehen-easymove.de/Sicherheitsfragen_48…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Man kann es tun, und auf ein Einlenken des Versicherers hoffen, grundsätzlich hat der Umziehende dsa Nachsehen, wenn der Helfer bei diesem Gefälligkeitsdienst einen Schaden verursacht.
Frank Wilke
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Frank,
es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor,
was in diesem Falle hoffentlich nicht der Fall war.
Spannender wäre es, wenn beim Umzug noch ein Dritter zu Schaden gekommen wäre, z.B. wenn der Fernseher einem Dritten auf den Kopf gefallen wäre… 
Grüße
CE
Man kann es tun, und auf ein Einlenken des Versicherers
hoffen, grundsätzlich hat der Umziehende dsa Nachsehen, wenn
der Helfer bei diesem Gefälligkeitsdienst einen Schaden
verursacht.
Frank Wilke
Wenn ja: kann ich das meiner HP melden? (Gut, melden kann ich
das, aber zahlen die das auch?)
Wenn Gefälligkeitshandlungen mitversichert wahrscheinlich ja, sonst eher nein.
Hallo,
Hallo Frank,
es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor,
was in diesem Falle hoffentlich nicht der Fall war.
Spannender wäre es, wenn beim Umzug noch ein Dritter zu
Schaden gekommen wäre, z.B. wenn der Fernseher einem Dritten
auf den Kopf gefallen wäre… 
Die Frage ist eigentlich keine Frage der Schuldform. Richtig ist, dass die Haftpflicht bei Vorsatz nicht zahlt. Grobe Fahrlässigkeit ist aber sogar mitversichert. Darum ging es aber in dem Fall gar nicht.
Der Knackpunkt ist alleine die Frage der Hilfeleistung. Da der Fragesteller sozusagen im Auftrag und Interesse des Geschädigten tätig war, wird die PH u.U. die Regulierung ablehnen. Hätte der Geschädigte sich selbst den Schaden zugefügt, würde ja auch keine Versicherung einspringen. Trotzdem sollte der Schaden gemeldet werden. Möglicherweise wird eine Regulierung ja auch aus Kulanz durchgeführt.
Gruß Holger