Hallo Community,
hat man als mehrwertsteuerpflichtiger Unternehmer in Portugal (portugiesisches Unternehmen mit Sitz in Portugal) das gleiche Vorsteuerabzugsrecht wie in Deutschland?
Also bekommt man die portugiesische Umsatzsteuer (23%) auf seine Ausgaben (Mietwagen, Bewirtung, Büromiete, Dienstleistungn etc.) vom portugiesischen Finanzamt zurückerstattet, so wie ein Umsatzteuerpflichtiger Unternehmer in D das auch kann?
Vielen Dank im Voraus,
Stewie