Hallo!
Kurze einfache(?) Frage:
Wenn man ein Gewerbe (Einzelunternehmen) angemeldet hat:
Inwieweit darf man private Gegenstände ohne Versteuerung usw. verkaufen?
Speziell geht es darum, dass wenn jemand elektronische Schaltungen entwickelt und baut und teilweise (wirklich private) Werkzeuge oder Bauteile verkauft ohne dies zu versteuern usw. Kann derjenige dadurch Schwierigkeiten bekommen?
Gruß
P.
Hallo Peter,
Kurze einfache(?) Frage:
Wenn man ein Gewerbe (Einzelunternehmen) angemeldet hat:
Inwieweit darf man private Gegenstände ohne Versteuerung usw.
verkaufen?
Hier gilt es zunächst einmal zu unterscheiden, dass es eine sog. betriebliche Sphäre und eine Privatshäre gibt. Alles was im betrieblichen Bereich anfällt, ist auch nach den Vorschriften für die Besteuerung von Betrieben zu behandeln.
Private Veräußerungsgeschäfte hingegen werden anders behandelt. So gibt es z.B. bestimmte Fristen, ab deren Vollendung keine Steuerzhalungen anfallen.
Speziell geht es darum, dass wenn jemand elektronische
Schaltungen entwickelt und baut und teilweise (wirklich
private) Werkzeuge oder Bauteile verkauft ohne dies zu
versteuern usw. Kann derjenige dadurch Schwierigkeiten
bekommen?
Das Gewerbe hat also die Herstellung von Schaltungen zum Gegenstand. Neben diesem Gewerbe sollen nun also noch Werkzeuge verkauft werden, die jedoch nicht zur Produktion der Schaltungen eingesetzt werden ?
Wenn dem so ist, kommt es darauf an, in welchem Umfang diese Veräußerung stattfindet. Je nachdem kann auch dadurch ein GEwerbe vorliegen.
VG
Sebastian