Als Vermieter Erhaltungsaufwand von der Steuer absetzen und dann ziehen Mieter aus?

Hallo,

wir wohnen in einem Zweifamilienhaus, wobei eine Wohnung von uns vermietet wird. Nun haben wir diesen Monat etwas in die Erhaltung des Hauses investiert (Fenster ausgetauscht) und wollen das in die Steuer absetzen. Leider hat sich zwischenzeitlich bei unseren Mietern etwas in der allgemeinen Lebenssituation geändert, weshalb sie gerne kurzfristig ausziehen wollen. Da wir ihnen, als Freunde der Familie, keine Steine in den Weg legen wollen, wollen wir ihnen auch ermöglichen zum Ende des Monats oder spätestens nächsten Monat auszuziehen. Ob die Wohnung wieder vermietet werden kann, ist bislang unklar (schwierige Lage). Ist es trotzdem noch möglich, die Erhaltungskosten abzusetzen?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß

Ist denn ein Haus nur erhaltenswert, wenn es vermietet ist?

Steigt nicht die Wiedervermietungswahrscheinlichkeit (muss ich mir für Scrabble merken!!), wenn etwas zur Erhaltung des Hauses investiert wird?

IANAL

Gruß

Servus,

entscheidend ist hier, ob weitere Vermietung ernsthaft beabsichtigt ist. Das lässt sich z.B. mit geschalteten Kleinanzeigen, Eintragung bei ImmoScout, Maklerkontakten und solchen Sachen leicht belegen - ganz unabhängig davon, ob sich Mieter finden werden.

Wenn es eine Zeit lang dauern wird, bis Mieter gefunden werden können, kannst Du im Prinzip die Zeit des Leerstands nutzen und peu à peu die gesamte vermietete Wohnung grundrenovieren und die Kosten insgesamt als Werbungskosten zu Vermietung und Verpachtung geltend machen.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für die Antworten. Das heißt, wenn ich mich ernshaft bemühe, wieder Mieter zu bekommen. Kann ich auch bei Misserfolg die angefallenen Erhaltungskosten absetzen?

Servus,

ja, so ist es.

Das macht Ulrich Höller nicht anders - auch bei der DIC gibt es ab und zu mal einen nicht vermietbaren Ladenhüter im Portfolio, der nur gekauft wurde, weil er im Paket mit ein paar hübscheren Objekten zusammenhing.

Schöne Grüße

MM

Ja, denn da die Wohnung ja zum Zeitpunkt der Kosten noch vermietet war, wird niemand den Zusammenhang mit den Mietinnahmen bestreiten. Und Du willst ja auch weiter vermieten.

Viel Glück

barmer

Hallo Barmer,

ob die Wohnung

oder nicht, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, was damit beabsichtigt wird. Wenn z.B. jemand eine vermietete Wohnung künftig selbst nutzen möchte und noch während der Vermietung anfängt zu renovieren (mit dem willkommenen Nebeneffekt, dass der Mieter dann lieber und früher geht), sind das keine Werbungskosten zu V+V, weil die Renovierung der beabsichtigten Selbstnutzung dient.

Zur Abziehbarkeit von Werbungskosten zu V+V bei (vorübergehendem) Leerstand auch R 21.2 Nr. 3 EStR.

Schöne Grüße

MM

Alles richtig, aber da im FA keine Hellseher arbeiten, werden sie sich nicht darum kümmern, solange Erhaltungsaufwendungen und Vermietung parallel da sind.

Wenn die Wohnung 1 - 2 Jahre leer steht und munter weiter investiert wird, muss man sich um dien Nachweis der Ernsthaftigkeit kümmern.