Liebe Experten,
ich rätsele gerade an meiner Steuererklärung:
Ich vermiete ein Haus und habe in 2015 2.400,- EUR Nebenkosten eingenommen.
1.515,- EUR sind als Nebenkosten (Wasser, Versicherungen, Grundsteuer etc.) tatsächlich angefallen und von mir bezahlt worden (teils auch erst in 2016, da z.B. die Wasserabrechnung erst Ende Januar vom Wasserwerk kam) und die Mieter haben im Februar 2016 mit der Nebenkostenabrechnung 885,- EUR zurückerstattet bekommen.
Wie trage ich dies nun in die Steuererklärung ein?
Die 2.400 EUR in Anlage V und dort in Zeile 13 ("Umlagen, verrechnet mit Erstattungen), klar.
Und die tatsächlichen Ausgaben sowie die Rückzahlung? Oder rechne ich alles gegeneinander und trage dort eine „0“ ein? Oder kommt die Rückzahlung erst in der Steuererklärung 2016 zum Tragen?
Vielen Dank und viele Grüße
Christian