Als Vermieter noch vor Einzug die möblierte Wohnung gekündigt

Ich habe als Vermieter am 31.08.2017 eine möbl. Wohnung vermietet ab 01.09.2017 an eine männliche Person. Diese Person war nicht anwesend zum Vertrag unterschreiben, nur die Tochter, die auch die Besichtigung am 30.08.17 gemacht hat. Einzug sollte am 04.9. vom Vater sein,da dieser im Ausland sich befindet.
Die Schlüssel wurden am 31.8. gegen 11 Uhr übergeben nach Zahlung der 1. Miete und einer Teilzahlung der Kaution. Und gegen 15 Uhr habe ich dann erfahren dass der Mieter bei seiner letzten Wohnung Mietrückstände von mehreren Monaten hat und der Vermieter alles versucht hat ihn aus der Wohnung zu bekommen. Ohne Erfolg…
Angemietet wurde die alte Wohnung auch nur für 1 Person - aber im Nachhinein sind 2 Hunde und eine Großfamilie dort untergeschlüpft.
Habe dem erst nicht richtig getraut und bin dann aber eines Besseren belehrt worden,als ich gegen 18 Uhr einen Anruf eines weiteren Mieter aus dem Haus erhielt, dass sich nachmittags gegen 15 Uhr mehrere Frauen und Kinder im Garten des Anwesens (2400 qm Grund mit Villa) waren und den Gemüsegarten eines Mieters geplündert haben und die Kinder sehr viel Unordnung hinterlassen haben.
Ich war so sauer, dass ich um sofortigen Rückruf bat, aber keine Antwort erhielt. Habe dann das Schloss der Wohnung ausgetauscht und dies auch schriftlich über Whatsup mitgeteilt und den Vertrag aufgekündigt. Von dem „Besuch“ im Garten habe ich nichts gesagt, nut das ich fristgerecht von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch mache.

mir wurde dann per whats up mitgegteilt, dass sie keinen Krach mehr machen wollen und ich doch für 1 Monat die Wohnung geben soll und dann immer noch entscheiden könne ob sie bleiben oder gehen sollten.
Darauf möchte ich mich aber auf gar keinen Fall einlassen und habe Ihnen mitgeteilt, dass ich die Schlüssel zurück möchte und ich im Gegenzug das Geld auszahle.
Es kamen immer noch ein paar Bittschreiben, für 1 Monate bitte und bitte ich weiss nicht wohin.
Der „Vater“ hat sich heute tel. gemeldet und dann aufgelegt als ich sagte, dass ich auf keinen Fall die Wohnung frei gebe.

Jetzt melden die sich nicht mehr und sind auch nicht zur vereinbarten Übergabe gekommen.
Das Geld habe ich auch noch…

Aber ich möchte diese Familie im Nachhinein auch meinen anderen Mietern nicht zumuten und mir am allerwenigsten.
Wie sieht das jetzt aus? Der Mietvertrag wurde ja nicht persönlich unterschrieben und es handelt sich um eine möblierte Wohnung. Da gibt es doch andere Regeln , oder?
Kann mir jemand antworten.
Vielen Dank schon mal im voraus und liebe Grüße
Kater 22

Hallo

Das würde mich mal interessieren. Lief der Vertrag dann zwischen der Tochter und dir?
Oder hat sie die Unterschrift ihres Vaters gefälscht? Oder hatte sie eine Vollmacht, für ihn zu unterschreiben?
Hast du dir irgendeinen Personalausweis zeigen lassen?

Die Kündigung hast du aber nicht per Whatsapp geschickt, oder?
Schicke die Kündigung unbedingt per Einwurf-Einschreiben schriftlich und unterschrieben!
Ich glaub nicht, dass eine Whatsapp-Kündigung wirksam ist.

Du machst in diesen Fall am besten nichts, naja fast nichts, du musst zu einen Fachanwalt für Mietrecht gehen. Dieser könnte dann ggf anhand der Selbstauskumft und der ggf. andern Daten den Vertrag anfechten. (arglistiger Täuschung)

Alles andere was du selbst versuchst wird die Zeitspanne in den sich diese Mieter bei dir befinden nur unnötig verlängern und für dich das ganze verteuern.

Hallo!

BITTE WAS???

Hömma, das ist kein Ebay, wo du die georderte Ware einfach nicht verschickst, drauf wartest, das Geld zurückgeben zu können, und dir die negative Bewertung in den A. schiebst.

Sorry für die drastischen Worte, aber wer vermietet, sollte doch in groben Zügen wissen, wie die rechtliche Seite so aussieht.

Wenn du einen Mieter nicht mehr willst, sind Fristen einzuhalten, 3 Monate zum Beispiel. Nur in ganz harten Fällen kannst du fristlos kündigen, wobei das auch nur bedeutet, daß die Frist 1 Monat beträgt. (Und ne Kündigung per WhatsApp ist nebenbei auch für’n A…). Ob der Mieter dann nach der Frist auch auszieht, ist ne Sache für sich, denn wenn er das nicht tut, hast du ziemliche Arbeit.

Ich kann durchaus verstehen, daß du die Familie nicht in deinem Haus haben willst. (Ich kenne die Vermieter-Seite auch.) Allerdings kannst du nicht einfach hingehen, und das Schloss austauschen. Im Prinzip können die dir jetzt rechtlich ganz schön aufs Dach steigen, oder z.B. die Kosten für den Schlüsseldient aufs Auge drücken.

Du hast wirklich nur eine einzige Chance, nämlich die, daß der Mietvertrag nicht gültig ist, weil die Tochter z.B. die Unterschrift gefälscht hat. Dann könnte man was reißen, wobei du die Familie auch da sicher nicht einfach vor die Tür setzen kannst, zumal du Geld und Kaution bekommen hast. Im Grunde schwingt da immer der Begriff Fürsorgepflicht mit, womit gemeint ist, daß du jemanden nicht einfach von jetzt auf gleich vor die Tür setzen kannst, und der dann unter der Brücke schlafen muß.

Bei einer möblierten Wohnung gibt es meines Wissens keinerlei Kündigungsfristen nur dann, wenn du Räume in deiner von dir bewohnten Wohnung vermietet hast.

Also: Du tust gut dran, denen wieder Zugang zur Wohnung zu geben, und dann ruhig und sachlich drüber nachzudenken, was man jetzt machen kann. Aber so könnte das für dich mit Ärger enden.

Genau genommen: am 15. des Monats zum Monatsende. Und eine Kündigung von Wohnraum muß schriftlich erfolgen.

Das ist kein wirksame Kündigung. Und eine Kündigung ohne vom Gesetzgeber vorgesehenen Grund ist auch ohnehin nicht möglich.
Ab zum Anwalt, alles andere ist Kokolores. Da Du so offensichtlich genau gar keine Ahnung hast wirst Du Dich nur immer weiter in sinnlose (und kostenpflichtige) Aktionen stürzen.
Gruß
anf

Erst mal käme ein gestzlich vorgesehener Kündigungsgrund. Irgendwelche Leute im Garten eines gemieteten Hauses kann ich nirgends als Grund finden.

Keinerlei Sonderrechte:
https://www.immobilienscout24.de/anbieten/private-anbieter/lexikon-vermieten/kuendigungsfrist-moeblierter-wohnraum.html

Ohne Anwalt läuft hier gar nichts. Der arme Vermieter hat doch gar keine Ahnung und kann nur in jedes Fettnäpfchen treten, das er findet.
Gruß
anf

Was ist denn das für ein Mist?

Wer hat den MV unterschrieben? NICHT der Mieter, oder?
Lag denn eine Vollmacht vor?

„Kündigung per WhatsApp“: Unwirksam als Kündigung, wirksam aber wohl als Anscheinsbeweis, dass der Vertrag rechtskräftig ist. Wer kündigt, der erkennt an, dass der Vertrag rechtmäßig besteht - also ein grober Fehler!

„Schloss austauschen“: Hossa, hier droht eine Schadenersatzpflicht.

„fristgerecht von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen“ : Ein solches Rücktrittsrecht existiert meines Wissens nicht. Nicht im Mietrecht der BRD. Wo lebst du?

Du hast ein paar Fehler gemacht, die sehr teuer werden können. Für DICH! Der Rat, sofort einen Anwalt aufzusuchen, ist schon gegeben worden. Das kann ich nur befürworten.

Und nix mit Twitter? Kein YouTube-Video? Nicht aus der Facebook-Freundesliste gestrichen?

Die Kündigung eines Wohnungsmietvertrags läuft entweder mit handfester Begründung und formal richtig oder ist nichtig. Außerdem hast Du am Schloss einer vermieteten Wohnung nichts verloren, hast dort kein Hausrecht. Deine Handy- und Rambomethoden können teuer werden - für Dich teuer.

Mutmaßlich gibt es keine Handhabe für eine Kündigung, schon gar nicht in der von Dir beabsichtigten Weise. Du musst auch davon ausgehen, dass ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Dafür gibt’s keine Formvorschrift. Vom zustande gekommenen Vertrag kann sogar durch konkludentes Handeln (wenn auch untauglicher Versuch der Kündigung) ausgegangen werden. Aber für die Kündigung eines Mietvertrags gibt es Formvorschriften und Fristen. Übrigens aus guten Gründen, um nämlich Mieter vor Vermietern zu schützen, die sich nichts dabei denken, Menschen nach Lust und Laune obdachlos zu machen. Per Whatsapp läuft dabei gar nichts, sondern mit Papier, Datum und eigenhändiger Unterschrift.

Hole unbedingt rechtlichen Rat ein. Aber nicht in einem Forum, nicht per Whatsapp, auch nicht via Facebook, sondern ganz altmodisch mit allen Unterlagen unter dem Arm bei einem Rechtsanwalt. Sonst wirst Du nämlich ganz altmodisch vor Gericht und zur Kasse gebeten, hast nicht mit Bitcoin, sondern mit Euro zu bezahlen.

Gruß
Wolfgang

Moin,

ich befürchte den schlimmsten Fall:

  1. Der Mieter hatte keine nachweisbar unlauteren Absichten
  2. Die Tochter hat unterschrieben, eine Vollmacht kann auch nachgereicht werden (von mir aus auch zurückdatiert)
  3. Der Mieter konnte wegen des Schlosswechsels nicht einziehen, die alte Wohnung war aber schon gekündigt.
  4. Die WhatsApp-Kündigung ist als Indiz zu berwerten, dass ein Vertrag vorliegt.
  5. Auf Grund des Schlosswechsels und dem unmöglichen Gebahren des Vermieters ist dem Mieter nicht zuzumuten, die Wohnung zu beziehen.
  6. Er sucht sich daher als adäquaten Ersatz ein Apartement / ein Hotelzimmer.
  7. Die Möbel lagert er bei einer Firma ein.

Und rate mal, WER wohl diese Zusatzkosten bezahlen wird…
Na ja, alles nur schwarzmalerisch und geraten. Hoffen wir es!

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