Als Werkstudent mehr als 35h die Woche gearbeitet?

Hallo,

ich hatte die letzen 4 Wochen Semesterferien und habe in 3 davon mehr als 35h gearbeitet (ca. 37,5), in der vierten Woche habe ich überhaupt nicht gearbeitet. Was passiert jetzt, muss ich Lohnsteuer zahlen? Verliere ich bei der Krankenkasse meinen Studentenstatus und muss ordentlich nachzahlen?

Vielen Dank schonmal für die Antoworten!

Hallo, Kily,

Studenten, die höchstens nur für maximal zwei Monate in den Semesterferien arbeiten, dürfen in diesem Zeitraum unbegrenzt viel arbeiten und es werden keinerlei Beiträge zur Sozialversicherung fällig.
Studenten die im Jahr nicht mehr als 7.680 € verdienen bekommen kein KG mehr und müssen Lohnsteuier zahlen.
Also aufpassen bei der Zuverdiensthöhe.
Alles Gute- Schaddie

Bei der KrankenKasse ernst du zwei mal pro Jahr so viel verdienen, wie du möchtest. Die Steuerfrage kann ich dir leider nicht beantworten.
Gruß, Christian

Hallo,

ob vom Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten wird, hängt von der Höhe des Lohns ab.
Sollte ein Einbehalt erfolgen, so käme es wohl bei der Jahreserklärung zur Vollerstattung, wenn keine weiteren Einkünfte im Jahr erzielt werden.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo
Leider kann ich dir da nicht wirklich weiterhelfen .Ich hoffe du findest von einem anderen User eine gute Antwort
Sorry
LG Mausi123

Ich nehme an Sie haben auf der Lohnsteurkarte und nicht auf sog. 400 € Basis gearbeitet.

Letztendlich ist für die Lohnsteuer und Sozialversicherung der Monats-Bruttolohn verantwortlich

Ich nehme an dass Sie, wenn Sie nur einen Monat im Jahr 2011 arbeiten nicht Ihren Status verlieren.

Nein, die Semesterferien werden als Ausnahme gesehen, da darf man so viele Stunden arbeiten, wie man will. Die Begrenzung liegt nur bei 50 Arbeitstagen im Jahr, erst danach tritt die Versicherungspflicht ein.

Hallo,

Wie das bei Studenten abläuft weiß ich leider nicht.Bis zu einem bestimmten Betrag darf sich aber jeder Student dazuverdienen.

Lohnsteuer werden Sie wahrscheinlich bezahlen müssen,da es ja über 400.-€ sein werden.Einen Teil davon können Sie bei der Steuer wieder zurückholen.

Die Krankenkasse wird so bleiben,für die 3 Wochen hat der Arbeitgeber nur zusätzlich seinen Pflichtanteil miteinbezahlt.

Gruß
monika61

Hallo Kily,

zu Deiner Frage:

  1. Lohnsteuer

Hier kommt es auf die Abrechnungsart des Arbeitgebers an - geingfügig Verdienter bis 400,00 € mtl. ode mit Steduerkate- ; einbehaltene Stuer bekommts Du in jedem Fall über die Steuererklärung ( Lohnsteuer- jahresausleich ) wieder zurück

  1. Krankenkasse

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

– Info bei der Krankenkasse ( evtl. anonym über 3. )

– Schnautze halten: Aber es ist Betrug !!!

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

die Regelungen zu den Werkstudenten sind tatsächlich relativ kompliziert. Wenn die Tätigkeit aber tatsächlich nur während der Semesterferien ausgeübt wurde, ist es egalk, wie viele Wochenstunden Du gearbeitet hast und wie viel Du verdient hast, Du bleibst als Student versichert. Nur bei einer Beschäftigung außerhalb der Semesterferien ist die Stunden zahl maßgebend.

Grüße

Ralf

In den Semesterferien können Sie von der Versicherung aus 168 Stunden in der Woche arbeiten ohne das es für den Studentenstatus schädlich ist.

Hallo,
wurde auf Lohnsteuerkarte abgerechnet oder wurde pauschal versteuert?
Zur Krankenkasse kann ich nichts sagen.
Gruß

Sorry da kann ich leider nicht helfen