Als Werkstudent - nebenberuflich selbständig?

Hallo,

ich habe ein Problem, ich bin Werkstudentin und arbeite 20h in der Woche bin somit noch in der studentischen Krankenversicherung und zahle wenig Steuern. Ich möchte aber nebenbei auf Rechnung und eventuell auch mit Gewerbeschein als Promoter/Hostess/Model ect. arbeiten, welche Auswirkungen hätte das auf meine Krankenkasse und die Steuer? Würde ich dann aus der Srudentischen KK rausfliegen? Und wäre ich vor dem Staat Selbstständiger oder Angestellter? Wie müsste ich das versteuern? …
EIn Buch mit sieben Siegeln für mich! Wäre sehr nett, wenn mir da jemand weiter helfen könnte.
Vielen Dank

Claudia

Hallo,
das mit dem Ende in der Krankenversicherung der Studenten kann,
muss aber nicht sein. Die Krankenkasse prüft individuell ob hier
eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt. Entscheidend ist das
sog. „Erscheinungsbild“, d.h. steht das Studium im Vordergrund dann
wäre grundsätzlich die studentische Pflichtversicherung vorrangig.
Hier liegt aber auch eine Tätigkeit vor - da kann man schon die
Frage stellen wofür mehr Zeit aufgewandt wird - für die beiden
Tätigkeiten als Werkstudent und als Selbständiger oder für das
Studium. Wie gesagt - rechtsverbindlich prüft das die zuständige
Krankenkasse - bitte dort vorpsrechen und Statusfeststellung beantragen.
Gruss
Czauderna

Hallo Czauderna,

ja aber wenn ich meine KK anrufe und frage werden die mir doch sicherlich sofort sagen, dass ich wenn ich über 20h pro Woche arbeite nicht mehr studentisch sondern dann als Angestellter oder Freiwilligversicherter laufe. Und das wäre dann ein zusätzliches Problem, wenn ich nämlich als Angestelter eingestudt werde (da meine Angesteltentätigkeit mit 20h die der freiberuflichen (max. 3 -10h) übersteigt), dann verliere ich ja meinen Job als Werkstudentin (da kann man nur arbeiten wenn man als Student bei der KK läuft).
Und wenn ich mich bei meiner Arbeit auf 10 Wochenstunden runterstufen lasse, dann kann es sein, dass meine Einnahmen aus meiner selbständigen Tätigkeit meine Einnahmen aus der normalen Beschöftigung übersteigen und dann bin ich doch Hauptberuflich Selbständig und muss richtig viel KK und auch Steuern zahlen, oder?

Hauptberuflich Selbständig und muss richtig viel KK und auch
Steuern zahlen, oder?

Wie Günter schon sagt, verbindlich kann Dir das nur Deine KK sagen. Besser Du klärst es jetzt, als dass Du in einigen Jahren Beiträge nachzahlen mußt.

Die Steuer hat übrigens mit dieser Frage überhaupt nichts zu tun. Wenn Du über einer bestimmten Grenze verdienst, egal mit welchem Status, wird Steuer fällig. Punkt.

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