hallo,
ich möchte als pächter eines lokals meinen (geld-)spiel-automaten selbst stellen. was habe ich da zu beachten ?
im internet (z.b. ebay) werden ja günstige gebrauchtgeräte mit laufzeit bis z.b. 2007 angeboten. kann ich solch ein gerät in meinem lokal aufstellen ?
benötige ich dafür eine gesonderte genehmigung ?
wie läuft das mit der abrechnung (finanzamt) ab ?
benötige ich zu einem automaten ein zusätzliches gerät für die ausdrucke ? sind diese geräte untereinander passend oder gibt es da unterschiede ?
für eine hilfe wäre ich sehr dankbar !
viele grüße patrick
Hallo!
Ich arbeite in einem Spielautomatenunternehmen!
Ich kann dir nur raten,das du dir einen Aufsteller für die Geräte suchen solltest.Es geht nicht nur um das aufstellen,sondern auch um den Wartungsservice bei Reparauren.Für jedes Gerät was eine Laufzeit hat,gibt es eine Zulassungsurkunde(ausgestellt von der PTB),die ist ganz wichtig und bei Ebay,naja ich weiß nicht!Ein kleiner Tip,schau dich um ein Gerät um was mit SMD Technik ausgerüstet ist,das ist auf dem Automatenmarkt im Moment der letzte Schrei(auch bei den Spielern)!Übrigens man kann auch Geräte Mieten(Bally Wulff,Gerät Boss,bullig im Aufbau,aber nicht größer als andere)!Was du beim Finanzamt abführen mußt kann ich dir auch nicht beantworten!
Die Zulassungsurkunde ist auch gleichzeitig eine Genehmigung zur Aufstellung des Gerätes!
Jeder Gerätetyp wird bei der PTB getestet und wenn es die Voraussetzung der Bestimmungen zuläßt,dann kann das Gerät im Öffentlichen Verkehr aufgestellt werden!
Hier noch ein Link für Bally Wulff http://www.ballywulff.de/master.php?var_1=16&var_2=1… ,dort sind alle Niederlassungen aufgeführt und bestimmt auch in deiner Nähe!
Der Ersatzteilservice ist auch schnell und meistens am nächsten Tag schon bei dir!
Falls du noch Fragen hast dann schreib mich nochmal an!
Grüße Frank
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Hi !
Zur reinen Genehmigung der Aufstellung wurde ja schon einiges gesagt. Nun zur steuerlichen Seite.
Es gibt drei Steuerarten, die getrennt zu betrachten sind. Das sind die Vergnügungs- (VSt), die Umsatz- (USt) und die Einkommensteuer (ESt) (da bei Gewerbesteuer die selben Regelungen gelten, wie bei ESt, lass ich das mal weg). Das Rennwett- und Lotteriegesetz findet keine Anwendung.
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Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer wird von der Gemeinde erhoben, in dem sich das Lokal befindet. Da nicht jede Gemeinde von ihrem Recht zur Erhebung der Vergnügungssteuer Gebrauch macht, muss hier gesondert geprüft werden. Als es die monatlichen steuerlichen Anmeldungen der Geräte in Berlin noch gab, wurde monatlich je Gerät ein Betrag von DM 50,00 bzw. DM 100,00 erhoben (je nach Gerätetyp). Einfach mal beim örtlichen Finanzamt nachfragen, ob es diese Steuer am Ort des Lokales gibt.
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Umsatzsteuer
Die Umsätze zählen als Nebenleistung mit in den Rahmen des Unternehmens. Da weder im § 4 UStG eine Steuerbefreiung zu finden ist, noch sich im § 12 UStG ein Hinweis auf eine Steuerermäßigung findet, sind die Umsätze mit 16% Umsatzsteuer behaftet. Diese muss also ans Finanzamt abgeführt werden.
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Einkommensteuer
Einkommensteuerrechtlich gehören die Einnahmen aus den Automaten zur selben Einkunftsart wie die übrigen Einnahmen aus dem Lokal auch, nämlich zu den „Einkünften aus Gewerbebetrieb“. Sie können daher in der üblichen (bisher erstellten) Gewinnermittlung einfach als Einnahmen erfasst werden. Hierbei sind zwei verschiedene Verfahren möglich und zulässig:
Erstens: nur die Beträge, die aus dem Automaten entnommen werden, sind als Einnahme zu erfassen.
Zweitens: Sämtliche eingeworfenen Beträge werden als Einnahme, die ausgezahlten Gewinne als Ausgabe erfasst. Bei beiden Methoden erhöht sich der Gewinn um den selben Betrag. Ich würde die zweite Methode bevorzugen, kann das aber nicht weiter begründen. Ist einfach son Gefühl.
Bei den Buchhaltungen, die ich bisher zu erstellen hatte, haben wir immer darauf geachtet, dass die Bons, die von den Automaten bei jeder Öffnung erstellt wurden, fortlaufend nummeriert und sowohl das Datum der derzeitigen Öffnung als auch das Datum der letzten Öffnung aufgedruckt waren. Ebenfalls standen auf den Bons die Summe der eingeworfenen Beträge als auch die Summe der ausgezahlten Beträge.
Da das Bundesfinanzministerium vor kurzem eine Verschärfung der Aufzeichungspflichten für Bargeldgeschäfte verordent hat, sollten die genannten Angaben als Mindestangaben gelten. Eine tägliche Leerung der Automaten ist aus steuerlichen Gründen nicht notwendig. Es empfiehlt sich aber wenigstens eine Leerung im Monat (am besten am Monatsletzten). Sollte der Automat vorher schon voll sein, muss natürlich vorher geleert werden.
Auf den Bons waren meist noch ein paar statistische Angaben wie Gewinnquote, Spieleverteilung nach Uhrzeiten, etc.
Hoffe, das reicht erst mal
BARUL76
hallo barul,
vielen dank für deine antwort.
benötige ich für den bonausdruck ein seperates gerät oder ist der drucker bereits in das spielgerät integriert ??
danke und viele grüße patrick
ok, mittlerweile bin ich so schlau, daß ich für den ausdruck z.b. den merkur mini-drucker verwenden muss. vielen dank aber nochmals für eure antworten.
viele grüße patrick