Ich muß ende des Jahres vor Gericht als Zeuge aussagen. Ich habe damals schon gegen die PErson bei der Polizei ausgesagt und nun muß ich vor GEricht erscheinen. Muß man das wirklich? Kann man sich nicht irgendwie drücken? Ich war mal mit dieser PErson befreundet und die Polizei hat mich damals irgendwie dazu gebracht gegen die PErson auszusagen und nun sitz der in die Scheiße wegen mir. Ich bin schon weggezogen und versuch ihm aus dem Weg zu gehen, denn er droht mir. Ich kann mich nirgens blicken lassen. Ich möchte ihn einfach nicht wiedersehen. Habe zu große Angst.
Was kann ich tun?
Hallo!
Kann man sich nicht irgendwie :drücken?
…denn er droht mir.
Du kannst Dich nicht drücken und mußt aussagen, es sei denn, Du bist mit dem Beklagten verwandt, verlobt oder verheiratet. Du kannst aber der Drohung und Deiner Angst den Boden entziehen, indem Du offen damit umgehst. Beauftrage sofort einen Rechtsanwalt, die nötigen Schritte einzuleiten. Er wird das Gericht von der Drohung in Kenntnis setzen und je nach Art der Bedrohung Maßnahmen gegen den Bedroher einfordern.
Ansonsten kannst Du nur strikt und auf Punkt und Komma bei der Wahrheit bleiben.
Gruß
Wolfgang
Was ist wenn man krank wird und sich somit entschuldigt. Dann brauch man doch nicht vor Gericht erscheinen oder?
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Was ist wenn man krank wird und sich somit entschuldigt. Dann
brauch man doch nicht vor Gericht erscheinen oder?
Hi,
die Krankheit muss man aber nachweisen. z.B. durch ein ärztliches Attest. Außerdem kann das Gericht u.U. die Vernehmung verschieben, bis man wieder gesund ist.
Grüße, Peter
Wie läuft denn sowas ab vor Gericht und muß der jenige dabei sein gegen den ich aussagen muß? Kann ich nicht zur Befragung in einen extra Raum?
Hallo!
Kann man sich nicht irgendwie :drücken?
…denn er droht mir.Du kannst Dich nicht drücken und mußt aussagen, es sei denn,
Du bist mit dem Beklagten verwandt, verlobt oder verheiratet.
Du kannst aber der Drohung und Deiner Angst den Boden
entziehen, indem Du offen damit umgehst. Beauftrage sofort
einen Rechtsanwalt, die nötigen Schritte einzuleiten. Er wird
das Gericht von der Drohung in Kenntnis setzen und je nach Art
der Bedrohung Maßnahmen gegen den Bedroher einfordern.Ansonsten kannst Du nur strikt und auf Punkt und Komma bei der
Wahrheit bleiben.Gruß
Wolfgang
Hallo Kitty,
Krankheit zählt beim Gericht nicht unbedingt. Ich muß dienstlich öfter vor Gericht aussagen und es gab schon Kollegen, die mit ner Grippe, hochschwanger (kurz vor Entbindungstermin) oder an Krücken ins Gericht bestellt wurden. Es hängt immer vom Richter ab, wie er/sie einschätzt, inwieweit deine Aussage wichtig ist. Bei dir geh ich jedoch davon aus, dass sie sehr wichtig ist.
Wie schon mein Vorschreiber würd ich dir jedoch empfehlen einen Anwalt zu konsultieren, damit er sich mit dem Gericht auseinandersetzen kann.
Als Zeuge mußt du erscheinen, auf deiner Vorladung steht alles, auch was passiert, wenn du nicht hingehst.
Grüßle,
Bea
Hallo meinerseits.
Wie läuft denn sowas ab vor Gericht und muß derjenige dabei
sein gegen den ich aussagen muß? Kann ich nicht zur Befragung
in einen extra Raum?
Das gibt’s tatsächlich, aber m.W. nur in schweren Fällen. Zumindest hatte
ich hierzu mal eine Folge von Richter Hold gesehen: wenn der
Zeuge Rache durch die Freunde des Tatverdächtigen zu befürchten hat,
kann die Vernehmung unter Ausschluss der meisten Personen im Gerichtssaal
stattfinden. Alternativ in einem extra Raum (passiert aber eher bei Kleinkindern).
Und nein, die tatverdächtige Person muss nicht anwesend sein.
HTH
mfg M.L.
ps: „Meine Bildung hab’ ich aus dem Fernsehen“. Kann gelegentlich umheimlich hilfreich sein 
Hallo,
was würde denn dagegen sprechen, wenn Du vor Gericht einfach sagst, daß Du Dich an nichts mehr erinnern kannst? - So entgehst Du einem eventl. Vorwurf der Falschaussage (was ja immer dann passiert, wenn der Richter zu einem Urteil kommt, das nicht zu Deiner Aussage paßt! - egal ob es stimmt oder nicht!) und nachweisen, daß Du nicht alles vergessen hast, kann Dir ja eh´ niemand! Würde allein schon aus trotz, wgn. dem dreisten Verhalten der Polizei, Dich zu einer Aussage zu nötigen, so vorgehen!
Gruß Kai.
Hallo!
Ich muß ende des Jahres vor Gericht als Zeuge aussagen. Ich
habe damals schon gegen die PErson bei der Polizei ausgesagt
und nun muß ich vor GEricht erscheinen. Muß man das wirklich?
Ja natürlich. Das Gericht muss alle Beweise unmittelbar selbst aufnehmen und als Zeuge vor Gericht auszusagen ist Pflicht.
Kann man sich nicht irgendwie drücken?
Nein und das ist auch richtig so, man kann sich allenfalls einmal entschuldigen, wenn man einen Grund hat. Dann wird man allerdings irgendwann zur nächsten Verhandlung kommen müssen.
Ich kann nur dringend raten, die Ladung zu befolgen. Die meisten Richter reagieren verständlicherweise mit sehr wenig Verständnis auf Zeugen, die Ladungen missachten. Das kann sehr teuer und unangenehm werden, wenn man so etwas macht.
Gruß
Tom, der morgen als Verteidiger bei einer Hauptverhandlung auftritt, bei der die Hauptzeugin auf ihre eigenen Kosten mit der Polizei vorgeführt werden wird, weil sie die letzte Ladung missachtet hat.
Hallo!
- So
entgehst Du einem eventl. Vorwurf der Falschaussage
…und setzt dich gleichzeitig dem „eventl. Vorwurf“ aus, den Beschuldigten zu Unrecht vor der Polizei beschuldigt zu haben…
Gruß
Tom
Hallo,
ich finde ohnehin, dass das mal originelle Vorgehensweise ist, durch eine Falschaussge („Ich kann mich nicht mehr erinnern“) dem Vorwurf einer Falschaussage zu entgehen.
Aber nochmal im Ernst. Wenn ich mich recht entsinne, gibt es doch in bestimmten Fällen die Möglichkeit, dass der Angeklagte während einer Zeugenvernehmung nicht anwesend ist, sondern nur dessen Verteidiger. Ich kenne jetzt die Voraussetzungen nicht. Vielleicht könnte irgendjemand mit den sntsprechenden StPO-Kenntnissen was dazu sagen (nein, nicht einfach die Vorschriften kopieren
).
Dea
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Du musst hin, Basta !
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Du kannst einen Anwalt mitnehmen !
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Der Mensch sitzt wegen seiner Scheisse vor gericht,
nicht wegen Deiner. Du hast als Zeuge die Wahrheit zu
sagen und Ende !