Als Zweiterwerb Selbstständig

Hallo an Euch,

kurze Vita:

Gelernte Zahnarzthelferin, spezialisiert auf Abrechnung und Verwaltung, 10 Jahre geschult, dann Mama von 3 Kindern geworden. Und seit 2005 zuhause. Seit letzten Jahr habe ich hobbymössig begonnen zu nähen, hab hier und da mal was bei Ebay reingestellt und siehe da:
Das Zeug geht weg wie warme Semmel.

Nun meine Frage:

Zum Ende des Jahres hin, möchte ich gerne wieder stundenweise als Verwaltungs- bzw. Abrechnungshelferin arbeiten, möchte aber auch weiter nähen und verkaufen. Ich habe gehört, sollte ich die Näherei als Zweitgewerbe anmelden, dürfte ich nicht mehr als ca. 350 Euro monatlich einnehmen. Das würde aber mehr werden…zumindest wenn ich meinen momentanen Trend verfolge. Wie soll ich das machen? Ich würde mich gerne Selbstständig machen, schrecke aber von den kompletten 100% ab. Ich muss und möchte ein festes FIX Einkommen haben, aber das andere noch obendrauf.

Wie mache ich das am Besten und vor allem…geht das überhaupt?

Vielen Dank an Euch
Mama von drei Kinder

Hallo DreiMama,

also: Freiberuflichkeit neben dem Job bedarf der Zustimmung Deines Chefs. Ich weiß nicht wie es bei Teilzeitjobs aussieht. Ich würde mal zum Arbeitsamt gehen und mich da beraten lassen. Auch IHK bzw. HWK können Dir sicherlich weiterhelfen. Das ganze mußt Du dann auf jeden Fall noch beim Finanzamt anmelden. Aber die genauen Schritte solltest Du bei Arbeitsamt erklärt bekommen. Da gibt es insbesondere für Frauen normalerweise Infoabende / Kurse „wie mache ich mich Selbstständig“.
Dort würde ich zuerst mal schauen.
Als Teilzeitkraft sollte es Dir jedenfalls zustehen, was parallel noch zu machen. Würde ich aber immer mit dem Chef absprechen und ihm deutlich machen, es hätte a) keinerlei Einfluß auf Deine Leistungsfähigkeit (kommst nicht mit Augenringen zum Job) und b) Du machst was anderes als er im Job.

Hoffe ich konnte Helfen.

Viel Erfolg

Martin

Hallöchen, leider kann ich dir nicht weiterhelfen, verweise dich aber gerne an die Handelskammer. Die waren immer hilfsbereit und haben mir gute Tipps geben können.

Hallo,

ich habe auch ein Zweitgewerbe und mehr Umsatz als 350 €. Die Grenze mit diesen 350 € ist wegen der Umsatzsteuer. Wenn man mehr als 350 € Umsatz hat muß man Umsatzsteuer abführen und regelmäßig im Quartal oder im Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben. Das Finanzamt bestimmt den Rythmus nach Umsatz. Man kann als Zweitgewerbe Umsatz machen soviel man möchte, man muß nur daran denken die Steuern abzuführen und am Ende bzw. am Anfang des nächsten Jahres seine Gewinn- und Verlustrechnung dem Finanzamt geben wegen der Einkommensteuer. Diese natürlich auch machen und abgeben. Dann gibt es keine Hürde.

Schönen Gruß

Gerda77

Hallo,

leider bin ich in dem Fall überfragt, weil das gar nicht meine Branche ist. Ein Steuerberater, die Bundesagentur für Arbeit bzw. die örtliche Industrie- und Handelskammer müssten aber Rat wissen. Viel Glück!

Was mir aber auffällt: Selbstständigkeit und ein garantieres Fixeinkommen gleichzeit - das gibt es nicht. Und Arbeitgeber geben ungern die Einwilligung in einen Nebenerwerb, arbeitet man/frau dort zu viel, dann macht man/frau sich unter Umständen sogar arbeitsrechtlich strafbar. Lieber vorher informieren.

VG

Mein Tipp:
Gründe ein Kleinunternehmen!
Da kannst Du bis ca. 17000€ im Jahr einnehmen,mußt die aber versteuern.
Du brauchst dazu einen Gewerbeschein,den Du bei deinem Rathaus beantragen kannst.Der kostet i.d.R. 20€ .
Dann kannst Du dich damit auch bei Ebay als gewerblicher Verkäufer anmelden.
Dein „FIX-EINKOMMEN“ bleibt Dir dann.
Das andere ist dann zusätzlich,wie gesagt eben versteuert.
Frag bei Deinem Finanzamt nach,die helfen Dir weiter.
MfG
reuhast

Sobald Dein Nebenverdienst über 410 Euro im Jahr liegt, musst Du als nebenberuflich Selbstständige für diese Nebeneinkünfte zahlen. Zu den Nebeneinkünften gehören neben den Einkünften aus selbstständiger Arbeit etwa auch Kapital- und Mieteinkünfte.

Viele Selbstständige im Nebenerwerb (Teilzeit Selbständigkeit), zahlen für ihre Einnahmen kaum oder keine Steuern. Im Gegenteil, Viele nutzen beim Nebenerwerb bewusst die Möglichkeit Steuern zu sparen. Gerade am Anfang sind die Investitionen für den Nebenerwerb oftmals höher als die Einnahmen.

Das Finanzamt verrechnet die Verluste mit Deinen anderen Einkünften, etwa aus nichtselbstständiger Arbeit, sodass die Steuerlast Deines Einkommens sinkt. Bei steuerlich gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten, kannst Du auf diese Weise auch die Steuerlast Deines Mannes drücken.

Achtung: Hast Du allerdings über mehrere Jahre nur Verluste zu verzeichnen, dann kann das Finanzamt Dir Liebhaberei unterstellen und die Steuererstattung zurückfordern…

Nun meine Frage:

Zum Ende des Jahres hin, möchte ich gerne wieder stundenweise
als Verwaltungs- bzw. Abrechnungshelferin arbeiten, möchte
aber auch weiter nähen und verkaufen. Ich habe gehört, sollte
ich die Näherei als Zweitgewerbe anmelden, dürfte ich nicht
mehr als ca. 350 Euro monatlich einnehmen.

Wie mache ich das am Besten und vor allem…geht das
überhaupt?

Vielen Dank an Euch
Mama von drei Kinder

Hallo,

es kommt immer darauf an, inwieweit das Gewerbe als Nebengewerbe anzusehen ist. Die Krankenkassen machen hier einen Unterschied bezüglich der zeitlichen Aufwendungen für das Nebengewerbe. Bei sehr hohem Zeitaufwand muss zusätzlich ein Beitrag an die Kasse gezahlt werden. Das lässt sich allerdings pauschal nicht fest machen, zumal nicht klar wird, wie hoch der Zeitaufwand für die angestellte Tätigkeit ausfallen wird. Ein paar grundlegende Infos bieten sich unter http://www.gruenderlexikon.de/nebentaetigkeit, für die korrekte Prüfung sollte aber ein Steuerberater hinzu gezogen werden, dem alle Angaben in detaillierter Form zur Verfügung gestellt werden müssen.