Alsche Angaben des Arbeitgebers in Lohnsteuerkart

Hallo!

habe des Thread schon in Arbeitsrecht, aber hier ist er sicher besser aufgehoben…

folgender fiktiver Fall zur Diskussion:

Angenommen, Herr B. bekäme jeden Tag 12€ Fahrtkosten (Zeitarbeit)und sein Arbeitgeber hätte die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte falsch in das Lohnberechnungssystem eingegeben und damit auch falsch beim Finanzamt abgegeben…z.B. nicht 6 km sondern 60km (Tippfehler). Daraus hätte sich ergeben, dass er ab dem 30.Kilometer steuerfrei Geld einstreichen würde… Nun würde ihm das Finanzamt nach Einreichen der Einkommensteuererklärung (nachdem er nur 6 Kilometer angegeben habe) einen Brief zuschicken in dem stehe, dass er zu Unrecht steuerfrei Fahrtkosten bezogen hätte…

Das würde heissen, dass er für 2007 Steuern nachzuzahlen hätte…

…müsste er das einfach so hinnehmen und die Schusseligkeit des Arbeitgebers ausbaden?

Der Arbeitgeber sagt, es hätte 2007 eine Änderung gegeben, wobei schon ab dem 1. Kilometer versteuert werden würde. Stimmt das überhaupt?
Denn 2006 hätte das keinen interessiert, die 60 kilometer wären damals schon dringestanden…

Danke für die Diskussionen rund um dieses Thema…

jerome

Hi,

Das würde heissen, dass er für 2007 Steuern nachzuzahlen
hätte…

ja

…müsste er das einfach so hinnehmen und die Schusseligkeit
des Arbeitgebers ausbaden?

ja, die Steuer wird richtig festgesetzt. Das Lohnsteuerabzugsverfahren ist nur vorläufig. Es ist unwahrscheinlich, dass es keine weiteren Werbungskosten oder abziehbaren Beträge gibt, so dass es vorteilhafter wäre, den Antrag auf Veranlagung zurückzuziehen.

Und Doppelpostings werden an sich gelöscht, um keine doppelte Diskussion zu veranlassen.

Schöne Grüße
C.

Der Arbeitgeber sagt, es hätte 2007 eine Änderung gegeben,
wobei schon ab dem 1. Kilometer versteuert werden würde.
Stimmt das überhaupt?

ja