Angenommen ein deutscher Kleinunternehmer nimmt einen Auftrag von einer Schweizer Firma an, um für diese eine Internetrecherche durchzuführen aus der dann eine Marktanalyse erarbeitet werden soll. (Das würde möglicherweise das deutsche Umsatzsteuergesetz § 3a Absatz 4 Nummer 5 betreffen) Wenn der deutsche Kleinunternehmer dann angenommen eine Rechnung an das schweizerische Unternehmen schicken würde müsste er dann in der Schweiz irgendwelche Steuern und/oder Abgaben zahlen? (Oder auch in Deutschland) Wie hoch darf die Rechnung ggf. ausfallen dass der deutsche Kleinunternehmer keine Steuern und Abgaben zahlen muss. Gibt es irgendwelche Grenzbeträge? Was wäre eventuell noch zu beachten?
wenn der Ort der sonstigen Leistung die CH ist, fallen für den Unternehmer dort keinerlei Steuern an, solange er keine Betriebsstätte in der CH hat, weil der Empfänger der Leistung die Schweizer Mehrwertsteuer schuldet, und weil das Besteuerungsrecht für die ESt bei Deutschland liegt.