Also ich eklär es mal von anfang an. Ich

… erhielt einen Anruf von einem Freund dieser fragte mich ob ich für Geld den Laptop einer Freundin die er nur von Facebook kennt formatieren kann aber davor noch ihre Bilder sichere, ich sagte ja klar komm vorbei. Nun kam das Mädchen mit einer Freundin dann der eine Freund von mir und mein Bruder zu mir in die Wohnung. Ich versuchte alles , aber ich konnte den Laptop nicht Formatieren weil er die CD nicht Booten wollte. Dannach hab ich gegoogelt und fand als Lösung nur die hatte einen Virus drauf das man Formatieren/Wiederherstellen kann und das Absichern der Daten nicht möglich ist. Ich fragte sie ob ich ihren Laptop wiederherstellen soll und sagte ausdrücklich das sie ihre Bilder dadurch nicht wiederkriegt und diese dann Entgültig weg sind. Sie sagte ,dass wenn es keine andere Lösung gäbe das ich Wiederherstellen sollte. Am ende gab sie mir 40€. wie vereinbart So am nächsten Tag steh ich auf und bekomm eine Nachricht von dem einen Freund ,dass das Mädchen mich angezeigt hat weil ich nicht wie vereinbart die Bilder sicherte. Ich hab sie daraufhin versucht anzurufen und auch bei Facebook angeschrieben. Sie drohte mir damit das der Vater ihrer besten Freundin der Polizeipräsident wäre und was auch immer. Also was soll ich tun?

Abwarten und tee trinken. Bei der polizei in der beschuldigtenvernehmung deine version sagen. Hast du keinen vertrag unerschreiben lassen?

Im Punkt „Laptop“ kann ich nicht weiterhelfen, da ich computermäßig etwas unbedarft bin :wink: Bezüglich der Anzeige habe ich eine Frage: Warum hat sie Dich angezeigt? Im Moment fällt mir keine Straftat ein, die Du begangen haben könntest. Ihr habt einen (mündlichen) Vertrag geschlossen, den Du - so sehe ich das - eingehalten hast. Du hast extra auf „Risiken und Nebenwirkungen“ hingewiesen. Grüße
Uwe

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Hallo,

hab lange so einen Schmarn nicht mehr gehört. Natürlich machen Sie nichts. Ihr Selbstgefühl ist wohl nicht so stark ausgeprägt. Und wenn diese „Dame“ bei Ihnen erscheinen sollte, schmeißen Sie sie heraus. Und zukünftig lassen Sie sich auf solche Sachen nicht ein.

Grüße, Donowan

Hallo,

vorweg: don’t panic.

Also im Grunde genommen habt ihr erst einmal einen Vertrag geschlossen und zwar mündlich - sogar unter Zeugen (nähere Ausführungen sind dazu nicht notwendig, Rechtsgrundlage ist das BGB). Es geht hierbei sozusagen um eine Dienstleistung, das Wiederherstellen des Laptops. Du hast sie über die Möglichkeiten und Konsequenzen informiert und sie hat zugestimmt (Daten weg, aber Laptop wieder funktionabel). Du hast den Vertrag von deiner Seite aus erfüllt und dafür 40 Euro erhalten. Zivilrechtlich erledigt.

Was liegt strafrechtlich vor? Es könnte eine Sachbeschädigung sein. Die Datenveränderung ist ein Spezialfall der „normalen“ Sachbeschädigung (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303a.html).

„Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2 [= Def. Anmerkung]) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Kurzprüfung: Daten wurden gelöscht bzw. unbrauchbar gemacht, das ist richtig - aber war dies auch „rechtswidrig“.

NEIN! Denn es lag ein (tatbestandsausschließendes) Einverständnis der jungen Dame vor.

D.h. Du konntest den Tatbestand der Datenveränderung gar nicht erfüllen. Die weitere Prüfung des Straftatbestands endet an dieser Stelle, das Verhalten war nicht strafbar.

Im Übrigen ist es völlig unerheblich, ob der Vater der Freundin der Polizeipräsident ist oder nicht. Auch er muss sich an geltende Gesetze halten.

Was passiert jetzt? Sollte die Polizei tatsächlich informiert worden sein, so wird sie Beweiserhebungen durchführen und hierbei in erster Linie die „Geschädigte“, den „Beschuldigten“ (also dich) und die Zeugen anhören/vernehmen. Das bedeutet m.A.n. maximal ein Besuch bei der Polizeidienststelle vor Ort.

herzlichst Ihr/Dein
who_knows

Hallo nycrox!
An deiner Stelle würde ich gar nichts tun.Sie hat dir in dem Moment dir ihren Laptop anvertraut und wusste über die Risiken und das beim Formatieren sämtliche Dateien verloren gehen.Ich helfe ab und zu auch Bekannte bei kleineren PC Problemen,nur Geld sollte man vielleicht dafür nicht umbedingt nehmen.Das könnte man wieder als Dienstleistung auslegen und vielleicht ist bei ihr nicht der Hauptgrund des formatierten Laptops,sondern eher die 40 €. Wenn man dir freiwillig etwas gibt, ist das ok.Nur diese geltlichen Dienste machen manchmal auch schnell die Runde. Also Vorsicht! Formatieren ist immer der letzte Ausweg. Es gibt von Avira z.B. den Removal Tool. Zu finden unter Avira.com und dann unter Download. Das ist ein Tool wo man Viren auf spüren kann um diese anschließend zu löschen.Wichtig ist das du evtl. Zeugen bei diesen Gespräch hattest und selbst wenn kein anderer dabei war,steht Aussage gegen Aussage.Da kann der liebe Papa auch der Bundeskanzler persönlich sein.Mein Tipp: Gebe ihr die 40 € wieder, sie soll sich mit den 40 € einen schönen Tag machen und dich in Zukunft mit technischen Dingen in Ruhe lassen und beim nächsten Mal sich einen anderen Dummen suchen.Schreibe mal wie das Ganze ausgegangen ist.
Viele Grüße Engelbert.

moin moin,

da kannst du jetzt nicht mehr viel machen. entweder nochmal versuchen sie zu überreden, dass sie die anzeige zurücknimmt und wenn das nichts hilft, dann warte auf den äußerungsbogen den dir die polizei zuschickt. nutze die möglichkeit und schildere deinen standpunkt! mach es so ausführlich und korrekt wie möglich. schreibe es vorher auf einem anderen blatt vor.

dann ist der vater ihrer besten freundin eben polizeipräsident. ja und? das heißt nichts!

alles gute

Ich will jetzt mal nicht die Frage beantworten, ob jemand der ohne große Ahnung auf Wunsch der Besitzerin an einem Laptop schraubt und dabei Daten vernichtet, schadensersatzpflichtig ist. Glaub ich zwar nicht, kann ich aber aufgrund der sachverhaltsdarstellung nicht beantworten.

Was klar ist, dass es sich hier um eine zivilrechtliche Frage handelt, mit der die Polizei gar nichts zu tun hat.
Also weswegen sollte Anzeige erstattet werden ?
Und das da jemand über 8 Ecken irgend jemand kennt ist ja wohl eine untaugliche Drohkulisse. Ein Polizeipräsident wird sich hüten, sich in solche Dinge (welche die Polizei nix angehen) reinzuhängen.

Also, ruhig Blut, alle Drohungen ignorieren und in Zukunft Finger weg von Laptopsund Computern anderer Leute…

Hallo Nycrox.
Eine verbindliche Rechtsberatung kann ich dir über dieses Forum nicht geben. Das ganze hört sich für mich ein wenig nach Kindergarten an. Sofern der Sachverhalt genau so ist, wie du ihn schilderst, hat die Sache zumindest keine Strafrechtliche Relevanz, d.h. eine Anzeige bei der Polizei ist fruchtlos. Da ist es auch egal, welcher Vater von wem der Kaiser von China ist. Die Bilder wurden von dir nicht mutwilig zerstört und die Formatierung geschah nach Aufforderung und Wunsch der Geschädigten. Hier lag ein Dienstleistungsvertrag vor. Du erhälst 40.-EUR und erbringst dafür eine Computerhilfe. Sofern die Geschädigte mit deiner Leistung nicht einverstnaden ist, kann sie zunächst eine außergerichtliche Lösung anstreben (z.B. Schadensersatz von dir verlangen oder auch nicht). Sofern du dies aber ablehnst (was durchaus dein Recht ist), muss die Geschädigte auf dem zivilrechtsweg klagen. In der Regel läuft eine solche Klage über einen Anwalt. Aber auch in diesem Fall würde ich mich ganz entspannt nach hinten legen und es auf eine solche Klage ankommen lassen. Einfach dem Richter die Sache genau so schildern. Die Sache ist klar. Die Geschädigte ist in diesem Fall selbst schuld.

LG,…

Da kann ich dir leider nichts zu sagen, würde es aber mal nicht über bewerten.

Gar nichts.
Was will sie denn angezeigt haben? Und ob irgendwer Polizeipräsident ist, hat vor Gericht auch keinen Einfluss. Sie kann quasi nur schlechte Arbeit angezeigt haben - mit anderen Worten: Schadensersatz fordern. Dazu müsste SIE aber nachweisen, dass sie einen Schaden erlitten hat und einem neu formatieren nicht zugestimmt hat. Schwierig in diesem Fall, vor allem, weil du ja auch Zeugen hast. Außerdem: Warum hat sie dir dann das Geld gegeben für die vereinbarte Leistung??? Sehr unlogisch, wird vor Gericht vermutlich keinen Bestand haben (Zivilgericht).
Strafrechtlich fehlt mir jegliche Phantasie, was für ein Delikt dies sein sollte - also eine Anzeige kann eigentlich nciht sein. DAs sind rein vertragsrechtliche Geschichten (Zivilsache).

Sorry,
ich war leider für 1 Jahr im Ausland und schaue erst jetzt wieder hier herein…
Ich denke, Deine Frage hat sich durch Zeitablauf gelöst…

Gruß

Mike