Hallo, liebe user des WWW !
falls mann ein gebrauchtes (nicht so teures) Ersatzteil für´s Auto von einen Teilehändler kauft und dieses beschädigt sein sollte, so hat man doch das Recht auf Rücknahme und Kostenerstattung?! Sollte der Verkäufer die Ware wieder zurücknehmen ist es doch verpflichtet den Kaufbetrag zu erstatten, oder ? Falls dieser Verkäufer aber sich seit Wochen querstellen sollte und einen immerwieder vertrösten sollte - was könnte man evtl. dan tun um an sein Geld zu kommen, ohne viel Geld zu investieren?
Danke im Vorraus für evtl. Informationen!
Hallo, liebe user des WWW !
falls mann ein gebrauchtes (nicht so teures) Ersatzteil für´s
Auto von einen Teilehändler kauft und dieses beschädigt sein
sollte, so hat man doch das Recht auf Rücknahme und
Kostenerstattung?!
Nein, hat man gerade nicht. Man hat ein Recht auf Nacherfüllung, d.h. man hat das Reicht auf ein nicht beschädigtes Teil oder die Reparatur das kaputten Teils.
Sollte der Verkäufer die Ware wieder
zurücknehmen ist es doch verpflichtet den Kaufbetrag zu
erstatten, oder ?
Ja, wenn er es zurück nimmt, muss er regelmäßig den Kaufbetrag erstatten.
Falls dieser Verkäufer aber sich seit Wochen
querstellen sollte und einen immerwieder vertrösten sollte -
was könnte man evtl. dan tun um an sein Geld zu kommen, ohne
viel Geld zu investieren?
Man könnte einen Mahnbescheid beantragen.
Was heißt genau " einen Mahnbescheid beantragen. " ?
Man könnte einen Mahnbescheid beantragen.