Hallo, wir haben 1995 ein voll erschlossenes Grundstück gekauft. Im Kaufvertrag steht unter
§4 „Verrechnungstag“
Verrechnungstag für die laufenden Lasten und Rechte soll der Übergabetag sein. Der Käufer übernimmt im Rahmen des Vertrages alle mit dem Grundstück verbundenen Rechte und Verpflichtungen. Der Verkäufer versichert, daß ihm außer den öffentlichen-rechtlichen Lasten weitere Lasten nicht bekannt sind.
Für die vorhandenen Erschließungsanlagen trägt der Käufer keine Kosten. Kosten für Erschließungsarbeiten, die nach dem heutigen Tage ausgeführt werden, treffen den Käufer.
Meine Frage ist nun, muss ich für den Frischwasseranschluß zahlen?
Ist nicht der Verkäufer dafür zuständig?
Mir ist bekannt das 1992 ein neuer Frischwasseranschluß gelegt wurde. Nachbar sagen das Sie diesen Anschluß im Jahr 1998 bezahlt haben. Da wir bereits zu diesem Zeitpunkt auf dem Grundstück gewohnt haben, aber keine derartige Rechnung bekamen, wissen wir nicht ob dieser vom Verkäufer bezahlt wurde. Nachfragen sind nicht möglich da dieser bereits verstorben ist.
Der WAS will das wir den Frischwasseranschluß bezahlen
Was kann ich tun?
Danke,