Altanschlussgebuehren Trink- und Abwasser

Betreff: „Altanschluss-Beitraege“ in Thueringen für Trink- und Abwasser

Liebe wer-weiss-was-Freunde!

In Thueringen will man sog. „Altanschluesse“ fuer Trink- und Abwasser nachtraeglich beitragspflichtig machen.
Es betrifft insbesondere Anschluesse, die noch zu DDR-Zeiten oder frueher getaetigt wurden.
Mich wuerde interessieren:
1.) In welchem Bundesland dies ebenfalls vorgesehen ist oder bereits wirksam ist?
2.) Ob auch in den alten Bundeslaendern nach 1945 „Altanschlussbeitraege“ fuer Anschluesse, die vor 1945 erbracht wurden, erhoben werden oder erhoben wurden.

Auf baldige Antwort hofft

Siegfried Beer
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Hallo Siegfried,
wie es bei Anschlussbeiträgen für Wasser- und Abwasserleitungen ist, weiß ich leider nicht ganz genau.
Bei den „normalen“ Anliegerbeiträgen verhält es sich so, dass sie fällig werden, sobald die Straße fertiggestellt (also gewidmet) ist. Das kann durchaus lange (80 - 90 Jahre) dauern, wenn die Gemeinde vor dem Krieg vergessen hat, die Straße zu widmen und Beiträge zu erheben.
In den neuen Ländern kommt noch hinzu, dass die Gemeinden aus rechtlichen Gründen daran gehindert wurden, die Beiträge zu zahlen.
Ich befürchte, du hast Pech únd musst zahlen

Gruß
HaWeThie