Hallo,
angenommen ein Fahrer bekäme eine Anzeige wegen eines
Verhaltens das nicht beweisbar wäre. Sicher würde das
Verfahren dann gleich eingestellt.
Könnte das in späteren Gerichtsverfahren interessant werden?
Von wegen der wurde schon 10mal (unverfolgt) angezeigt, wird
also zur Agression tendieren?
Das wäre für spätere Verfahren uninteressant, denn in den vergangenen Verfahren hat sich ja gezeigt, dass der Fahrer kein Vergehen begangen hat oder eine strafbare Handlung jedenfalls nicht beweisbar ist. Bis zum Beweis des Gegenteils hat er aber als unschuldig zu gelten, auch wenn er 100mal angezeigt wurde. Nur rechtskräftige Schuldsprüche (Bestrafungen) dürfen jemandem vorgeworfen werden. Aus einem - egal aus welchem Rechtsgrund - eingestellten Verfahren dürfen ihm aber keine Nachteile erwachsen. Selbst wenn die Behörde im nachfolgenden Verfahren an die Feststellungen im vorangegangenen Verfahren rechtlich nicht gebunden wäre, könnte sie in dem von dir geschilderten Fall keine Verdachtsmomente verwerten, weil die eben nicht beweisbar sind.
Oder sind unbeweisbare Anzeigen für den Anzeiger/die
Allgemeinheit völlig nutzlos?
In diesem Sinne: Ja.
Grüße,
J+
Grüße, Peter