Hallo!
In einer gemieteten Altbauwohnung sind noch alte Doppelfenster (also zwei einfach verglaste Fenster hintereinander) eingebaut. Im Winter bildet sich zwischen den Fesntern ordentlich Beschlag, da die Fenster recht undicht sind, und sind im Innenbereich daher in einem sehr schlechten Zustand (gequollenes Holz, Farbe blättert ab, erster Schimmel).
Meines Wissens nach gehören Renovierungen am Innenfenster zu den vom Mieter zu tragenden Kosten, die Außenfenster muss der Vermieter pflegen. Aber wie sieht es in diesem Zwischenbereich aus?
Vielen Dank!
Hallo !
Gemeint sind wohl die „Schönheits-Renovierungen“,also das lackieren durch den Mieter(oder dessen Maler).
Meist stehts im Vertrag(Doppelfenster),falls nicht,dann ist es m.E. doch so,der Mieter muss alle nach innen weisenden Rahmenteile streichen und den Zwischenraum zw. den zwei Fensterflügeln,das Futter.
Der Innenflügel wird dann beidseitig gestrichen,der Außenflügel nur innenseitig plus das Innenfutter.
Bei sehr schlechtem Holz kann das aber unmöglich sein,dann wäre wohl wieder der VM dran mit Auswechseln gegen neue Flügel/Fenster.
Innenflügel wird wie Innentür gesehen,also beidseitig zu streichen.
MfG
duck313