Altbau TN-C auf FI-Schalter klemmen

servus Kollegen,

es geht nochmal um die Teil-Sanierung einer Altbauwohnung.

Die alten 2-adrigen Kabel wurden rausgerupft und Kü/Bad/Flur neu verlegt, bis auf eben ein Zimmer, das WoZi. Dort blieben die Steckdosen auf Kundenwunsch 2-adrig verkabelt

Die Zuleitung bis zum WoZi, zur ersten Abzweigdose dort wurde ebenfalls erneuert.

Das Kabel zur Deckenleuchte im WoZi ist dreiadrig, die Leuchte könnte jetzt mit über den FI geführt werden, was aber wegen der im Stromkreis vorh Steckdosen nicht geht, was ich schade finde

Es sei denn, man führt den 2-adrigen Teil (die Steckdosen) mit über den FI-Schalter, indem man die graue PEN-Ader an den ankommenden blauen Neutrallt. klemmt. Völlig normwidrig ist klar (die Gründe sind beannt, aber die Sicherheit wird mE trotzdem wesentlich verbessert), ich finde den Gedanken verlockend.

Habe ich krasse Denkfehler drin? Komme auf keine gewichtigen Gründe, die dagegen sprechen. Fehlauslösungen könnten wohl vorkommen (Gründe sind unter Fachleuten bekannt), dafür habe ich aber die Sicherheit verbessert. Der PEN wird vom FI mitgeschaltet, aber zwangsläufig immer auch die Phase

Hab ich was wichtiges vergessen, mache ich Harakiri mit so einer Konstruktion? Wie denkt ihr darüber?

Gruss Schorsch

Hallo Schorsch,

also ich sehe das nicht so wie duck. Wenn irgendwo ein PEN bis zur Steckdose geht und erst dort über klassische Nullung getrennt wird, dann muss dieser Leiter von der Trafostation bis zur Steckdose als PEN durchgehen.

In dem Fall hier wird aber aus dem reinen N nach dem FI erst plötzlich wieder ein PEN gemacht. Das halte ich für ziemlich unzulässig, ganz davon abgesehen, dass der „Bestandsschutz“ ja wegen der neuen Wohnzimmerzuleitung nicht mehr greifen dürfte. Also wenn da mal was passiert, könnte der E-Installateur ziemliche Probleme bekommen…

MfG
Marius

Hallo zusammen,
so lange die angeschlossen Geräte schutzisoliert sind,
funktioniert das sicherlich ganz wunderbar.

Sobald ein angeschlossenes Geräte aber der SK1 angehört,
und zB. auf der Heizung liegt hast du ein Problem,
Durch das Gerät wird dann der N mit der geerdeten Heizung verbunden.

Gruß Holger

Mach das nicht
Servus Kollege!

Es sei denn, man führt den 2-adrigen Teil (die Steckdosen) mit
über den FI-Schalter, indem man die graue PEN-Ader an den
ankommenden blauen Neutrallt. klemmt. Völlig normwidrig ist
klar (die Gründe sind beannt, aber die Sicherheit wird mE
trotzdem wesentlich verbessert), ich finde den Gedanken
verlockend.

Widerstehe der Verlockung! Ich bin da genau gegenteiliger Meinung mancher Kollegen. Ich verstehe deine Gedanken völlig, bin aber der Meinung, man sollte hier trotzdem stur nach Norm verfahren. Du kannst immer noch mit z.B. 10A absichern, wenn du das wegen der Abschaltbedingung nicht sogar mußt (Schleifenwiderstand). Für Fernseher, Licht und Staubsauger reicht das völlig.

  1. Ein PEN darf nicht blau sein.

  2. Ein PEN darf nicht geschaltet werden (FI!) Der Meinung sind auch regelmäßig die Autoren in Fachzeitschriften. Wem wird der Staatsanwalt unangenehme Fragen stellen, wenn der N am FI locker wird oder abbrennt oder der Kontakt nicht mehr durchschaltet und es zum Stromunfall gekommen ist?

  3. Wenn nach dem FI der als PEN mißbrauchte N am Schutzleiter der Steckdose mit einer Erde in Verbindung kommt, hält der FI nimmer. Denk doch mal an Fernseher, die einen Schukostecker UND einen Antennenanschluß haben. Klingelts?

Hans

Die alten 2-adrigen Kabel wurden rausgerupft und Kü/Bad/Flur
neu verlegt, bis auf eben ein Zimmer, das WoZi. Dort blieben
die Steckdosen auf Kundenwunsch 2-adrig verkabelt

Die Zuleitung bis zum WoZi, zur ersten Abzweigdose dort wurde
ebenfalls erneuert.

Das Kabel zur Deckenleuchte im WoZi ist dreiadrig, die Leuchte
könnte jetzt mit über den FI geführt werden, was aber wegen
der im Stromkreis vorh Steckdosen nicht geht, was ich schade
finde.

Stimmt, aber es bleibt dabei: Geht halt nicht.

Es sei denn, man führt den 2-adrigen Teil (die Steckdosen) mit
über den FI-Schalter, indem man die graue PEN-Ader an den
ankommenden blauen Neutrallt. klemmt. Völlig normwidrig ist
klar (die Gründe sind beannt, aber die Sicherheit wird mE
trotzdem wesentlich verbessert), ich finde den Gedanken
verlockend.

  1. PEN darf nicht geschaltet werden. Niemals.
  2. Das ist genau so lange verlockend, bis jemand den Fernseher (falls SK I) anschließt. Der verbindet nämlich nun den sogenannten PEN (der aber dank Fehlanschluss ein N ist!) mit der Antennenleitung, welche aber mit dem Schirm am PA hängt. Folge: Du baust so einen Isolationsfehler N-PA mit ca. 0 Ohm. Das haut nicht hin.

Glaub mir, das ist es nicht wert.

Bedenke, dass du im Rest der Wohnung das Sicherheitsniveau verzigfacht hast, gerade in den sensiblen Bereichen.
Du hast dann im WZ nichts verbessert (wobei: Neuverdrahtung von Steck- und Abzweigdosen dürften das Niveau dank nun zuverlässigerem PEN schon deutlich erhöht haben).

Warum nun gegen anerkannte Regeln der TEchnik verstoßen, den Kunden mit Fehlauslösungen nerven?

Auf die Rechnung kommt der Hinweis, dass das WZ im Altzustand belassen wurde und dass ein Renovierung dort dringend angeraten wird - mehr kannst du nicht machen.

Dein persönliches Sicherheitsgefühl musst du außer Acht lassen.
Deine bisherige Vorgehensweise war 100% durch Normen abgedeckt, dein jetziger Gedanke widerspricht der Norm. Also lass es.

(Ich teile aber deine Meinung, dass du durch den mitschaltenden „PEN-N“ (ja, wie nennt man den dann?) keine besondere Gefahr einbaust. FI-Schalter, die die Außenleiter durchschalten und den N nicht freigeben hatte ich noch nicht. Aber wenn gerade DU den ersten FI mit defektem N-Kontakt hast, dann „kommste in den Knast“, obwohl du Gutes tun wolltest.)

4 sehr gute Antworten!
hallo, ich bin platt 4 so treffende Antworten hätte ich kaum erwartet.
ok ihr habt mich überzeugt und ihr habt recht

erstens hatte ich wegen Überlastung eine Denk-Blockade und konnte das noch gar nicht bis zu Ende durchdenken

zweitens schwirrt mir immer der Satz durch den Kopf:
„Der Installateur kann die Sicherheit durch Einhaltung der technischen Regeln nachweisen oder auf andere Art, wenn mindestens die gleiche Sicherheit erreicht werden kann“

-> also höhere Sicherheit (aber nicht nach DIN) ist jederzeit erlaubt

und die Sicherheit wäre ja deutlich erhöht, allerdings auf Kosten der Verfügbarkeit/Betriebssicherheit. Das mit dem TV hatte ich wirklich nicht bedacht.

Ich lasse es sein - scheint mir jetzt auch etwas wackelig zu sein
So liebe ich Forum
vielen Dank für die Hilfe an alle Antworter!

Schorsch
PS an xstrom:
ich schreibe nicht rein, daß dringender Renovierungsbedarf besteht wenn ich grad renoviert habe, sondern in TN-C-Wohnungen schreibe ich, daß die Elektrik spätestens in einem Jahr wieder geprüft werden muss. Auch dann bin ich aus dem Schneider