Hallo,
angenommen man möchte ein altes EFH kaufen, welche etwas Sanierungsbedürftig wäre, z. B. Fußboden müßte mal neu gemacht werden, Türen austauschen, evtl. Badezimmer mal neu. Nun fragt man bei der Bank an, wie es mit einem Kredit aussieht und die Bank meint, kein Problem. Nun kommt man darauf zu sprechen, das es sich um einen Altbau handelt, erklärt, welche Sanierungen wohl so anstehen würden, das es sich aber um Sanierungen handelt, die nicht unbedingt gleich nach Kauf durchgeführt werden müßten, sondern wohl mehr nach Bedarfsansicht der Käufers.
Nun meint der Bankangestellte, außer das die Bank sich das Haus natürlich selbst auch nochmal anschauen muß vor Kreditvergabe, das die Renovierungskosten wohl doch schon einkalkuliert und mit aufgenommen werden müssten. Der Bankangestellte erklärt das damit, das man schon sehen wolle, das der Kreditnehmer das Haus auch wirklich renoviert und letztendlich nicht verkommen lässt.
Wäre die Forderung der Bank rechtens ? Oder wäre die Forderung wohl nicht eher dann gegeben, wenn z. B. innerhalb von einem Jahr das Dach (enorme Renovierung) ausgetauscht werden müßte. ?
Vielen Dank
Birgit
Hallo,
Ich hab mir auch einen Albau gekauft (1795).
Die Renovierungsarbeiten mache ich auch peu a peu und habe erstmal nur die Kaufsumme finanziert.
Bei meiner Bank lief das so, dass ein Bankangestellter sich das Haus im vorbeifahren ansah (Berechnet wurden dafür aber 50 Euronen!).
Es kommt halt drauf an wieviel des Wertes des Hauses Du beleihen mußt. Banken machen üblicherweise keine Kredite mit Grundschuld nicht über 80% des Wertes (verschieden von Bank zu Bank).
Viele Leute wollen aber gleich alles renovieren an einem alten Haus und dann kommen sie mit der Kreditsumme je nach vorhandenem Eigenkapital schon auch drüber.
Na ich denke das wird Dir hier ein echter Fachmann noch präziser erklären können wenn Du auch genauere Angaben machen kannst.
Auf jeden Fall würde ich zu verschiedenen Banken gehen, diese das auch wissen lassen und die Angebote gut vergleichen (und dann nachverhandeln!). Eine Bank die Dir nix über mögliche Kredite des Staates u.ä. (Zweckgebunden aber mit günstigen Konditionen z.B. für Energespar-Sanierungsarbeiten wie Fenster/Heizung/Bodenisolierung) sagt würd ich gleich abhaken.
Grüße
Andrea
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Hallo Birgit,
als erstes solltest du die EnEV Energieeisparverordnung beachten, in dieser Verordnung gibt es Nachrüstpflichten bei einem Eigentümerwechsel. Mit frist natürlich!!
Sollten diese Pflichten nicht erfüllt sein, kannst du den Kaufpreis mindern. Solltest du später das Dach oder andere Bauteile erneuern müssen kannst du viele Förderprogramme in anspruch nehmen. die zum Teil auch mit Teilschulderlaß und Fördermittel( Kein Kredit, sondern geschenktes Geld vom Staat)und der Rest kann auch noch mit ganz günstigen Krediten mit 1,8-2,6 % Zinsen finanziert werden. Die Bank sagt dir aber diese Mittel nicht, da sie an Ihnen nur sehr wenig verdient.
Ich z.B. habe ein altes Haus gekauft und meiner damaligen Hausbank genau gesagt welche Fördermittel und welche Kredite ich will. Da sagte der Bänker können wir nur zu 50% machen und die anderen 50% Kredit über uns, sonst verdienen wir ja nichts. Daraufhin welchselte ich die Bank.
Die Nachrüstpflichten sind nicht zu unterschätzen, Heizungsanlage, Dä mmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen und Dämmung der obersten Geschoßdecke. Hierbei kann leicht ein fünfstelliger Eurobetrag entstehen. Frag auch wieviel Heizkosten das Haus im Jahr benötigte.
Hoffe dir geholfen zu haben.
Gruß
Sascha
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