Hallo
Seit einiger zeit sanieren wir einen Altbau
Mit 3 Wohneinheiten
Jetzt war der Architekt da und meinte wir müssen im Treppenhaus eine
Eine f90 brandschutzwand herstellen (die vorhandene Wand ist gemauert 11,5 er Stärke )
Wie kann ich f90 erfüllen ?
Reicht evtl. Wenn ich rigips brandschutzplatten an die Wände Klebe ?
hallo,
frage dein Architekt, denn er muss dies gegenüber dem Bauamt vertreten, wenn er Bauleiter ist.
Dies gilt nicht nur für das Treppenhaus, sondern auch für event. Gipskartonplatten im DG.
Wichtiger scheint mir zu sein, dich darauf hinzuweisen, dass es bei einem Mehrfamilienhaus entsprechende Schallschutzvorschriften- gerade im Bereich des Treppenhauses -gibt. und die durch eine normale 11,5 er Wand niemals erreicht werden kann.
gruss peter
So langsam verzweifel ich…
Dies gilt nicht nur für das Treppenhaus, sondern auch für
event. Gipskartonplatten im DG.
Wer hat bloß diesen Mist in die Welt gesetzt? Er wird auch nicht dadurch richtiger, dass er ständig (und scheinbar von wechselnden Leuten) wiederholt wird…
Als Bau-Ing. solltest Du das besser wissen.
Hallo !
Komische Vorgehensweise !
Vor einem Umbau/Sanierung gibts Pläne(vom Archi sollte man meinen) und die müssen bereits die Auflagen zum Brandschutz/Schallschutz usw. beinhalten.
Sind so genehmigt worden.
Wieso kommt jetzt erst ein Archi und sagt was zum Brandschutz.
Und KS Wand 11,5 cm erfüllt nicht F 90 Anforderungen ?
Schallschutz erfüllt sie nicht mehr.
MfG
duck313
Hallo,
was ist falsch daran, dass er wegen des Brandschutzes sein Architekt fragen soll?
Ich habe hier nur daran erinnert, das er dabei gleich Erkundigungen
über die Ausführungen der DG- Decken einholt.
gruss peter
Hi,
falsch ist, dass es besondere Brandschutzanforderungen bei der Verwendung von GK-Platten im DG gäbe.
Ich weiß nicht wer das Gerücht in Umlauf gebracht hat, aber hier wird immer wieder mal behauptet, im DG dürften nur Platten mit nachgewiesener Brandschutzqualität verwendet werden.
Tatsache ist, an die Innenverkleidung der Dachfläche oder an abgehängte Decken im DG bestehen überhaupt keine über die allgemeinen Regeln hinausgehenden Anforderungen. Und auch sonst unterscheidet sich die Verwendung von GK-Platten im DG nicht grundsätzlich von der Verwendung in anderen Geschossen.
Und wenn für die Treppenraumwand F90 gefordert wird, dürften wir uns in GK 4 oder 5 bewegen - da könnte statt des Architekten (sofern er überhaupt nachweisberechtigt ist) der Prüfstatiker der bessere Ansprechpartner sein. Aber der Architekt sollte das ebenfalls wissen…
Gruß Stefan
Hallo,
habe bei einem Prüfing. nachfragt.
Ab einer bestimmten Bauwerkshöhe gibt es doch Brandschutzvorschriften für die Decken (F30).
gruss peter
Hi,
so langsam beschleichen mich leise Zweifel an der Richtigkeit Deiner Berufsangabe in der Vika…
habe bei einem Prüfing. nachfragt.
Dazu hätte auch ein kurzer Blick in eine beliebige Bauordnung ausgereicht.
Ab einer bestimmten Bauwerkshöhe gibt es doch
Brandschutzvorschriften für die Decken (F30).
Tja, selbst nachsehen ist gelegentlich doch sinnvoll… Das gilt nur, wenn über der Decke noch Aufenthaltsräume möglich sind - ein ausgesprochen seltener Spezialfall (zumindest kenne ich nur wenige Gebäude mit zwei Dachgeschossen). Und in diesem Fall dürfte die Konstruktion aus ein wenig mehr bestehen als aus den GK-Platten - die, die ich kenne, eignen sich nämlich nicht dafür begangen zu werden.
Der Vollständigkeit halber: eine Brandschutzqualität ist auch dann erforderlich, wenn Trennwände an die Decke anschließen sollen (statt bis zur Dachhaut zu gehen). Aber auch das ist kein Regelfall…
Stefan
hi
das * ist von mir, weil ich mir genau das gleiche dachte
ZUsatzfrage aus Neugierde:
Gibt es für Wohnbauten mit nur wenigen Wohneinheiten auch Vorschriften für F90-Wände oder gelten die nur ab bestimmter Baugrösse?
lG
Hallo,
Gibt es für Wohnbauten mit nur wenigen Wohneinheiten auch
Vorschriften für F90-Wände oder gelten die nur ab bestimmter
Baugrösse?
Zunächst: Baurecht ist Landesrecht - es gibt also 16 verschiedene Bauordnungen in D. Ob das folgende wirklich für alle Bundesländer zutrifft, kann ich ohne Prüfung nicht beschwören - meines Wissens ist es aber so.
Gebäude werden primär nach ihrer Höhe aber auch nach ihrer Größe in Gebäudeklassen eingeteilt:
GK 1 und 2: Bis 7m Höhe und max. zwei Nutzungseinheiten (Wohnungen) mit insgesamt max. 400m².
GK 3: Alle anderen Gebäude bis 7m
GK 4 und 5: Höhere Gebäude
Ab GK 4 werden F90-Wände verlangt. In den GK 1-3 gilt das nur für Brandwände.
Übrigens: die Bestimmung der Höhe im Sinne der Bauordnungen ist nicht wirklich trivial - darüber gibt es immer wieder (Rechts-)Streit zwischen Baubehörden und Bauherren.
Gruß Stefan
Begriffserklärung
Hallo,
erkundige dich beim Architekten noch einmal nach der Art der Brandschutzanforderung.
Eine Brandwand ist etwas anderes als eine Feuerschutzwand (z.B. F-90). Wegen des Treppenhauses könnte ersteres vorliegen.
Eine f90 brandschutzwand herstellen (die vorhandene Wand ist gemauert 11,5 er Stärke )
Welcher Art? Ziegel? KS? Oder was?
Wie kann ich f90 erfüllen ?
Sofern es denn ausreichend wäre (Feuerschutzwand F-90), würde eine 11,5-er KS-Wand den Anforderungen genügen.
Reicht evtl. Wenn ich rigips brandschutzplatten an die Wände Klebe ?
Die Art des Mauerwerks erkunden und bei Trockenbauherstellern wie Rigips oder Knauf oder … nach geprüften Systemen erkundigen.
Franz
Ab GK 4 werden F90-Wände verlangt. In den GK 1-3 gilt das nur
für Brandwände.
ja genau das meinte ich
Brandwände werden doch nur in Gebäuden ab einer bestimmten Größe vorgeschrieben und nicht bei kleinen Wohnbauten
ist aber nicht so ganz mein Fachgebiet
lG