Altbausanierung

Hallo!

Folgende Situation: Altbau mit 8 Wohnungen, davon stehen 5 Wohnungen leer. Einfachste Ausstattung, z. B. Ofenheizung. Erheblicher Reparaturstau am ganzen Gebäude. Das Haus hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich und ist reif für die Entkernung und grundlegende Sanierung. Die 3 Mietparteien wohnen schon seit Jahrzehnten im Haus, einer davon schon 50 (!) Jahre. Die Miete liegt unter 1 Euro/qm.

Der Leerstand gestattet es, zunächst nur eine Hälfte des Hauses komplett zu sanieren und mit neuem Grundriß auf zeitgemäßen Stand zu bringen. In diese praktisch neuen Wohnungen könnten dann die Altmieter einziehen. Es wird keine Luxussanierung, die Mieten sollen moderat bleiben, aber über das eher symbolische Niveau natürlich hinaus gehen.

Meine Fragen: Kann man die Altmieter nötigenfalls auch gegen deren Willen in die sanierten Wohnungen im gleichen Gebäude „umsiedeln“? Es wird zwar Überzeugung und Einverständnis der Mieter angestrebt, aber es ist vorher gut zu wissen, wie stark die eigene Position ist.

Welche Mietsteigerung ist möglich? Bei der bisher lächerlich niedrigen Miete wäre auch ein Anstieg von z. B. 30% noch sehr wenig, aber irgendwo muß man eben anfangen. Außerdem würden die Nebenkosten erheblich steigen. Die Mieter kauften bisher Brennholz und Briketts selbst. Das ist mit einer zentralen Heizung nicht mehr möglich.

Und schließlich: Das Grundstück ist mit etwa 20 baufälligen Schuppen verunstaltet. Das reicht von seit Jahrzehnten unbenutzten Plumpsklos, über Unterstände mit hoffnungslos verrotteten Landmaschinen, von denen niemand mehr weiß, wem sie gehören, bis zu notdürftigen Garagen und Schuppen für die Holz- und Brennstofflagerung. Das ganze Zeug soll restlos weg. Es ist ein vermüllter Schandfleck. In den Mietverträgen tauchen die Schuppen nicht auf. Darf der Immobilieneigner das Zeug nach Absprache und von mir aus angemessener Fristsetzung abreißen lassen?

Wo immer möglich, soll alles im Einvernehmen passieren, aber mancher Querkopf will leider aus Prinzip stänkern.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

in diesme Fall wird es für Dich notwendig werdne, dass Du Dich an einen Haus- und Grundeigentümerverein wendest, notfalls ein paar Euros ausgibst, damit alle mit einer Modernisierung notwendigen rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Schon der Baubeginn muss - zumindest was belegt ist - angekündigt sein. Dann erhebt sich die Frage, wie saniert wird, ob also der Zuschnitt der Wohnungen verändert wird und welche Kosten sodann als Sanierungskosten/Modernisierungskosten umlagefähig sind und welche nicht umlagefähig sind.

Folgende Situation: Altbau mit 8 Wohnungen, davon stehen 5
Wohnungen leer. Einfachste Ausstattung, z. B. Ofenheizung.
Erheblicher Reparaturstau am ganzen Gebäude. Das Haus hat eine
wechselvolle Geschichte hinter sich und ist reif für die
Entkernung und grundlegende Sanierung. Die 3 Mietparteien
wohnen schon seit Jahrzehnten im Haus, einer davon schon 50
(!) Jahre. Die Miete liegt unter 1 Euro/qm.

Der Leerstand gestattet es, zunächst nur eine Hälfte des
Hauses komplett zu sanieren und mit neuem Grundriß auf
zeitgemäßen Stand zu bringen. In diese praktisch neuen
Wohnungen könnten dann die Altmieter einziehen. Es wird keine
Luxussanierung, die Mieten sollen moderat bleiben, aber über
das eher symbolische Niveau natürlich hinaus gehen.

Meine Fragen: Kann man die Altmieter nötigenfalls auch gegen
deren Willen in die sanierten Wohnungen im gleichen Gebäude
„umsiedeln“? Es wird zwar Überzeugung und Einverständnis der
Mieter angestrebt, aber es ist vorher gut zu wissen, wie stark
die eigene Position ist.

Nein, dann musst Du kündigen und stehst möglicherweise bis über ein Jahr statt auf einer Baustelle immer wieder vor einem Gericht.

Welche Mietsteigerung ist möglich? Bei der bisher lächerlich
niedrigen Miete wäre auch ein Anstieg von z. B. 30% noch sehr
wenig, aber irgendwo muß man eben anfangen. Außerdem würden
die Nebenkosten erheblich steigen. Die Mieter kauften bisher
Brennholz und Briketts selbst. Das ist mit einer zentralen
Heizung nicht mehr möglich.

Ergibt sich aus den umlagefähigen Kosten. Andererseits muss mit den derzeitigen Mietern eine Mietvertragsänderung geschlossen werden.

Und schließlich: Das Grundstück ist mit etwa 20 baufälligen
Schuppen verunstaltet. Das reicht von seit Jahrzehnten
unbenutzten Plumpsklos, über Unterstände mit hoffnungslos
verrotteten Landmaschinen, von denen niemand mehr weiß, wem
sie gehören, bis zu notdürftigen Garagen und Schuppen für die
Holz- und Brennstofflagerung. Das ganze Zeug soll restlos weg.
Es ist ein vermüllter Schandfleck. In den Mietverträgen
tauchen die Schuppen nicht auf. Darf der Immobilieneigner das
Zeug nach Absprache und von mir aus angemessener Fristsetzung
abreißen lassen?

Was nicht im Mietvertrag steht, sagt noch lange nicht aus, dass nicht mündlich eine Zusage zur Nutzung betseht. Bitte also dies klären und notfalls auch hier schriftlich einholen, dass auf die Nutzung verzichtet wird.

Wo immer möglich, soll alles im Einvernehmen passieren, aber
mancher Querkopf will leider aus Prinzip stänkern.

Ist so richtig, aber ohne Hilfe vor Ort durch Haus- und Grund wird es zu erheblichen Probleme kommen.

GRuss Günter