Hallo!
Folgende Situation: Altbau mit 8 Wohnungen, davon stehen 5 Wohnungen leer. Einfachste Ausstattung, z. B. Ofenheizung. Erheblicher Reparaturstau am ganzen Gebäude. Das Haus hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich und ist reif für die Entkernung und grundlegende Sanierung. Die 3 Mietparteien wohnen schon seit Jahrzehnten im Haus, einer davon schon 50 (!) Jahre. Die Miete liegt unter 1 Euro/qm.
Der Leerstand gestattet es, zunächst nur eine Hälfte des Hauses komplett zu sanieren und mit neuem Grundriß auf zeitgemäßen Stand zu bringen. In diese praktisch neuen Wohnungen könnten dann die Altmieter einziehen. Es wird keine Luxussanierung, die Mieten sollen moderat bleiben, aber über das eher symbolische Niveau natürlich hinaus gehen.
Meine Fragen: Kann man die Altmieter nötigenfalls auch gegen deren Willen in die sanierten Wohnungen im gleichen Gebäude „umsiedeln“? Es wird zwar Überzeugung und Einverständnis der Mieter angestrebt, aber es ist vorher gut zu wissen, wie stark die eigene Position ist.
Welche Mietsteigerung ist möglich? Bei der bisher lächerlich niedrigen Miete wäre auch ein Anstieg von z. B. 30% noch sehr wenig, aber irgendwo muß man eben anfangen. Außerdem würden die Nebenkosten erheblich steigen. Die Mieter kauften bisher Brennholz und Briketts selbst. Das ist mit einer zentralen Heizung nicht mehr möglich.
Und schließlich: Das Grundstück ist mit etwa 20 baufälligen Schuppen verunstaltet. Das reicht von seit Jahrzehnten unbenutzten Plumpsklos, über Unterstände mit hoffnungslos verrotteten Landmaschinen, von denen niemand mehr weiß, wem sie gehören, bis zu notdürftigen Garagen und Schuppen für die Holz- und Brennstofflagerung. Das ganze Zeug soll restlos weg. Es ist ein vermüllter Schandfleck. In den Mietverträgen tauchen die Schuppen nicht auf. Darf der Immobilieneigner das Zeug nach Absprache und von mir aus angemessener Fristsetzung abreißen lassen?
Wo immer möglich, soll alles im Einvernehmen passieren, aber mancher Querkopf will leider aus Prinzip stänkern.
Gruß
Wolfgang