Alte Bäume gefällt - ist das erlaubt

Hallo!
Ein Hausbesitzer hat auf seinem vor 2-3 Jahren bebauten Grundstück recht alte Bäume gefällt. Einer davon war eine Eiche mit einem Durchmesser von bestimmt 40cm. Im Katalog der Baumschutzverordnung waren die Bäume nicht, jedoch hatte er in seiner Baugenehmigung zur Auflage, die Bäume zu erhalten.
Darf er das so ohne Weiteres?
Viele Grüße!

Guten Tag,

eigentlich sollte die Gemeinde eine Gehölzschutzsatzung haben, dort steht auch drin, welche Bäume genehmigungsfrei gefällt werden dürfen und welche Ordnungsgelder bei Verstoß fällig sind.

Grüße
vom
Linksabbieger

Hallo,
was heisst „im Katalog der Baumschutzverordnung waren sie nicht“ ? So es denn eine örtliche Baumschutzssatzung gibt, enthält die in der Regel Baumumfänge oder Stammdurchmesser, ab deren Erreichen Laubbäume durch sie geschützt werden. Ausnahmen davon kann man im Rahmen einer Baugenehmigung erhalten. Wenn schon in der Baugenehmigung der Erhalt förmlich festgesetzt wurde, interessiert sich ggf. die örtliche Baugenehmigungsbehörde oder die Untere Landschaftsbehörde (Umwelt- oder Grünflächenamt o.ä.) dafür.

Gruß vom
Schnabel

Hallo!

Es gibt in der Stadt eine Baumschutzsatzung. Diese ist aber noch recht jung und beschreibt konkrete Baumgruppen, die geschützt sind, aber keine Baumarten allgemein oder Stammdurchmesser oder ähnliches.
In der Baugenehmigung stehen die Bäume jedoch konkret drin.

Beste Grüße!