Salve,
es seien der Einfachkeit halber Herr X, Herr Y, und Herr Z (seit 1896, 1912 und 1941 verstorben) die Autoren einiger sehr netter Bücher, die Herr A gerne Interessierten zur Verfügung stellen würde.
Diese Bücher seien allesamt vor dem Tode der Autoren verlegt worden und es geht auch um Orginalversionen und nicht um Nachdrucke!
Man findet sie - sofern überhaupt - in gut bestückten Bibliotheken. Eine dieser Bibliotheken weist nun nicht weiter erklärend auf das seit 1. März dJ geltende UrhWissG hin.
Ist es mit dieser - mir unbekannten - Neufassung weiterhin so, dass
- die Schutzfristen für die genannten Bücher abgelaufen sind (sprich mit dem 70+1. Jahr)
- die Bücher dieser Autoren somit gemeinfrei sind
- Kopien derselben von jedermann erstellt und ohne rechtliche Probleme in Umlauf gebracht werden dürfen?
Rein präventiv: Darf eine Bibliothek - sofern sie die erste Kopie erstellt (Papierform) bzw. zur Verfügung gestellt hat (als PDF) - das Weiterkopieren dieser - ansonsten nicht mehr geschützten - Bücher untersagen? Entsteht durch diese Weitergabe durch die Bibliothek eine neue Schutzperiode?
Gruß
BW
PS Es handelt sich um Bücher mit mathematischem Inhalt bzw. damaligem Allgemeinwissen.