Hallo,
ich benötige alte Fassungen des BGB und ZGB.
Die Büchern sollen der Fassung um 1900 + - 10 Jahren entsprechen.
- Wonach frage ich im Landesarchiv?
- Wo kann ich solche Fassungen erwerben?
Danke
MFG
Hallo,
ich benötige alte Fassungen des BGB und ZGB.
Die Büchern sollen der Fassung um 1900 + - 10 Jahren entsprechen.
Danke
MFG
Hallo,
hth
Da wirst du aber Trauer haben, denn das BGB wurde erst 1896 verabschiedet und trat erst 1900 in Kraft. Aber vielleicht wurde ja ein Exemplar durch die Zeitmaschine zurückgebeamt und dann vorab veröffentlicht…
Solltest Du - wie zu vermuten steht - mit ZGB das ZGB der DDR meinen, solltest Du über die gewünschte Jahreszahl noch mal scharf nachdenken!
Kleiner Tipp am Rande: Bis Ende 1975 galt auch in der DDR noch das BGB. Das ZGB trat erst am 01.01.76 in Kraft. Aufgrund dessen Vereinfachung und Verkürzung gegenüber dem BGB wurde letzteres inkl. der dazu gehörigen Kommentare aber gerne noch inoffiziell für die Auslegung des ZGB herangezogen. Denn der einzige staatliche Kommentar zum ZGB war ja auch nur ein „Büchlein“ ohne jeglichen Meinungs-Pluralismus, und half bei der Subsumption neuerer Problemstellungen unter die bestehenden Gesetze kaum.
Solltest Du alternativ das Schweizer ZGB meinen, so trat auch dieses erst 1912 in Kraft. Fertig war es zwar schon 1907, aber normalerweise geht man ja nicht von den Texten an sich, sondern von deren Inkrafttreten aus.
plonk
Ich meinte das ZGB, wobei das BGB das Equivalent darstellt nehme ich an.
Suchen tue ich Grundstücks, Erbschafts, Erwerbs(kauf) Recht.
Bin ich mit dem BGB richtig beraten?
Für welches Staatsgebiet? Für das zwischenzeitliche DDR-Gebiet galt zu der von Dir angefragten Zeit das BGB, weil es damals schlicht und ergreifend noch keine DDR gab (ebenso wenig übrigens wie eine Bundesrepublik). Das BGB stammt noch aus Zeiten des Deutschen Reiches und galt damals für das gesamte Reichsgebiet, also noch „ein paar Meter“ jenseits der heutigen deutschen Grenzen.
Und ja, bzgl. Grundstücken, Erbschaft, Kaufrecht ist das BGB für das damalige Deutsche Reich die richtige Grundlage.
Für das Gebiet des Deutschen Kaiserreiches sowie für das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937
Er meint genau das, was ihm zu seinem angeblichen Recht verhelfen könnte, das er sich hier:
ausgedacht hat.
Natürlich nutzt ihm dazu weder BGB noch ZGB, da es um internationales Recht geht.