Alte Diagnose auf Arztrechnung

Hallo,

Wir sind seit vergangenem September privat
krankenversichert. Nun mussten wir feststellen, dass unsere Hausärztin alle
alten Diagnose auch auf die aktuellen Rechnungen schreibt. Um eventuellen
Problemen mit der KV zu umgehen, haben wir die Ärztin gebeten, nur die
definitiv an dem Termin behandelten Diagnosen in den Rechnungen aufzuführen.
Sie weigert sich hier aber und stellt sich stur. Das wäre das Programm und man
könne das nicht anders machen… Ich weiß aber mittlerweile, dass es sehr wohl
änderbar ist.

Die Diagnosen betreffen nicht nur meinen Mann und mich,
sondern auch unsere beiden Kleinkinder. Zusätzlich sind die Angaben der
Behandlungdauern auch bei Weitem über der tatsächlichen Behandlungszeit!

Weiß jemand diesbezüglich Bescheid, ob es hier irgendeine rechtliche Regelung gibt auf die ich mich beziehen kann?

Vielen Dank

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Das kommt öfter vor, sollte aber nicht dein Problem sein. Zahle erstmal nicht, schreibe an deine Krankenkasse, teile der mit, dass in der beigefügten Arztrechnung deines Erachtens unzutreffende Dinge enthalten sind (kurz benennen) und bitte um Klärung. Du wirst sehen, ruckzuck ist dein Arzt in der Lage, eine korrekte Rechnung zu erstellen, die nur die Positionen enthält, die tatsächlich erbracht worden sind.
Böse Zungen verwenden dafür den Terminus „Abrechnungsbetrug“, wir wollen aber wohlmeinend unterstellen, dass die Arzthelferin Probleme mit der EDV hatte.

Wo ist das Problem? Soweit mir bekannt, muss man bei der Beantragung einer privaten Krankenversicherungen >>Vorerkrankungen<< angeben. Somit hat die Krankenversicherung Kenntnis von früheren Diagnosen.
Es sei denn, man hat bei Antragstellung >>Vorerkrankungen<< verschwiegen. Dann möchte man es womöglich nicht. Die kann im Ernstfall teuer werden.

Das Problem kann schon eines sein und später auch mal für die Kinder eines werden, wenn diese sich später einmal selbst versichern wollen. Außerdem gibt es Selbstbehalt-Tarife und Rückvergütungstarife, bei denen es durchaus darauf ankommt, wie viel abgerechnet wird. Und zudem will nicht jeder einen möglichen Betrug durch Schweigen unterstützen.

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@RotAlge , ich habe es so verstanden das die Diagnosen nur aufgeführt sind. Also nicht in Rechnung gestellt wurden

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Kaum. Wenn er diagnostiziert, wird er auch abrechnen.

Aber selbst wenn, es kann für die Versicherten selbst und für die Kinder später nachteilig sein, wenn einmal der Versicherungsumfang geändert werden soll, Zusatzversicherungen abgeschlossen werden sollen oder wenn die Kinder sich selbst versichern wollen/ müssen.

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Die Diagnosen des Arztes waren vor der vertraglichen Anzeigepflicht. Die Diagnosen sind also schon lange abgeschlossen und wurden zum Behandlungstermin nicht diagnostiziert. Kann ich mich da auf irgendeinen Paragrafen oder so beziehen?

Brauchst du nicht. Die Krankenversicherungen können damit umgehen, sowas kommt nämlich öfter vor. Teile es deiner KV mit, die tritt deinem Hausarzt schon in den Allerwertesten. Und die Diagnosen, die dann gestrichen werden, die landen dann auch nicht in deiner Gesundheitsvorgeschichte.

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Hallo,

auch auf Stur stellen.
Der Ärztin klipp und klar sagen, dass die kk nicht zahlt und deswegen man selber auch nicht zahlt.
Und außerdem alle Unterlagen haben möchte weil man sich einen anderen Arzt sucht…

Und vier Privatpatienten verlieren (v. a. Kinder) überlegt sich JEDER Arzt…

Grüße
miamei