Alte direktversicherung sozialpflichtig ?

Guten Tag,
ich habe im Jahr 1995 eine Direktversicherung abgeschlossen und auf einen Teil meines Gehaltes verzichtet. Mein AG hat die pauschale Steuer übernommen und abgeführt. Das Zuckerl dieser Versicherung war, das keine Sozialversicherung anfiel. Jetzt nach Ablauf dieser Versicherung soll ich rückwirkend (beschlossen 2005 natürlich von der Regierung) die gesamte Krankenkasse ca. 15% AG und AN Anteil bezahlen. Stimmt das ? Wenn ja, wurde ich ja von meiner Versicherung total falsch beraten, denn unter diesen Voraussetzungen hätte ich im Jahr 1995 keine Direktversicherung abgeschlossen, sondern das Geld ausgegeben. Das hatte ja noch eine ganz andere Kaufkraft.
Haftet in so einem Fall nicht die Versicherung ?
Der Staat kann doch rückwirkend keine geltenden
Regeln verändern.

Hallo,

tja, das dachte man bis dato auch… jedoch das wurde mittlerweile höchstrichterlich vom BFH entschieden, dass dies doch rechtens ist; d.h. Sie müssen die KV-Beiträge bezahlen. Ein Haftungsanspruch entsteht nicht, da (wie ja schon richtiger Weise erwähnt nach Ihrem Abschluss) die Gesetzesänderung erst später eintraf.

Ob die Rechnung aufgeht, dass allein durch die KV-Beiträge die Direktversicherung schlecht ist und Sie den Abschluss nicht getätigt hätten, lasse ich mal dahingestellt; schließlich ist die Direktversicherung ja 100 % steuerfrei!!! - und viele würden heute noch gerne dies abschließen.
…und bedenken Sie, dass Sie vermutlich nur die Hälfte der eingezahlten Beiträge ausgeben hätten können, da ja beim Lohn die Steuer auch noch anfällt…

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

LG
Andy