Alte EHZ. Nach Heirat und Kind und Dauer

Hallo,

folgendes Szenario: Eine Frau kauft Immobilie und erhält in 2002 dafür Eigenheimzulage zugesprochen. In 2005 heiratet die Frau und bekommt Nachwuchs (2 Tage nach Heirat).
Nach jetziger Veranlagung (gemeinsame Steuererklärung) wäre die EHZ nicht zugesprochen worden, da die Einkommensgrenze überschritten worden wäre.
Die Fragen:

  1. Verfällt die EHZ (sogar rückwirkend) mit dem Datum der Heirat? (nach allem was ich bisher gelesen habe nicht)
  2. Kann die Frau, ohne dass die Einkommen nochmals geprüft wird noch zusätzliche EHZ für das Kind ab 2005 beantragen?
  3. Wenn das Paar/Trio nun beschliesst, die Immobilie zu verkaufen und etwas grösseres zu beziehen (auch Kauf) - verfällt dann die EHZ, da innerhalb der 8 Jahre verkauft wurde?

Vielen Dank für die Antworten und beste Grüsse,
o

In 2005 heiratet die
Frau und bekommt Nachwuchs (2 Tage nach Heirat).

tztztz…

  1. Verfällt die EHZ (sogar rückwirkend) mit dem Datum der
    Heirat? (nach allem was ich bisher gelesen habe nicht)

nein, verfällt nicht

  1. Kann die Frau, ohne dass die Einkommen nochmals geprüft
    wird noch zusätzliche EHZ für das Kind ab 2005 beantragen?

ja, aber nur bis einschl. 2008

  1. Wenn das Paar/Trio nun beschliesst, die Immobilie zu
    verkaufen und etwas grösseres zu beziehen (auch Kauf) -
    verfällt dann die EHZ, da innerhalb der 8 Jahre verkauft
    wurde?

Ja, aber nur für die restlichen Jahre.
Wenn in 2006 verkauft wird, verfällt 2007 und 2008

Gruß

der Petz

In 2005 heiratet die
Frau und bekommt Nachwuchs (2 Tage nach Heirat).

tztztz…

  1. Verfällt die EHZ (sogar rückwirkend) mit dem Datum der
    Heirat? (nach allem was ich bisher gelesen habe nicht)

nein, verfällt nicht

  1. Kann die Frau, ohne dass die Einkommen nochmals geprüft
    wird noch zusätzliche EHZ für das Kind ab 2005 beantragen?

ja, aber nur bis einschl. 2008

wieso nicht 2009
02 03 04 05 06 07 08 sind doch nur 7 Jahre.

  1. Wenn das Paar/Trio nun beschliesst, die Immobilie zu
    verkaufen und etwas grösseres zu beziehen (auch Kauf) -
    verfällt dann die EHZ, da innerhalb der 8 Jahre verkauft
    wurde?

Ja, aber nur für die restlichen Jahre.
Wenn in 2006 verkauft wird, verfällt 2007 und 2008

Gruß

der Petz

wieso nicht 2009

Du hast recht.

Meine Finger haben mich im Stich gelassen…

wieso nicht 2009

Du hast recht.

Meine Finger haben mich im Stich gelassen…

Gut danke, ich bin beruhigt.
Ich hab nämlich auch 2002 die erste
EHZ Zahlung bekommen, ich rechne bis 2009,
und ich dachte schon, ich hätt mich verrechnet.